Umbau und bauliche Weiterentwicklung Epilepsiezentrum Kork, Planungsleistungen technische Gebäudeausstattung Anlagengruppen 1, 2, 3 + 8 , Leistungsphasen 1 bis 9 in Stufen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Landstraße 1
Ort: Kehl-Kork
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77694
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FC - Generalplanung GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 721/961962400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://diakonie-kork.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und bauliche Weiterentwicklung Epilepsiezentrum Kork, Planungsleistungen technische Gebäudeausstattung Anlagengruppen 1, 2, 3 + 8 , Leistungsphasen 1 bis 9 in Stufen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Fachplanungsleistung technische Gebäudeausstattung Anlagengruppen 1, 2, 3 + 8 für den Umbau und die bauliche Weiterentwicklung des Epilepsiezentrums Kork. Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundleistungen nach HOAI 2021 gem. Anlage 15) sowie weitere besondere Leistungen nach Bedarf und auf Abruf.
Die Diakonie Kork betreibt am Standort Landstr. 1, in 77694 Kehl-Kork mehrere Einrichtungen. Das Angebotsspektrum umfasst unterschiedliche Wohnangebote für Menschen mit Behinderung, sowohl für Kinder als auch für Erwachsene, einen Werkstättenbereich für Menschen mit Behinderung, eine Schule (Oberlin-Schulverband mit einer Gemeinschaftsschule) auf dem Areal und das Epilepsiezentrum, einem im Landeskrankenhausplan ausgewiesenen Fachkrankenhaus für Neurologie mit dem Schwerpunkt der Epilepsie.
Aufgrund aktueller Entwicklungen ist eine Umstrukturierung im Klinikbereich erforderlich. Die Umstrukturierung der Klinik wird trotz gleichbleibender Bettenzahl mit einem Nutzflächenzuwachs verbunden sein. Die angestrebte Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten erfolgen. In einem 1. Bauabschnitt wird das Bestandsgebäude der Kinderklinik baulich erweitert. Im 2. Bauschnitt erfolgt der Umbau des Bestands. Der Umbau des Bestands wird in mehreren Unterbauabschnitten erfolgen. Das Grundkonzept mit der Reduktion der Betten in der Kinderklinik und dem Ausbau von weiteren Betten zur Langzeitableitung in der Erwachsenenklinik ist bereits abgestimmt und hat Bestätigung durch den Fördermittelgeber erfahren. Das Raumprogramm ist ebenfalls bereits vorabgestimmt.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
(1) Prüfung des fristgerechten Eingangs und Vorliegen der formalen Anforderungen der Teilnahmeanträge. Unvollständige Teilnahmeanträge, welche trotz ggf. erfolgter Nachforderungen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
(2) Prüfung, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
(3) Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der in der Wertung verbliebenen eingereichten Teilnahmeanträge mit Hilfe der Bewertungsmatrix.
(4) Es ist beabsichtigt das Verhandlungsverfahren mit maximal 5 Bietern durchzuführen. Erfüllen nach der Auswertung der Teilnahmeanträge mehr Bewerber, die in der Bekanntmachung benannten Maximal Bepunktung oder besteht Punktgleichheit, entscheidet unter diesen das Losverfahren über die Teilnahme am Verhandlungsverfahren.
Im Einzelnen werden die folgenden Kriterien bewertet:
Umsatz (Gewichtung 12,5 % entspricht 5 Pkt.):
Umsatz Bereich der TGA AG 1, 2, 3 + 8:
Umsatz Geschäftsjahre 2018 bis 2022 im 5 Jahresdurchschnitt ≥ 300.000 € netto 1,0 Pkt.
Umsatz Geschäftsjahre 2018 bis 2022 im 5 Jahresdurchschnitt ≥ 450.000 € netto 2,0 Pkt.
Umsatz Geschäftsjahre 2018 bis 2022 im 5 Jahresdurchschnitt ≥ 600.000 € netto 3,0 Pkt.
Umsatz Geschäftsjahre 2018 bis 2022 im 5 Jahresdurchschnitt ≥ 750.000 € netto 4,0 Pkt.
Umsatz Geschäftsjahre 2018 bis 2022 im 5 Jahresdurchschnitt ≥ 900.000 € netto 5,0 Pkt.
Mitarbeiterzahl (Gew. 12,5 % entspricht 5 Pkt.) der TGA AG 1, 2, 3 + 8:
Die Anzahl der Beschäftigten für den Bereich im Mittel für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022:
ab 3, davon 2 mindestens mit der Qualifikation Dipl. Ing./Master 1,0 Pkt.
ab 4, davon 3 mindestens mit der Qualifikation Dipl. Ing./Master 2,0 Pkt.
ab 5, davon 3 mindestens mit der Qualifikation Dipl. Ing./Master 3,0 Pkt.
ab 6, davon 4 mindestens mit der Qualifikation Dipl. Ing./Master 4,0 Pkt.
ab 8, davon 5 mindestens mit der Qualifikation Dipl. Ing./Master 5,0 Pkt.
Referenzen (Gew. 75 % entspricht 30 Pkt. in Summe für max. 3 Referenzen,Punktebewertung je Referenz:)
Gesamtfläche NUF (1 bis 7) ≥ 750 qm. 0,50 Pkt.
Gesamtfläche NUF (1 bis 7) ≥ 1.000 qm. 1,00 Pkt.
Gesamtfläche NUF (1 bis 7) ≥ 1.500 qm. 1,50 Pkt.
Gesamtfläche NUF (1 bis 7) ≥ 2.000 qm. 2,00 Pkt.
Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) mindestens ≥ 5,0 Mio. € netto 0,50 Pkt.
Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) mindestens ≥ 7,5 Mio. € netto 1,00 Pkt.
Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) mindestens ≥ 10,0 Mio. € netto 1,50 Pkt.
Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) mindestens ≥ 12,5 Mio. € netto 2,00 Pkt.
Zusätzliche Kriterien für die Wertung der Referenzen:
Durch den Bewerber erbrachte Leistungsphase 9 (erbracht oder bereits begonnen) + 1,0 Pkt.
Umbau im Bestand + 1,0 Pkt.
Umbau im laufenden Betrieb + 2,0 Pkt.
Anschluß an bestehende Haustechnik + 1,0 Pkt.
Öffentlicher Auftraggeber + 1,0 Pkt.
Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen:
Stufe 1
Grundleistungen der Lph 1 bis 4 nach HOAI 2021 und Besondere Leistungen
Stufe 2
Grundleistungen der Lph 5 bis 7 nach HOAI 2021 und Besondere Leistungen
Stufe 3
Grundleistungen der Lph 8 nach HOAI 2021 und Besondere Leistungen
Stufe 4
Grundleistungen der Lph 9 nach HOAI 2021 und Besondere Leistungen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Geschäftszweck des Bewerbers bzw. der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und/oder Nachunternehmern muss sich auf Fachplanungsleistungen der technischen Gebäudeausstattung der Anlagengruppen 1, 2, 3 + 8 beziehen. Bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften ist der Geschäftszweck durch einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nachzuweisen. Sofern aus diesem der Geschäftszweck nicht eindeutig hervorgeht, ist dieser durch ergänzende Unterlagen, hilfsweise durch eine Eigenerklärung, nachzuweisen. Bei Partnerschaftsgesellschaften ist dieser Geschäftszweck durch einen Auszug aus dem Partnerschaftsregister nachzuweisen. Sofern aus dem Partnerschaftsregister der Geschäftszweck nicht eindeutig hervorgeht, ist dieser durch ergänzende Unterlagen, hilfsweise durch eine Eigenerklärung, nachzuweisen. Andere Bewerber haben diesen Geschäftszweck durch geeignete Unterlagen, hilfsweise durch eine Eigenerklärung, nachzuweisen.
Mehrfachbewerbungen bzw. teilnahmen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge.
Bei Bewerbergemeinschaften und/oder Nachunternehmern ist der Nachweis jeweils zu erbringen
>>> Ausschlusskriterium: Kann der Geschäftszweck nicht hinreichend nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren
Die Anforderungen hinsichtlich des Berufsstands sind bei juristischen Personen mindestens durch die für die Leistungserbringung verantwortliche, natürliche Person nachzuweisen (siehe III.2.1).
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
>>> Ausschlusskriterium: Liegt bei einer Bewerbergemeinschaft keine oder eine unvollständige Bewerbererklärung im hier aufgeführten Sinne vor, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren
Vorlage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit § 123 GWB:
>>> Ausschlusskriterium: Wird eine Eigenerklärung im unten aufgeführten Sinne nicht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren, sofern nicht nach § 125 VgV der Nachweis der Selbstreinigung erbracht werden kann. Entsprechende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Vorlage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit § 124 GWB:
>>> Ausschlusskriterium: Wird eine Eigenerklärung im unten aufgeführten Sinne nicht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren, sofern nicht nach § 125 VgV der Nachweis der Selbstreinigung erbracht werden kann. Entsprechende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzu-reichen.
