Einführung eines Praxisverwaltungssystems und Anbindung an die Telematik-Infrastruktur für den Polizeiärztlichen Dienst der Bundespolizei Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.03 - 0825/22/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-3537
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines Praxisverwaltungssystems und Anbindung an die Telematik-Infrastruktur für den Polizeiärztlichen Dienst der Bundespolizei
Einführung eines Praxisverwaltungssystems und Anbindung an die Telematik-Infrastruktur für den Polizeiärztlichen Dienst der Bundespolizei
Die Gesamtleistung wird in einem Los abgebildet.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird im ersten Schritt nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch viermalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht. Die maximale Laufzeit der vertraglichen Vereinbarung beträgt demnach sechs Jahre.
Ziel des Auftrages ist es, bei der Auftraggeberin (Bundespolizei) an den Standorten des Polizeiärztlichen Dienstes ein von der gematik GmbH als Primärsystem zugelassenes und von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifiziertes Praxisverwaltungssystem (PVS) mit Zielgruppe "allgemeinmedizinisch tätige Ärzte" als Software as a Service (SaaS) bereitzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind keine Erlärungen und Nachweise einzureichen.
Eigenerklärung zum Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären mittels selbsterstellter Eigenerklärung, welche bei Angebotsabgabe dem Angebot beizulegen ist , dass der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach einer Zuschlagserteilung schriftlich der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers vorgelegt wird.
Dieser Versicherungsschutz gilt für den Fall, dass der versicherte Auftragnehmer wegen eines im Zusammenhang mit dem Projekt von ihm selbst oder einer Person, für die er einzustehen hat, begangenen Verstoßes vom Auftraggeber oder einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen für einen Vermögens-, Sach- oder Personenschaden verantwortlich gemacht wird.
Der Auftragnehmer hat im Einzelnen den Nachweis zu bringen, dass:
a. ein Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 10 Mio. € pro Schadensfall für schuldhaft verursachte Personen- und Sachschäden besteht,
b. ein Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 10 Mio. € pro Schadensfall für schuldhaft verursachte Vermögensschäden besteht,
c. die Dauer des Versicherungsschutzes für die Laufzeit des Leistungsvertrages unverändert aufrechterhalten wird.
1) Referenzen
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von zwei (2) Referenzen dar.
Bitte benennen Sie jeweils ein Referenzprojekt, welches mit dem in der Leistungsbeschreibung dargelegten Auftragsgegenstand vergleichbar ist. Als vergleichbar wird die Bereitstellung (inkl. Service und Support) von Praxisverwaltungssystemen als SaaS-Lösung für Arztpraxen mit mehreren Ärzten, für Praxisverbunde oder für Medizinische Versorgungszentren über die jeweilige Vertragslaufzeit angesehen.
Die Bereitstellung von Krankenhausinformationssystemen als SaaS-Lösungen wird nicht als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand angesehen.
Die Betreuungsdauer des Referenzprojekts, muss ab Vertragsschluss mindestens 6 Monate betragen.
Bitte stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand des Referenzprojekts dar und gehen Sie dabei bitte auf folgende Aspekte ein:
a. Art des Geschäftsmodells des Auftraggebers und ggf. von Ihnen erbrachte Leistungen zum Customizing der SaaS-Lösung
b. Von Ihnen realisierte technische Lösungen zur Anbindung peripherer IT-Systeme (Individualsoftware/Schnittstellen)
c. Art und Umfang der von Ihnen geleisteten Einführungsbegleitung bis zur Herstellung der Betriebsbereitschaft
d. Bei Beteiligung mehrerer Unternehmen, die Angabe der Aufgabenteilung und des eigenen Aufgaben- und Verantwortungsbereiches
e. Betreuung der Kunden während der Vertragslaufzeit (Art und Umfang).
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2) Zertifikat zur IT-Sicherheit
Der Bieter verfügt für die Bereitstellung der Leistung (inklusive der dazu notwendigen infrastrukturellen, organisatorischen, personellen und technischen Komponenten) über ein angemessenes, dokumentiertes und implementiertes Sicherheitskonzept und ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) jeweils gemäß ISO 27001 einschließlich eines Notfall-Managements. Das Sicherheitskonzept hat sich an ISO 27017 und aufgrund von Verarbeitung personenbezogener Daten zudem an ISO 27018 auszurichten.
3) Zertifikat zum Nachweis der gematik Standards
Der Bieter verfügt für die Bereitstellung der Leistung (inklusive der dazu notwendigen infrastrukturellen und technischen Komponenten) über ein Zertifikat der gematik.
Die Praxisverwaltungssoftware inklusive benötigter Hardware, muss während der gesamten Vertragslaufzeit, über die nötige KBV-Zertifizierung und gematik Zulassung verfügen. Diese werden benötigt, um Zugang zum digitalen Gesundheitswesen in Deutschland zu erhalten. Näheres hierzu entnehmen sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Kriterienkatalog.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
- Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.