Bundesstadt Bonn, Beethovenhalle; VE 67 Küchenboden Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2023-2259
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228772600
Fax: +49 228779619666
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, Beethovenhalle; VE 67 Küchenboden
Küchenbodenarbeiten im Bauteil A
Beethovenhalle Bonn Wachsbleiche 16 53111 Bonn
Untergrundvorbehandlung, Verbundabdichtung ca. 480 m2
Liefern und Einbau Bodenabläufe, Kastenrinnen, Schlitzrinnen, An- und Abschlusswinkel
Kunstharz-Beläge R10 - R12 ca. 480 m2
Schutzabdeckungen ca. 480 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Leonhard Weiss Fussbodentechnik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Strasse 48
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71616021312
Fax: +49 71616021305
Internet-Adresse: http://leonhard-weiss.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDY1B4WNRWT
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-147-3116
Fax: +49 221-147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-147-3116
Fax: +49 221-147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de