Neubau Rathaus Delbrück, lose Möblierung Referenznummer der Bekanntmachung: 19092023-1200
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Springpatt 3
Ort: Delbrück
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 5250/996-243
Fax: +49 5251/1322736-243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.delbrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rathaus Delbrück, lose Möblierung
Ausgeschrieben wird das Neumobiliar sowie Fensterbehänge für den Neubau des Rathauses der Stadt Delbrück, Himmelreichallee 20,
33129 Delbrück.
Stadt Delbrück Himmelreichallee 20 33129 Delbrück
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung, Montage und verwendungsfähige Aufstellung der Büromöbel am Verwendungsort
gemäß Planung. Dazu gehört Ein-/An-/Aufbau aller Einrichtungsgegenstände inkl. des jeweiligen Zubehörs, sowie aller evtl.Montagearbeiten. Alle elektromotorischen Tische müssen vom AN auf Funktionsfähigkeit überprüft werden. Die Möblierungspläne werden dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt.
Für die Positionen der Fensterbehänge ist ein Aufmaß der fertigen Baumaße vor Produktion in die Einheitspreise einzukalulieren.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle technischen Regeln und behördlichen Vorschriften einzuhalten, die mit der Werkstoffauswahl,
Bemessung, Herstellung und Funktion der zur erbringenden Leistung im Zusammenhang steht. Es sind grundsätzlich nur zugelassene und mit entsprechenden Prüfzeugnissen versehene Bauarten und Materialien zu verwenden. Alle Maße und Angaben sind eigenverantwortlich zu überprüfen. Die gestalterischen Vorgaben des Auftraggebers sind verbindlich einzuhalten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine angemessene Schulung/ Unterweisung der Beschäftigten der Auftraggeberin durchzuführen. Die Terminfestlegung erfolgt in Absprache mit der Auftraggeberin.
Im Einheitspreis enthalten ist der Abtransport sämtlicher Verpackungsmaterialien von der Baustelle.
Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach dem Preis.
Der AG behält sich jedoch vor, zur Bewertung der Produktqualität von den in die engere Wahl kommenden Bietern eine Bemusterung der im LV unter Pkt. 1.4 genannten Artikel zu fordern.
Die Bewertung erfolgt dann nach der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (s. beigefügten Vordruck 124 LD)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen:
- Benennung von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum,
- Angabe der Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten unter Nennung der für die Leitung vorgesehenen Personen,
- Bescheinigung Eintragung Berufsregister,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt,
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
s.o. unter III.1.1
1) s.o. unter III.1.1
2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle technischen Regeln und behördlichen Vorschriften einzuhalten, die mit der Werkstoffauswahl,
Bemessung, Herstellung und Funktion der zur erbringenden Leistung im Zusammenhang steht. Es sind grundsätzlich nur zugelassene und mit entsprechenden Prüfzeugnissen versehene Bauarten und Materialien zu verwenden. Alle Maße und Angaben sind eigenverantwortlich zu überprüfen. Die gestalterischen Vorgaben des Auftraggebers sind verbindlich einzuhalten.
3) Umwelt- und Qualitätskriterien
In Anlehnung an § 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wird bei der vorliegenden Ausschreibung geprüft, dass bei den
Herstellungsverfahren, den verwendeten Materialien und der Wiederverwertbarkeit ausdrücklicher Wert auf Umweltverträglichkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit gelegt wird. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden.
Die Konzeption der Produkte muss konsequent ökologisch und nachhaltig aufgebaut sein. Sie sollen aus nur wenigen, sortenrein zu
trennenden und leicht zu recycelnden Materialien bestehen. Auf einen ressourcenschonenden, minimalistischen Materialeinsatz wird
besonderer Wert gelegt.
Einzelne Teile, die einer Abnutzung unterliegen oder durch unsachgemäße Nutzung zerstört werden können, müssen austauschbar sein.
Dies setzt voraus, dass die defekten oder abgenutzten Teile entfernbar und die Ersatzteile montierbar sind.
Zertifizierungen, Qualitätssiegel, Bescheinigungen, Prospekte, Zeichnungen und Auszeichnungen, die die Erfüllung der Anforderungen belegen, sind dem Angebot beizulegen:
- GS geprüft
- LGA schadstoffgeprüft
- PEFC Zertifizierungen
- Umweltschutz-Zertifizierungen
- Präqualifizierung der IHK
- Qualitätsmanagement ISO 9001
- Umwelt ISO14001
- Energieaudit DIN EN 16247-1
- oder vergleichbar.
Die Hersteller der Standard-Büromöbel sowie der Stapelstühle Pos. 04.0040 und Klapptische Pos. 04.0010 müssen zwingend ein
Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 eingeführt, angewendet und zertifiziert haben.
Die angebotenen Standard-Büromöbelsysteme müssen das Quality Office-Zeichen führen. Damit entsprechen die Produkte der Leitlinie
"Qualitätskriterien für Büro-Arbeitsplätze" und sind somit überdurchschnittlich gut für die Gestaltung aktueller Büroarbeitswelten geeignet.
