20.150 - Bedarfsorientierte Unterhaltsreinigung städtischer Objekte in 3 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 20.150/10.23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktstraße 13
Ort: Wiesloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69168
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6222-84-4150
Fax: +49 6222-84-4149
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesloch.de
Abschnitt II: Gegenstand
20.150 - Bedarfsorientierte Unterhaltsreinigung städtischer Objekte in 3 Losen
Los 1: Unterhaltsreinigung (33 Objekte), Los 2: Unterhaltsreinigung (16 Objekte), Los 3: Glasreinigung (47 Objekte)
Unterhaltsreinigung
69168 Wiesloch
Unterhaltsreinigung
Los 1: 33 Objekte mit ca. 23.092,21 m² Bodenfläche
Die Verträge für Los 1 - 3 treten am 01.01.2024 in Kraft und werden für die Dauer von 2 Jahren bis zum 31.12.2025 geschlossen, mit der Option einer zweimaligen Verlängerung.
Die Verträge verlängern sich danach automatisch bis zum 31.12.2026 und im Anschluss bis zum 31.08.2027, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit, während der eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Monats gilt.
Unterhaltsreinigung
69168 Wiesloch
Unterhaltsreinigung
Los 2: 16 Objekte mit ca. 40.024,75 m² Bodenfläche
Die Verträge für Los 1 - 3 treten am 01.01.2024 in Kraft und werden für die Dauer von 2 Jahren bis zum 31.12.2025 geschlossen, mit der Option einer zweimaligen Verlängerung.
Die Verträge verlängern sich danach automatisch bis zum 31.12.2026 und im Anschluss bis zum 31.08.2027, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit, während der eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Monats gilt.
Glasreinigung
69168 Wiesloch
Glasreinigung
Los 3: 47 Objekte und 13 Buswartehäuschen mit insgesamt ca. 24.847,31 m² Fläche
Die Verträge für Los 1 - 3 treten am 01.01.2024 in Kraft und werden für die Dauer von 2 Jahren bis zum 31.12.2025 geschlossen, mit der Option einer zweimaligen Verlängerung.
Die Verträge verlängern sich danach automatisch bis zum 31.12.2026 und im Anschluss bis zum 31.08.2027, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit, während der eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Monats gilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anforderungen an die Bewerber gelten grundsätzlich auch für Bietergemeinschaften und Nachunternehmen.
Mit dem Angebot einzureichen:
1.
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes
oder Wohnsitzes.
2.
Erkärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag
mittels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des
Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung des
Insolvenzplanes.
3.
Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation
befindet.
4.
Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellen.
5.
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie die der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit
sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt wurde.
6.
Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
7.
Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue- und
Mindeslohngesetz.
(Formblatt ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt)
8.
Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen
gemäß § 123 GWB (Anlage 5).
9.
Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen
gemäß § 124 GWB (Anlage 5).
In Bezug auf die Nr. 1-6 sind Eigenerklärungen durch die
Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblattes
"Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich, welches den
Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist. Der Nachweis kann
auch mit Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zulässig.
Bitte beachten Sie hierzu auch die "Anlage 1 - Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen"!
Die Anforderungen an die Bewerber gelten grundsätzlich auch für Bietergemeinschaften und Nachunternehmen.
Mit dem Angebot einzureichen:
1.
Angabe von mindestens 4 Referenzen der letzten 5
Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, mit folgenden Angaben:
Kurzbeschreibung der Leistung, Angabe des Auftragswertes,
des Auftraggebers, der Art der vertraglichen Bindung
(Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer),
Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer gegliedert
nach Arbeitnehmer und Leitungspersonal sowie des Ortes und
der Zeit der Ausführung. Angabe des Referenzgebers/
Ansprechpartners mit jeweiligen Kontaktdaten.
2.
Nachweis (Kopie) über die Zertifizierung eines gültigen
Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 (oder
gleichwertiges, zertifiziertes Qualitätssicherungssystem)
3.
Eigenerklärung Versicherung (Anlage 2)
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro
Versicherungsfall für Personenschäden, [Betrag gelöscht] Euro für
Sach- und Vermögensschäden sowie [Betrag gelöscht] Euro für den
Verlust von Schlüsseln und Codekarten von Schließanlagen.
Falls die geforderten Mindestdeckungssummen nicht bereits in
der geforderten Höhe bestehen, erklärt der Bieter, dass im
Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen
bzw. angepasst wird und diese spätestens 4 Wochen vor
Auftragsbeginn dem Auftraggeber vorgelegt wird.
4.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ein
Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abgeschlossen wird (Anlage 3).
5.
Eigenerklärung Datenschutz (Anlage 4).
In Bezug auf Nr. 1 sind die Referenzen durch die Abgabe des
vollständig ausgefüllten Formblattes "Eigenerklärung zur
Eignung" erforderlich, welches den Ausschreibungsunterlagen
beigefügt ist. Der Nachweis kann auch mit Eintragung in ein
Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Die Eintragung in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
Nachweis ebenso zulässig.
Rechtsform der Bietergemeinschaft: Bieter- oder
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Im Angebot sind
alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, einer
davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu bennen, § 43 Abs. 2
VgV
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt!
Es ist ausschließlich eine elektronische Angebotsabgabe
möglich.
Das Angebot ist mit allen geforderten Nachweisen
rechtzeitig elektronisch einzureichen. Soweit in den
Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind
diese zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Bitte beachten Sie, dass für die elektronische Angebotsabgabe
die Bietersoftware Al Bietercokpit erforderlich ist. Die
Nutzungsbedingungen und technischen Vorraussetzungen sind
abrufbar unter: http://www.auftragsboerse.de. Bei der
Installation hilft Ihnen der Bietersupport (Telefon: 0711/666
01-475 oder per E-Mail: ).
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotsabgabe ebenso, dass
aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige
Übertragung Ihres Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt!
Der Auftraggeber ist verpflichtet ab einer Auftragssumme von
30.000 € (ohne Umsatzsteuer) für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbs- und Gewerbezentralregister (§
150a Gewerbeordnung) einzuholen.
Der Aufwand für die Erstellung des Angebotes wird durch den
Auftraggeber nicht erstattet.
Bieteranfragen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers zu stellen. Bieteranfragen, die nach dem 28.09.2023 gestellt werden,
werden nicht mehr beantwortet.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: www.wiesloch.de
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist
gemäß § 160 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind;
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1. Nr. 2. § 134
Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.