Rechtsdienstleistungen im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz (Schwerpunkt: Marken-, Titel-, Domainrecht)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Einkauf Allgemein/Produktion, Neckarstr. 230
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtsdienstleistungen im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz (Schwerpunkt: Marken-, Titel-, Domainrecht)
Aus der Zusammenarbeit und dem vielfältigen Programmangebot von ARD, ZDF, Deutsche Welle und Deutschlandradio – hierzu zählen auch die Gemeinschaftsangebote/-programme Erstes Deutsches Fernsehen, ARD Mediathek, ARD Audiothek, ARD alpha, 3sat, ARTE, phoenix, KiKA, one, FUNK und tagesschau24 – resultieren zahlreiche gewerbliche Schutzrechte, insbesondere diverse Marken und Titel. Die Anzahl der eingetragenen Marken beläuft sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Vergabeverfahrens auf insgesamt ca. 1.700 Stück. Unter Federführung des SWR wird mit der vorliegenden EU-Ausschreibung beabsichtigt, einen Vertrag mit einem Auftragnehmer zu schließen, der in diesem Zusammenhang Rechtsdienstleistungen im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz (Schwerpunkt: Marken-, Titel-, Domainrecht) für die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, die Deutsche Welle, das Zweite Deutsche Fernsehen, das Deutschlandradio und ARTE einschließlich deren Gemeinschaftseinrichtungen/-programme erbringt.
Der Leistungsort liegt grundsätzlich beim Auftragnehmer. Vor-Ort-Termine werden durch die Nutzung von Video-Konferenz-Lösungen so gering wie möglich gehalten.
Aus der Zusammenarbeit und dem vielfältigen Programmangebot von ARD, ZDF, Deutsche Welle und Deutschlandradio – hierzu zählen auch die Gemeinschaftsangebote/-programme Erstes Deutsches Fernsehen, ARD Mediathek, ARD Audiothek, ARD alpha, 3sat, ARTE, phoenix, KiKA, one, FUNK und tagesschau24 – resultieren zahlreiche gewerbliche Schutzrechte, insbesondere diverse Marken und Titel. Die Anzahl der eingetragenen Marken beläuft sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Vergabeverfahrens auf insgesamt ca. 1.700 Stück. Darunter finden sich beispielsweise Marken der einzelnen Rundfunkanstalten wie die Dachmarken der einzelnen Sender oder Sendungsmarken; Marken, die auf mehrere bzw. alle ARD-Landesrundfunkanstalten gemeinsam oder gemeinsam mit dem ZDF eingetragen sind; Marken, für die einzelne Rundfunkanstalten die Federführung innehaben; Marken von Gemeinschaftseinrichtungen/-programmen oder vereinzelt Marken, die aufgrund einer Kooperation oder sonstiger Vereinbarung eingetragen wurden.
Unter Federführung des SWR wird mit der vorliegenden EU-Ausschreibung beabsichtigt, einen Vertrag mit einem Auftragnehmer zu schließen, der in diesem Zusammenhang Rechtsdienstleistungen im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz (Schwerpunkt: Marken-, Titel-, Domainrecht) für die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten (Bayerischer Rundfunk; Hessischer Rundfunk; Mitteldeutscher Rundfunk; Norddeutscher Rundfunk; Radio Bremen; Rundfunk Berlin-Brandenburg; Saarländischer Rundfunk; Südwestrundfunk; Westdeutscher Rundfunk), die Deutsche Welle, das Zweite Deutsche Fernsehen, das Deutschlandradio und ARTE (im Folgenden Auftraggeber genannt) einschließlich deren Gemeinschaftseinrichtungen/-programme erbringt.
Die ausgeschriebenen Rechtsdienstleistungen gliedern sich dabei zum einen in Tätigkeiten der anlassbezogenen Rechtsberatung und zum anderen in regelmäßige Sachbearbeitungs- bzw. Verwaltungstätigkeiten. Die durch den Auftragnehmer im Einzelnen zu erbringenden Leistungen bzw. Tätigkeiten sind der Leistungsbeschreibung in den Verfahrensunterlagen zu entnehmen.
Aus beispielhaften Erfahrungswerten zum Tätigkeitsaufkommen in den Jahren 2020 – 2022 leitet der Auftraggeber folgendes Mengengerüst für die Leistungserbringung bzw. die Abnahmemengen pro Jahr (in Personentagen) ab:
- 200 Personentage (garantierte Mindestabnahmemenge)
- 275 Personentage (geplante Abnahmemenge)
- 300 Personentage (optionale Höchstabnahmemenge)
2x Vertragsverlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate (max. Vertragslaufzeit: 48 Monate)
Anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen stellt der Auftraggeber fest, welche Bewerber den Anforderungen an Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechen. Bewerber, die alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllen und eine Gesamtpunktzahl von mindestens 60 Punkten erzielen, gelten als geeignet. Sollten nach durchgeführter Eignungsprüfung mehr als drei geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, werden aus diesen Bewerbern die drei ausgewählt, die der Rangfolge nach die höchste Bewertungspunktzahl erreicht haben. Sollten mehr als drei Bewerber der Rangfolge nach die höchste Bewertungspunktzahl erreicht haben, zählt die höchste erreichte Punktzahl im Bereich der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit. Sollten immer noch mehr als drei Bewerber auf dem gleichen Rang stehen, entscheidet das Los.
