Ausstattung Lernnischen und Aula an den Kaufm. Schulen Rheine Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-40-214-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tecklenburger Str. 10
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2551691291
Fax: +49 25516991291
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Lernnischen und Aula an den Kaufm. Schulen Rheine
Für die Ausstattung der Aula und Lernnischen werden u.a. Sofas, Tische, Stühle, Bänke, Polsterlandschaften, Trenn- bzw. Akustikwände benötigt.
Kaufmännische Schulen Rheine Lindenstr. 36 48431 Rheine
Für die Ausstattung der Aula und Lernnischen werden u.a. Sofas, Tische, Stühle, Bänke, Polsterlandschaften, Trenn- bzw. Akustikwände benötigt.
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
- Produktdatenblätter der angebotenen Möbel, aus denen die Einhaltung der genannten Vorhaben hervorgeht
- Nachweis eines Umweltmangement-Verfahrens z. B. DIN-EN ISO 14001 oder EMAS oder vergleichbar (bezogen auf den Hersteller)
- Nachweis eines Qualitätsmangement-Verfahren, z. B. DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar (bezogen auf den Hersteller)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Zu allen angebotenen Produkte müssen Produktdatenblätter beigefügt werden. Aus den Produktdatenblättern muss erkennbar sein, dass das jeweilige Produkt den Eigenschaften aus dem Leistungsverzeichnis entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2L60H
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.