MARK 51°7 - Baulos 2.6.1.1 Wassertechnik Wasserbecken Himmelsspiegel Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-12-20-11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Viktoriastraße 10
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der BoWE
E-Mail:
Telefon: +49 23461063-270
Fax: +49 23461063-210
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum-wirtschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
MARK 51°7 - Baulos 2.6.1.1 Wassertechnik Wasserbecken Himmelsspiegel
Für die Weiterentwicklung des Geländes des ehemaligen Opel Werks I
entwickelt die Bochum Perspektive als Auftraggeber Flächen für das
neue Stadtquartier Mark 51°7. In diesem Baulos ist die Wassertechnik für
den Springbrunnen ausgeschrieben.
MARK 51°7 Opelring 1 44803 Bochum
Wesentliche Leistungen zur Ausschreibung:
- Lieferung und Herstellung einer Pumpenkammer mit separatem Wasserreservoir
- Liefern und montieren der Wassertechnik
- Liefern und montieren der Wasseraufbereitungsanlage
- Liefern und montieren der Elektrischen Steuerung
- Strom-, Wasserversorgung und Inbetriebsetzungsantrag sowie Werkplanung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MARK 51°7 - Baulos 2.6.1.1 Wassertechnik Wasserbecken Himmelsspiegel
Postanschrift: Wittekindstraße 16
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32758
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSDL7V
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 25141110
Fax: +49 2514112525
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.