Arbeitsmarktdienstleistung EU-Move Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-123/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 236153-4404 / +49 236153-4406
Fax: +49 236153-4205
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistung EU-Move
Inhalt der Vergabe:
Die Ziele der Maßnahme sind die Herstellung von Prozess- und Wettbewerbsfähigkeit, sowie die Erwerbsfähigkeit. Der Schwerpunkt ist in den Bereichen Motivation und Sozialverhalten, also der Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit, zu setzen.
Die Teilnehmenden stammen aus Bulgarien, Rumänien oder dem weiteren osteuropäischen Raum. Mithilfe intensiver sozialpädagogischer Betreuung soll eine bessere Zusammenarbeit mit dem Jobcenter erreicht werden. Dies beinhaltet auch Hausbesuche um schwer erreichbare Teilnehmende anzusprechen. Jobcoaching soll die Teilnehmenden auf die Aufnahme einer betrieblichen Erprobung vorbereiten. Selbige kann im Rahmen der Maßnahme durchgeführt werden. Zusätzlich sollen sprachunterstützte Unterrichtungen erfolgen, um insbesondere die Kommunikation in der Arbeitswelt zu verbessern.
Stadt Gladbeck 45964 Gladbeck Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten der beauftragten Organisation zur Durchführung der Maßnahme müssen für die teilnehmenden Personen in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie gut aufzufinden sind.
Inhalt der Vergabe:
Die Ziele der Maßnahme sind die Herstellung von Prozess- und Wettbewerbsfähigkeit, sowie die Erwerbsfähigkeit. Der Schwerpunkt ist in den Bereichen Motivation und Sozialverhalten, also der Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit, zu setzen.
Die Teilnehmenden stammen aus Bulgarien, Rumänien oder dem weiteren osteuropäischen Raum. Mithilfe intensiver sozialpädagogischer Betreuung soll eine bessere Zusammenarbeit mit dem Jobcenter erreicht werden. Dies beinhaltet auch Hausbesuche um schwer erreichbare Teilnehmende anzusprechen. Jobcoaching soll die Teilnehmenden auf die Aufnahme einer betrieblichen Erprobung vorbereiten. Selbige kann im Rahmen der Maßnahme durchgeführt werden. Zusätzlich sollen sprachunterstützte Unterrichtungen erfolgen, um insbesondere die Kommunikation in der Arbeitswelt zu verbessern.
Auf § 25 des Dokumentes Teil C - Vertragsbedingungen wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DL8D
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.