Technische Ausrüstung DFI-Anzeiger; Neubau ZOB am Europaplatz in Mönchengladbach
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Odenkirchener Str. 201
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2166/688-6290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.new.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausrüstung DFI-Anzeiger; Neubau ZOB am Europaplatz in Mönchengladbach
Der Umsteigepunkt ZOB Europaplatz ist der zentrale Umsteigepunkt im Innenstadtbereich von Mönchengladbach mit Busbahnhof und Anschluss an den Hauptbahnhof Mönchengladbach. Die ca. 20 Jahre alten Anlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen modernen Verknüpfungspunkt und sollen barrierefrei um- und ausgebaut werden. Für den Neubau des ZOB wurde vorab ein Provisorium mit DFI-System errichtet, sodass der Busbetrieb über den gesamten Bauzeitraum fortgeführt werden kann.
Gegenstand der hier beschriebenen Leistungen sind die Arbeiten für ein vollständiges, im vorhandenen ITCS integrierten, Fahrgastinformationssystem (DFI-System) vom Neubau des ZOB Europaplatz, vor dem Hauptbahnhof Mönchengladbach.
Mönchengladbach
Die Gesamtmaßnahme ZOB unterteilt sich in Teilbereiche der einzelnen Platz-, Straßen- und Gehwegabschnitte. Es werden 3 Bauabschnitte entstehen, die nochmals in bis zu 4 Bauphasen unterteilt sind. Bedingt dadurch wird die Installation des DFI-Systems in 3 Bauabschnitte unterteilt und in mehreren Schritten vollzogen. Die Vorleistungen und darauffolgenden Arbeiten ermöglichen somit keine kontinuierlichen Arbeiten vor Ort. Die zu erwartenden Unterbrechungen sind keine Behinderungen, sondern vielmehr Bestandteil der Leistungen und demzufolge genau wie die drei Teilinbetriebnahmen der Teilbereiche
in die Einheitspreise mit einzurechnen. Es wird einen Parallelbetrieb von dem provisorischen DFI-System und dem neuen DFI-System geben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1
GWB,
2) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters, § 6a EU Nr. 1 VOB/A.
1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und
5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der
o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate
sein und muss dem Angebot beigelegt sein. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis
bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen. Eine
projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert,
ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
zu 2) Gefordert wird ein Umsatz von mindestens 5,0 Mio. € im Mittel der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre.
1) Angabe über die Ausführung von Leistungen der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A.
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
und die, über die der Bieter für die Ausführung der Leistungen verfügt, § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A.
3) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal, § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A.
(4) Erklärung über die Ausstattung, die Geräte und die technische Ausrüstung des Bieters für die Erfüllung des
Auftrags, § 6a EU Nr. 3 lit. h) VOB/A.
Den Nachweis der Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) können präqualifizierte Unternehmen durch einen
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
führen. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch durch Vorlage von Einzelnachweisen
in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert ferner die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens
erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des
Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll
und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise
unverzüglich beizubringen.
zu 1) gefordert wird die Vorlage von drei Referenzobjekten für ein Dynamisches Fahrgastinformationssystem mit mindestens 10 stationären Anlagen in LED-Technik. Es wird eine Mindestauftragssumme von 500.000,00 € je Referenzobjekt gefordert.
zu 2) gefordert wird, dass mindestens 6 festangestellte Facharbeiter (abgeschlossene Berufsausbildung zum
Elektroinstallateur, o. vergleichbar) aktuell beschäftigt sind und im Mittel der letzten 3 Jahre im Unternehmen
beschäftigt wurden, die zur Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten vorgesehen sind. Der Bieter muss dem
Aufraggeber nachweisen, dass der vorgesehene Projektleiter gleichwertige Projekte erfolgreich geleitet hat.
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des
Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen
Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei
gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die NEW mobil und aktiv
Mönchengladbach GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben
einzuhalten,
— die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang
regeln und die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung
der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS
der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Interessierte Bieter werden gebeten, sich unter
www.subreport.de/E77727936 zu registrieren (kostenlos) und die Vergabeunterlagen dort herunterzuladen. Eine
Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform seitens des Auftraggebers erfolgt nicht.
2. Die Angebote einschließlich der geforderten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich elektronisch
über subreport einzureichen. Zur Wahrung der Angebotsfrist ist der Eingang des digitalen Angebots in
Textform nach § 126b BGB entscheidend. Angebote ausschließlich in Papierform, per E-Mail oder Telefax
oder Angebote, die über das Bieterkommunikationstool im elektronischen Projektraum eingereicht werden,
sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen. Anfragen von Bietern sind ebenfalls
ausschließlich elektronisch über subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte werden seitens
der ausschreibenden Stelle ebenfalls nur elektronisch über subreport erteilt. Die Vergabestelle behält sich vor,
Anfragen, die nicht bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist eingegangen sind, nicht zu
beantworten.
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211472889
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3
GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.