Scharfschützenhandschuh Sommer, Rahmenvereinbarung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Postanschrift: Edmund-Rumpler-Straße 8-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
Zu Händen von: Marc-Philipp Leisau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.bwbm.de
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.bwbm.de
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung: Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Postanschrift: Edmund-Rumpler-Str. 8 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: D-51149
Land: Deutschland
Zu Händen von: Poststelle
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bwbm.de
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Wareneingang Bekleidungszentrum Nord, August-Borsig-Str. 11, 24783 Osterrönfeld, , Bekleidungszentrum Süd, Arnsbergstr. 35, 97772 Wildflecken
NUTS-Code DE265 Bad Kissingen,DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 4dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
18424000 Handschuhe
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Mindestbestellmenge: 1.800 Paar
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 2.800 Paar
maximale Bestellmenge: 5.980 Paar
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1a) Anschreiben. Das "Formblatt 1.) a) " ist zu verwenden.1b) Angaben zur Bewerbergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) b) " zu verwenden.
1c) Erklärungen der Mitglieder von Bewerbergemeinschaften. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) c) " zu verwenden.
1d) Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) d)" zu verwenden.
1e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) e)" zu verwenden.
1f) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe)
1g)Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) g)" zu verwenden.
1h) Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) h) " zu verwenden.
sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern erbracht werden sollen
1i) von den Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i) " zu verwenden.
1j) Verpflichtungserklärung der Produktionsstätten und/oder Nachunternehmer, sofern Produktionsstätten/ Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer/ Produktionsstätten" zu
verwenden.
Weiter siehe zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern erbracht werden sollen1i) von den Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i) " zu verwenden.
1j) Verpflichtungserklärung der Produktionsstätten und/oder Nachunternehmer, sofern Produktionsstätten/ Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer/ Produktionsstätten" zu
verwenden.
Weiter siehe zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) a)" zu verwenden.2b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) b)" zu verwenden.
2c) aktuelle Bankauskunft mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung (bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 6 Monate)
(Die unter III.2.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.)
Weiter siehe zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:3a) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit und Kontaktdaten zu den genannten Referenzen.
3b) Nachweis eines bestehenden zertifizierten Qualitätsmanagementsystems des Bewerbers gemäß ISO 9001 (Zertifikat ISO 9001 oder gleichwertige Zertifizierung).
sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen
3c) Referenzen der Nachunternehmer aus den letzten 5 Jahren, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges und der Leistungszeit, sofern diese Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der für den Nachweis der Eignung des Bewerbers vorgelegten
Referenzen beteiligt waren. Die Nachforderung der Kontaktdaten behält sich die Vergabestelle vor.
3d) Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagements der Nachunternehmer (QM-Handbuch oder gleichwertig)
Weiter siehe zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen
3c) Referenzen der Nachunternehmer aus den letzten 5 Jahren, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges und der Leistungszeit, sofern diese Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der für den Nachweis der Eignung des Bewerbers vorgelegten
Referenzen beteiligt waren. Die Nachforderung der Kontaktdaten behält sich die Vergabestelle vor.
3d) Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagements der Nachunternehmer (QM-Handbuch oder gleichwertig)
Weiter siehe zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge und Angebote sind einzureichen elektronisch via https://vergabe.bwbm.de (Bietercockpit).
Weitere Information zu III.2 1), 2. 2) und 2. 3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die BwBM kann im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bewerbern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer kurzen Frist (2-3 Tage) nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.Weitere mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen:
Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) b) " ist zu verwenden.
Die BwBM behält sich vor den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen.
Hinweis zu II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung:
Grundvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung vom 01.04.2024 bis 31.03.2028 mit einseitiger Möglichkeit des AG zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94-99-0
Fax: +49 228-94-99-400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.