Zur Beschränkung der Zahl der Bewerber nach Bewertung und Gewichtung siehe Ziffer II.2.9.
Es ist Auskunft darüber zu geben ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Auskunft für jedes Mitglied zu geben.
Es ist Auskunft darüber zu geben ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Auskunft für jedes Mitglied zu geben.
Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung bei einer in Deutschland zugelassenen Versicherungsgesellschaft mit einer Deckungssumme von je mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 5 Mio. Euro für Sach-, Vermögen- und sonstige Schäden (jeweils mindestens maximiert bis zur zweifachen Einzelschadenssumme je Kalenderjahr). Alternativ kann die Erklärung einer in Deutschland zugelassenen Versicherungsgesellschaft dienen, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine derartige Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, bzw. eine bestehende Versicherung auf die geforderte Höhe aufzustocken.
Der Nachweis ist in Kopie durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft separat in voller Höhe nachzuweisen und beizufügen.
Der Gesamtumsatz für die Geschäftsjahre 2018 bis 2022 muss im 5 – Jahresdurchschnitt für vergleichbare Leistungen mindestens 300.000,00 € netto betragen. Als vergleichbar gelten Leistungen der Fachplanung technische Gebäudeausstattung der Anlagengruppen 1, 2, 3 + 8. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied getrennt abzugeben. Bei einer Bewerbergemeinschaft werden zur Wertung die Jahresumsätze der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft je Kalenderjahr addiert
Zur Beschränkung der Zahl der Bewerber nach Bewertung und Gewichtung siehe Ziffer II.2.9.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Eignung hat der Bewerber u. a. Nachweise und Erklärungen
gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV, einzureichen.
Die Anzahl der Beschäftigten für den Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3 + 8 muss im Mittel für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022 mindestens 3, davon 2 mindestens mit der Qualifikation Dipl. Ing. (FH), Dipl. Ing./Master, betragen.
Technische Ausstattung
Es müssen Dateien mind. in den Formaten *.dwg, *.ifc, *. docx, *.xlsx, *.pdf, *.pptx; *.mpp, und im gaeb-Standard erstellbar, bearbeitbar und versendbar sein.
Erbrachte Leistungen:
Mindestens eine Büro-Referenz aus dem Leistungsbereich Fachplanung TGA Anlagengruppen 1, 2, 3 + 8 nach HOAI 2021 § 53, welche alle folgend aufgeführten Mindestkriterien erfüllt:
• Es muss sich zwingend bei mindestens einer Referenz aus dem Bereich Klinikum bzw. Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder Wohnheim handeln, die Referenzen 2 + 3 müssen nicht zwingend aus dem Gesundheits- bzw. Pflegebereich stammen.
• Gesamtnutzfläche gemäß NUF (1-7) gem. DIN 277 ≥ 750 qm
• Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) ≥ 5,0 Mio. netto
• Durch den Bewerber erbrachte Leistungsphasen nach HOAI min. Lph. 2, 3 und 5 - 8 im Ausführungszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2022 und mit Projektstand sich min. seit 01.09.2022 in der Bauausführung. Die Erbringung von Leistungsphasen vor oder nach dem genannten Zeitraum werden nicht gewertet.
• Zuordnung min. der Honorarzone II
Sofern mehrere Referenzen (maximal 3) durch den Bewerber eingereicht werden, können diese nur gewertet werden, wenn die oben genannten Mindestkriterien alle erfüllt sind.
Teilnahmeberechtigt sind nach VgV § 75 natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS) berechtigt sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung durch die Richtlinie 2005/36/EG (EU - Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist. >>> Ausschlusskriterium: Werden die folgenden Anforderungen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren: Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS)“ berechtigt ist.
Teilnahmeberechtigt sind darüber hinaus juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Aufgabe entsprechende Leistungen gehören (siehe III.1.3) sowie Bewerbungsgemeinschaften sowohl natürlicher als auch juristischer Personen.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
>>> Ausschlusskriterium: Werden die folgenden Anforderungen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren: Nachweis, dass der bevollmächtigte Vertreter einer juristischen Person die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 4 GWB)