Freianlagenplanung für den Neubau des Sportheims Achperle in Baienfurt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Baienfurt
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88255
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Anja Lenkeit
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baienfurt.de
Postanschrift: Am Echazufer 24
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Asli Akdag
E-Mail:
Telefon: +49 7121927243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.atrium-rt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung für den Neubau des Sportheims Achperle in Baienfurt
Zum Leistungsumfang der Freianlagenplanung gehören die Freianlagen im Umgriff um den Neubau des Sportheims Achperle sowie der Neubau eines Tennisplatzes und eines Tennis-Kleinspielfeldes. Es sind mind. 18 PKW- Stellplätze auf dem öffentlichen Parkplatz der Gemeinde auf Flst.Nr. 670/12 und mind. 2 Stellplätze auf dem Flst.Nr. 659/1 beim Gebäude herzustellen. Das bestehende, nicht mehr zeitgemäß nutzbare, Sportheim soll durch einen Neubau in einem neuen Baufeld ersetzt werden. Der Ersatzneubau wird nahezu außerhalb der Überschwemmungsgebietes (HQ100) in der Nähe des bisherigen Sportheims liegen. Das Gebäude soll gemeinschaftlich von den bei den Vereinen SG Fußball und SG Tennis genutzt werden und gleichzeitig ein neuer Treffpunkt für die Gemeinde Baienfurt darstellen. Die beiden mitgliederstarken Vereine mit aktiver Jugendarbeit planen das Gebäude gemeinsam zu nutzen. Des Weiteren ist für den Turnverein ein Besprechungsraum vorgesehen. Das neue Sportheim soll zwischen den Sportplätzen des SG Fußball und des SG Tennis platziert werden und somit Mittelpunkt der umliegenden Sportlandschaft werden.
Die Maßnahme weist eine Außenfläche von 6.600 m² auf.
Die voraussichtlichen Brutto-Baukosten (KGR 500) betragen ca. [Betrag gelöscht] Euro.
Breite Straße in Baienfurt
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens:
Vergabe von Leistungen für die Objektplanung nach HOAI 2013 Teil 3 Abschnitt 2,
§ 38 ff. Freianlagenplanung, Leistungsphasen 5 - 9. Die Leistungsphasen 1 - 4 wurden durch einen Dritten erstellt.
2. Verfahrensablauf:
Das VgV-Verfahren gliedert sich in 2 Stufen: In der 1. Stufe werden Freianlagenplaner anhand der im Teilnahmeantrag aufgeführten Auswahlkriterien zur Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen ausgewählt. Hierzu sind geforderte Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen und nachzuweisen (siehe Abschnitt III.1 und Teilnahmeunterlagen). Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden zur Teilnahme an den Bietergesprächen eingeladen. In diesem dürfen sich alle Bieter beim Auftraggeber persönlich vorstellen. Die für die 2. Phase eingeladenen Bieter erhalten die vom Auftraggeber freigegebene Entwurfsplanung zur Einarbeitung. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien (siehe Abschnitt II.2.5 und Vergabeunterlagen) insgesamt die höchste Punktzahl erreichen kann.
3. Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Gemeinde Baienfurt im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber
beabsichtigt die Leistungen stufenweise- und abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Bei dem o.g. Endtermin handelt es sich um de angestrebte Baufertigstellung. Es werden keine Vertragstermine vereinbart. Die o.g. Termine dienen lediglich der Orientierung. Der Vertrag endet mit der Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistungen (Ende LPH 9).
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Freianlagenplaner. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Freianlageplaner zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Freianlagenplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Teilnahmehindernisse sind in § 4 Abs. 2 RPW beschrieben.
Umsatz gem. § 45 Abs. 1 VgV
Unser Umsatz für Leistungen in der Objektplanung Freianlagen nach HOAI hat im angegebenen Zeitraum betragen:
im Mittel 2020 - 2022:
- kleiner [Betrag gelöscht] EUR: 10 Punkte,
- ab [Betrag gelöscht] EUR bis kleiner [Betrag gelöscht] EUR: 20 Punkte,
- ab [Betrag gelöscht] EUR: 30 Punkte.
2) Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren (2020 - 2022) Beschäftigten inkl. der Führungskräfte
im Bereich Objektplanung Freianlagen betrug: (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit addiert werden.)
- weniger als 2 Vollzeitbeschäftigte: 20 Punkte,
- 2 bis weniger als 4 Vollzeitbeschäftigten: 30 Punkte,
ab 4 Vollzeitbeschäftigen: 40 Punkte.
3) Örtliche Präsenz (Vor-Ort-Termin) während Planung und Bauausführung:
Reaktionszeit Projektleitung während der Planung:
- wenn über 12 Stunden sichergestellt werden kann: 10 Punkte,
- wenn unter 12 Stunden sichergestellt werden kann: 20 Punkte.
Reaktionszeit Projektleitung während der Bauausführung:
- wenn über 2 Stunden sichergestellt werden kann: 10 Punkte,
- wenn unter 2 Stunden sichergestellt werden kann: 20 Punkte.
Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Objektplanung Freianlagenplanung
(es darf sich hierbei nicht um das Referenzobjekt 2 handeln)
1) Nutzung:
- Sonstige Freianlage: 50 Punkte,
- Freianlagen mit Außensportflächen: 70 Punkte.
2) Außenanlagen und Freiflächen Kostengruppe 500 (in EUR inkl. Mehrwertsteuer;
- kleiner [Betrag gelöscht] EUR: 30 Punkte,
- ab 400.000 bis kleiner [Betrag gelöscht] EUR: 40 Punkte,
- ab [Betrag gelöscht] EUR: 50 Punkte.
3) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber
- Leistungsphase 5: 13 Punkte,
- Leistungsphase 6: 5 Punkte,
- Leistungsphase 7: 2 Punkte,
- Leistungsphase 8: 15 Punkte
4) Jahr der Inbetriebnahme
- bis 31.12.2010: 5 Punkte,
- 01.01.2011 bis 31.12.2017: 10 Punkte,
- ab 01.01.2018: 25 Punkte.
Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Objektplanung Freianlagenplanung
(es darf sich hierbei nicht um das Referenzobjekt 1 handeln)
1) Nutzung:
- Sonstige Freianlage: 50 Punkte,
- Freianlagen mit Außensportflächen: 70 Punkte.
2) Auftraggeber:
- sonstige Auftraggeber: 20 Punkte,
- Öffentliche Hand bzw. Auftraggeber gem. § 99 oder § 100 GWB: 40 Punkte.
3) Außenanlagen und Freiflächen Kostengruppe 500 (in EUR inkl. Mehrwertsteuer;
- kleiner [Betrag gelöscht] EUR: 10 Punkte,
- ab 400.000 bis kleiner [Betrag gelöscht] EUR: 30 Punkte,
- ab [Betrag gelöscht] EUR: 40 Punkte.
4) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber
- Leistungsphase 5: 13 Punkte,
- Leistungsphase 6: 5 Punkte,
- Leistungsphase 7: 2 Punkte,
- Leistungsphase 8: 15 Punkte.
5) Jahr der Inbetriebnahme
- bis 31.12.2010: 5 Punkte,
- 01.01.2011 bis 31.12.2017: 10 Punkte,
- ab 01.01.2018: 25 Punkte.
Die zuvor beschriebenen Referenzen müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Planern gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die ARGE. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros oder des Auftraggebers mit einzureichen (weitere Informationen sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen).
Teilnahmeberechtigung (siehe auch III.1.1)
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
- Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
- Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Beauftragung:
Die Vergabestelle behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich, sondern abschnittsweise zu beauftragen.
2) Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2) der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr. 1 VgV;- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§ 125 GWB.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
4) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
5) Bietergemeinschaften /Eignungsleihe / Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu
benennen ist,
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/ Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Der Auftraggeber stellt die Bewerbungsunterlagen in Form einer Excel- und PDF- Tabelle zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Die elektronisch ausgefüllte Bewerbungsunterlagen einschließlich der geforderten Anlagen sind fristgerecht auf der Vergabeplattform bereitzustellen.
Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen über die geforderten hinaus werden nicht gewertet.
Die drei bis fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerberbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern.
Die Bietergespräche mit den in der für die 2. Stufe ausgewählten Bietern sind vorgesehen in der KW 48/2023.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985