Baustellenlogistik für den Wiederaufbau 2. BA an der Realschule Patternhof Referenznummer der Bekanntmachung: 56/650/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Johannes-Rau-Platz 1
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2403-71280
Fax: +49 2403-71694
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eschweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baustellenlogistik für den Wiederaufbau 2. BA an der Realschule Patternhof
Baustellenlogistik für den Wiederaufbau 2. BA an der Realschule Patternhof
Realschule Patternhof Patternhof 7 52249 Eschweiler Die Bezirksregierung hat zum 01.06.2016 eine Umweltzone in Eschweiler eingerichtet.
Auf der Indestraße zwischen Südstraße (im Osten) und Steinstraße (im Westen) ist ein LKW-Fahrverbot ab 3,5 to in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingerichtet (ausgenommen Lieferverkehr mit grüner Plakette, Befreiungen und Ausnahmegenehmigungen).
Baustellenlogistik für den Wiederaufbau 2. BA an der Realschule Patternhof
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus der Stadt Eschweiler, Johannes-Rau-Platz 1, Zimmer 336, 52249 Eschweiler
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYNYG8Q
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsauftrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (vgl. § 160 GWB). Der Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).