HA 63 VKKD Secul Referenznummer der Bekanntmachung: HA 63 VKKD Secul
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Amalienstr. 9
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40472
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winter Rechtsanwälte
E-Mail:
Telefon: +49 61814381840
Fax: +49 61814381844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vkkd-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA 63 VKKD Secul
Der Verbund katholischer Klinken Düsseldorf gGmbH Erweiterung Firewall-System um die Integration in das Entlassmanagement gem. KHZG FTB2
Die bereits im Einsatz befindliche Firewall – Lösung der Firma SECULONIA soll um weitere Funktionen ergänzt werden.
Düsseldorf
Artikel-Nr. CP-R
Check Point Renewal (Collaborative Standard) für die folgende
Umgebung:
User Center Account 7898008:
1 x NGSM600M mit Compliance, SmartEvent und SmartReporter
1 x TE250X mit TE/TX
2 x SG6400 mit NGFW
User Center Account 8551532:
CPSB-MOB-50 auf QLS250 00:1C:7F:46:20:43
User Center Account 8562786:
2 x SG3800 mit NGFW
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die bereits im Einsatz befindliche Firewall – Lösung der Firma SECULONIA soll um weitere Funktionen ergänzt werden. Die Erweiterung setzt direkt auf die vorhandenen, in Betrieb befindlichen Komponenten von Seculonia auf und stellt ein geringes Projektrisiko dar. Diese Erweiterung mit dem entsprechenden Leistungsspektrum kann nur mit homogenen Komponenten des gleichen Herstellers erfolgen. Die Verwendung zweier paralleler Systeme würde das Fehlerpotential vervielfachen, da sowohl die menschliche Betreuung doppelte Kenntnis anwenden muss und außerdem die Schnittstellenproblematik Angriffsflächen erhöht. Die Erweiterung auf Basis der Module erfolgt somit aus technologischen und wirtschaftlichen Gründen. Sowohl externe als auch interne Kosten zur betriebsbereiten Einrichtung fallen bei einer Erweiterung weitaus geringer aus. Zusätzlich sind vorhandene Serviceverträge aktiv, deren Kündigung Entschädigungsleistungen zur Folge hätten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Wendelinstraße 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2212920520
Fax: +49 22129205299
Internet-Adresse: www.seculonia.net
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 02211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 02211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/