Alle Unterlagen sind mit dem Angebot in digitaler Form zu übergeben.
4) Produktanforderungen
Alle angebotenen Produkte müssen Serienprodukte sein.
Die Produktgruppen des Standard-Büromöbelsystems sowie Ersatz- und Zusatzteile müssen noch mindestens 10 Jahre lieferbar
sein. Technische Verbesserungen bleiben vorbehalten.
Auf die Produktgruppe des Standard-Büromöbelsystems muss der Anbieter bzw. der Hersteller 60 Monate Garantie gewähren.
Ausgenommen werden dürfen Verschleißteile wie z.B. Stoffbezüge oder Motoren.
Die Auftraggeberin ist berechtigt, für alle angebotenen Teile, Materialien oder Stoffe Prüfzeugnisse amtlicher oder amtlich
anerkannter Prüf-Institute zu verlangen.
Mit dem Angebot sind alle erforderlichen Unterlagen zur Prüfung der geforderten Leistungsmerkmale in digitaler Form einzureichen,
z.B. Leistungsmerkmale der Tischsteuerung/Motoren, Orga-Accessoires für Rollcaontainer, etc.
5) Materialanforderungen
Sämtliche Oberflächen müssen mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel behandelbar sein.
1. a) Schichtstoffplatten
Schichtstoffplatten müssen aus Gütemehrschichtenfeinspanplatten E1 nach DIN EN 312-2:1996-11 bzw. Spantischlerplatten E1,
nach DIN 68705-2:2003-10 mit einer HPL-Beschichtung nach DIN EN 438 oder Melaminharzdirektbeschichtung nach DIN EN
14322 mit Gegenzugmaterial wie die Plattenoberseite ausgeführt sein.
Die Oberflächen müssen kratz- und stoßfest sowie blendfrei sein (Glanzgrad seidenmatt und strukturiert). Ihre Beschaffenheit und
Oberflächengüte müssen der DIN 68861 entsprechen und somit beständig gegen im Büro üblichen Chemikalien, Fette, Säuren und
Alkohol sein.
Sämtliche Kanten sind durch ABS-Umleimer in einer Mindeststärke von 2 mm zu schützen. Die Ausführung der Kanten an
Tischplatten als Laserkante ist wünschenswert, aber nicht zwingend.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Oberflächendekore der Möblierung im Zuge der Auftragsvergabe aus dem Standard-Materialkatalog
des Anbieters zu wählen, um ggf. Farbabweichungen unterschiedlicher Fabrikate auszugleichen. Grundsätzlich müssen folgende Varianten
preisgleich zur Verfügung stehen:
Uni-Farben: helles Weiß, abgedunkeltes Weiß, Grau, erdige grau-braun Töne, Dunkelgrau
Holzdekore: Eiche Hell / Natur, Ahorn, Holz dunkel (Eiche dunkel, Wenge, Nussbaum o.ä.)
1. b) Holzprodukte:
Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
Die Holzteile sind unter Verwendung von Holzwerkstoffen herzustellen, die der ChemVerbotsV (insbesondere §1 Abs. 1) genügen.
Holzwerkstoffe müssen entsprechend der DIN EN 14322 gefertigt sein. Das Tischplattenträgermaterial muss hinsichtlich der hohen
Anforderungen einer reduzierten Formaldehydabgabe dem Standard E1E05 bzw. TSCA (CARB2) entsprechen.
1. c) Kunststoffe
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und UV-beständig sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und
atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft
entsprechen. Kunststoffoberflächen müssen mit einem feuchten, weichen Tuch mit Seife oder handelsüblichen Reinigungsmitteln -
am besten in Wasser verdünnt gereinigt werden können.
1. d) Polsterschäume
Alle eingesetzten Polsterschäume sind FCKW-frei geschäumt.
Bei den in den Teilleistungsbeschreibungen aufgeführten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.
Soweit die Leistungsbeschreibungen auf Normen und Zertifizierungen Bezug nehmen, sind diese als technische Mindestanforderungen zu werten. Den geforderten Leistungskriterien nach innerstaatlichen DIN-Normen steht die entsprechende europäische Normierung (CEN / EN) gleich. Wird die Leistung nach einer europäischen Norm oder entsprechenden Norm des Herkunftslandes angeboten, ist diese in ihrer Bezeichnung und ggf. dem Wortlaut dem Angebot beizufügen. Gleichwertige Normen und Zertifizierungen nach dem Recht des Herkunftslandes sind zugelassen; in diesem Fall ist die Gleichwertigkeit durch eine entsprechende Bescheinigung einer vom Bieter / Hersteller unabhängigen Stelle als Anlage zum Angebot nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Delbrück, Gebäude Springpatt 3, 33129 Delbrück, Zimmer 17 C
Gem. § 55 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AG behält sich vor, zur Bewertung der Produktqualität von den in die engere Wahl kommenden Bietern eine Bemusterung der im LV unter Pkt. 1.4 genannten Artikel zu fordern.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 12.09.2023
Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen bis: 13.09.2023
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRNL6CQ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-4111691
Fax: +49 251-4112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-4111691
Fax: +49 251-4112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de