2x Vertragsverlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate (max. Vertragslaufzeit: 48 Monate)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung im Bewerbungsbogen abzugeben. (A1)
- Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug; Partnerschaftsregisterauszug) oder ein vergleichbarer Nachweis zur gewerblichen/freiberuflichen Leistungserbringung (z.B. Gewerbeanmeldung, Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Erfassung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die fristgerechte Zahlung der anfallenden Steuern und Abgaben), nicht älter als ein Jahr. (A2)
- Wichtiger Hinweis zur Einbeziehung weiterer Unternehmen:
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Bewerbern einer Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.
- Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
3.000.000 € pauschal je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres (Jahreshöchstersatzleistung) beträgt mindestens 6.000.000 € oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.
- Darstellung der Umsatzentwicklung (A3.2) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren.
- Bewertung der Umsatzentwicklung (B3.1) nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich.
Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend.
- Nachweis der Bonität (A3.3) anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr. Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse IV bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister.
- Bewertung der Bonität (B3.2) nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Risikoklasse III
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Risikoklasse II
Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Risikoklasse I
- Wichtiger Hinweis zur Einbeziehung weiterer Unternehmen:
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Bewerbern einer Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen
- Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
3.000.000 € pauschal je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres (Jahreshöchstersatzleistung) beträgt mindestens 6.000.000 € oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.
- Darstellung der Umsatzentwicklung (A3.2) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren.
- Nachweis der Bonität (A3.3) anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr. Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse IV bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister.
- Nachweis der beruflichen Befähigung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (A4.1) in folgender Anzahl und Rollen:
• ein Berufsträger, der in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen (= Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer) und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist.
• ein weiterer Berufsträger, der in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen ist (= Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes.
- Nachweis, dass mindestens drei Widerspruchsverfahren jeweils beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) innerhalb der vergangenen zehn Jahre geführt wurden (A4.2).
- Nachweis, dass mindestens fünf gerichtliche Verfahren im Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes vor Zivilgerichten (z.B. Hauptsacheverfahren oder Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz) innerhalb der vergangenen fünf Jahre geführt wurden (A4.3).
- Nachweis von zwei Referenzen (A4.4) in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der letzten drei Jahre mit folgenden Angaben:
• Name des Auftraggebers (= Referenzgeber) inkl. Kontaktdaten
• Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung (in Stichworten)
• Leistungszeitraum (von – bis)
• Umfang / Größenordnung
• Leistungsinhalte 1 – 6
- Bewertung der eingereichten Referenzen (B4): Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Dabei wird jede Referenz anhand der vorgegebenen Kriterien in der in den Teilnahmeunterlagen enthaltenen Tabelle (insgesamt 7 Stück; Umfang / Größenordnung sowie Leistungsinhalte 1 - 6) in Art und Größenordnung im Hinblick auf ihren Schwierigkeitsgrad und danach, ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt, bewertet. Insgesamt können pro Referenz maximal 40 Punkte erreicht werden:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = 1 bis 3 Kriterien erfüllt
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = 4 bis 5 Kriterien erfüllt
Hoher Zielerfüllungsgrad (40 Pkt.) = 6 bis 7 Kriterien erfüllt
- Wichtiger Hinweis zur Einbeziehung weiterer Unternehmen:
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Bewerbern einer Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.
- Nachweis der beruflichen Befähigung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (A4.1) in folgender Anzahl und Rollen:
• ein Berufsträger, der in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen (= Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer) und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist.
• ein weiterer Berufsträger, der in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen ist (= Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes.
- Nachweis, dass mindestens drei Widerspruchsverfahren jeweils beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) innerhalb der vergangenen zehn Jahre geführt wurden (A4.2).
- Nachweis, dass mindestens fünf gerichtliche Verfahren im Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes vor Zivilgerichten (z.B. Hauptsacheverfahren oder Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz) innerhalb der vergangenen fünf Jahre geführt wurden (A4.3).
- Nachweis von zwei Referenzen (A4.4) in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der letzten drei Jahre mit folgenden Angaben:
• Name des Auftraggebers (= Referenzgeber) inkl. Kontaktdaten
• Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung (in Stichworten)
• Leistungszeitraum (von – bis)
• Umfang / Größenordnung
• Leistungsinhalte 1 – 6
Rechtsanwält:innen und deren Gehilf:innen; Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) + Fachanwaltsordnung (FAO)
- Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG):
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft / jeder vorgesehene Unterauftragnehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 Absatz 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Sicherstellung der Einhaltung der „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags die Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ausgefüllt und durch den Bevollmächtigten unterzeichnet (in Textform) einreichen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-0
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der oben genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland