Fräsmaschine Referenznummer der Bekanntmachung: 1.3-10EU2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adolf-Reichwein-Str. 2a
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 271740-4868
Fax: +49 271740-14868
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fräsmaschine
Als Auftraggeber fungiert das Institut für Produktionstechnik der Universität Siegen (im Folgenden PROTECH genannt), vertreten durch den Lehrstuhl International Production, Engineering and Management. Im Rahmen des Forschungsprojekts "FUSION - Forschungsbasierte Koevolution: Transformation des ländlich-industrialisierten Raums als Handlungsfeld der Universität Siegen" soll eine CNC-Fräsmaschine mit 5-Achs Simultanbearbeitung beschafft werden. Ziel des PROTECH ist die Herstellung eines hybriden Biegewerkzeuges auf dieser CNC-Fräsmaschine, mit welchem zukünftig wertvolle Daten während der Bearbeitung von Bauteilen aufgenommen werden können. Neben diesem eigentlichen Ziel des Forschungsprojekts können die beim Fräsen anfallenden Daten für weitere Anwendungszwecke im Bereich Industrie 4.0 genutzt werden. Die CNC-Fräsmaschine soll im neuen Campus Buschhütten lokalisiert sein, der als Industrie 4.0-Demonstrationsfabrik für die Region Siegerland aufgebaut wird.
Das hybride Werkzeug im Forschungsprojekt FUSION wird dabei vom PROTECH in Zusammenarbeit mit zusätzlichen Partnern aus der Industrie gefertigt. Im Rahmen der zukünftigen Forschung sollen Erweiterungen auf andere Produkte ermöglicht werden.
Universität Siegen Adolf-Reichwein-Str. 2a 57076 Siegen Die Fräsmaschine soll im neuen Campus Buschhütten lokalisiert sein.
Als Auftraggeber fungiert das Institut für Produktionstechnik der Universität Siegen (im Folgenden PROTECH genannt), vertreten durch den Lehrstuhl International Production, Engineering and Management. Im Rahmen des Forschungsprojekts "FUSION - Forschungsbasierte Koevolution: Transformation des ländlich-industrialisierten Raums als Handlungsfeld der Universität Siegen" soll eine CNC-Fräsmaschine mit 5-Achs Simultanbearbeitung beschafft werden. Ziel des PROTECH ist die Herstellung eines hybriden Biegewerkzeuges auf dieser CNC-Fräsmaschine, mit welchem zukünftig wertvolle Daten während der Bearbeitung von Bauteilen aufgenommen werden können. Neben diesem eigentlichen Ziel des Forschungsprojekts können die beim Fräsen anfallenden Daten für weitere Anwendungszwecke im Bereich Industrie 4.0 genutzt werden. Die CNC-Fräsmaschine soll im neuen Campus Buschhütten lokalisiert sein, der als Industrie 4.0-Demonstrationsfabrik für die Region Siegerland aufgebaut wird.
Das hybride Werkzeug im Forschungsprojekt FUSION wird dabei vom PROTECH in Zusammenarbeit mit zusätzlichen Partnern aus der Industrie gefertigt. Im Rahmen der zukünftigen Forschung sollen Erweiterungen auf andere Produkte ermöglicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bzw. Nachweis der Selbstreinigung nach § 6f VOB/A EU bzw. Nachweis der Selbstreinigung nach § 6f VOB/A EU
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
- Nachweis von Referenzen unter Nennung der Referenzgeber
- Erklärung über die Einhaltung der geforderten Richtlinien des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG)
- Nachweis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Erklärung über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Eigenerklärung 20220420_eigenerklärung_sanktionen_eu_aktualisiert
Die Hinweise aus Ziffer III.1.1) gelten entsprechend.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in
Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und in Höhe von jeweils 1 000 000 EUR je Schadensfall
für Vermögens- und Sachschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird;
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (Geschäftsjahre 2020,2021,2022) und über den Umsatz für den Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche für die genannten Geschäftsjahre. Sofern das Geschäftsjahr 2022 noch nicht abgeschlossen wurde, ist der Umsatz bezogen auf die Geschäftsjahre 2019,2020 und 2021 anzugeben.
Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Die Universität Siegen darf Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen nur gegen Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft leisten.
Die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch und unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, Aufrechenbarkeit und der Vorausklage von einer Bank innerhalb der Europäischen Union ausgestellt sein. Die Dauer der Bankbürgschaft muss dabei unbefristet oder auf einen Zeitpunkt befristet sein, der mindestens drei Monate nach dem vom Bieter zugesagten Lieferzeitpunkt liegt. In letzterem Fall ist ein Lieferdatum zwingend anzugeben. Die Rückgabe der Anzahlungsbürgschaft erfolgt nach der vollständigen Lieferung. Der Auftragnehmer wird spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bankbürgschaft unaufgefordert eine neue gleichartige Bankbürgschaft bei der Universität Siegen vorlegen, falls die vollständige Lieferung noch nicht erfolgt ist. Andernfalls wird die Universität Siegen die auslaufende Bankbürgschaft in Anspruch nehmen.
Die Anzahlung ist auf max. 40% der Auftragssumme beschränkt. Außerdem muss eine Summe von mindestens 20 % des Auftragswerts als Schlusszahlung nach Abnahme vorgesehen werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt nachträglich und muss als PDF-Datei unter Angabe der Auftragsnummer an die im Auftrag genannte E-Mail-Adresse erfolgen.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Im Falle einer Skontogewährung kann die Zahlungsfrist auf bis zu 14 Tage verkürzt werden.
Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang einer ordnungsgemäß erstellten und prüfbaren Rechnung im Original, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem die abgerechnete Leistung vom Auftragnehmer ordnungsgemäß erbracht bzw. eine die o. g. Bedingungen erfüllende Bankbürgschaft eingereicht wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabemarktplatz des Landes NRW (VMP)
VMP-legitimiertes Personal der Universität Siegen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DSU8
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
§135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.