2021_EATA_Ellwangen_Fliesenarbeiten III - Bauteil A+B Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_1.51
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Spitalstraße 4
Ort: Ellwangen (Jagst)
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ellwangen.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
2021_EATA_Ellwangen_Fliesenarbeiten III - Bauteil A+B
Fliesenarbeiten III - Bauteil A+B
Reinhardtstraße 24, 73479 Ellwangen (Jagst)
404 m² Abdichtarbeiten Wand und Boden,
481 m² Wandfliesen inkl. Lieferung,
772 m² Wandfliesen bauseitig gestellt,
239 m² Bodenfliesen,
239 m² Elektrofußbodenheizung unter Bodenfliesen
EFRE-Zuschuss
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2021_EATA_Ellwangen_Fliesenarbeiten III - Bauteil A+B
Postanschrift: Zum Handwerkerhof 9
Ort: Wendelstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 90530
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Schloßplatz 1-3
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Reinhardtstraße 24, 73479 Ellwangen (Jagst)
Abdichtarbeiten Wand und Boden, Wandfliesen inkl. Lieferung, Wandfliesen bauseitig gestellt, Bodenfliesen, Elektrofußbodenheizung unter Bodenfliesen
Postanschrift: Zum Handwerkerhof 9
Ort: Wendelstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 90530
Land: Deutschland
Zum einen fanden Massenmehrungen statt, die aufgrund der vorgefundenen Umbausituation im Bestand notwendig waren. Zudem waren Leistungsänderungen bzgl. erforderlich gewordener Verfugungsarbeiten an Sanitärobjekten sowie Größenänderungen bei elektrischen Fußbodenheizungen notwendig.
Zuvor fanden bereits Änderungen innerhalb der Bagatellgrenze gem. § 22 EU Abs. 3 VOB/A statt.
Bei den hier aufgeführten Leistungen, handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die aufgrund der angetroffenen Umbausituation im Bestand vor Vergabe nicht erkennbar waren und um reine Massenmehrungen. Die Durchführung der zusätzlichen Arbeiten hängt sehr eng mit der Durchführung des Hauptauftrags zusammen, ein Wechsel des Auftragnehmers wäre daher mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Die Nachträge waren vor Vergabe nicht erkennbar, da ein Umbau im Bestand immer mit Unwägbarkeiten verbunden ist. Die Nachträge fallen unter § 2 Abs. 3 und Abs. 5 VOB/B.