Strombeschaffung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klosterstraße 38
Ort: Brüggen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41379
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brueggen.de/
Postanschrift: Äußere Sulzbacher Straße 100
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwältin Freya Schwering
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.roedl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Strombeschaffung
Die Burggemeinde Brüggen schreibt getrennt in zwei Losen die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien aus.
RLM-Abnahmestellen
Die Burggemeinde Brüggen schreibt die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien aus.
SLP-Abnahmestellen
Die Burggemeinde Brüggen schreibt die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung darüber, dass es sich bei dem Unternehmen um ein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 18 EnWG handelt, also eine juristische Person, die Energie (hier Strom) an andere liefert.
2. Eigenerklärung über 2.1 den Gesamtumsatz in EUR und 2.2 den Umsatz im Bereich der Lieferung von Strom in EUR, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
3. Eigenerklärung zu einer geeigneter Referenz über früher ausgeführte Lieferleistungsaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Leistungserbringer, c) Erbringungszeitraum vom 1.9.2020 bis 31.8.2023, d) Lieferung von Strom und e) Höhe der Bezugsmenge.
Die Mindestreferenz 1 ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn der Bieter a) Name des Auftraggebers, b) Leistungserbringer, c) Erbringungszeitraum vom 1.9.2020 bis 31.8.2023 und d) Lieferung von Strom benannt hat.
Der Bieter erklärt, alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen bei der Auf-
tragsausführung einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzu-
halten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Min-
destarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach
dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifver-
trag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder
einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsver-
ordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) elektronisch in Textform
nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen.
2. Sämtliche im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang
der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehler-
hafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht
abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter auf, an den er den Auftrag vergeben will, die nach Abschnitt III, IV und V geforderten Erklärungen beizubringen.
3. Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1). Die Eigenerklä-
rungen nach den Abschnitten III und IV sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu er- bringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen
und entsprechend zu bearbeiten.
4. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 2) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorge-
sehenen Unterauftragnehmer ist das Formular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Bei Vorliegen zwingender Aus-
schlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschluss-
gründe wird der Auftraggeber nicht verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird.
5. zur Eignungsleihe
6. zur Selbstreinigung
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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