Teradata Inteliflex 2.5 System Referenznummer der Bekanntmachung: BM2023Teradata
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kruppstraße 64
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BITMARCK Holding GmbH, Kruppstraße 64, 45145 Essen
E-Mail:
Telefon: +49 2011766-2000
Fax: +49 2011766-2970
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teradata Inteliflex 2.5 System
2 Systeme "TERADATA Intelliflex 2.5 (aktiv/passiv) als teilweiser Ersatz für das DWH-Datenbanksystem des Herstellers TERADATA nebst Migrations- und Portierungsleistungen.
BITMARCK Service GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen
2 Systeme "TERADATA Intelliflex 2.5 (aktiv/passiv) als teilweiser Ersatz für das DWH-Datenbanksystem des Herstellers TERADATA, die als Teil des zentralen Datawarehouse-Systems eingesetzt werden. Die Systeme werden im Mietmodell über 5 Jahre beschafft. Vom Auftrag mitumfasst sind damit verbundene Serviceleistungen für Migration der Systeme und Portierung der Daten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die BITMARCK Service GmbH darf zur Beschaffung der TERADATA-Produkte und damit einhergehender Integrations- und Portierungsleistungen ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchführen. Denn der Auftrag kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und lit. c) VgV wegen technischer und rechtlicher Alleinstellung nur von einem bestimmten Unternehmen, nämlich Telekom Deutschland GmbH, erbracht werden. Es liegen schwerwiegende sachlich gerechtfertigte und objektiv nachvollziehbare Gründe vor, weswegen ausschließlich TERADATA-Produkte und -Leistungen beim vorgenannten Anbieter bezogen werden müssen.
Aufgrund der besonderen Komplexität und den speziellen technischen Anforderungen an die vorhandene IT-Infrastruktur für den Betrieb des Datawarehouse-Systems kommt für die Auftragsausführung ausschließlich die Telekom Deutschland GmbH in Betracht. Eine etwaige Umstellung der vorhandenen IT-Infrastruktur von TERADATA auf die Hardware - und damit auch auf die Software - eines anderen Herstellers würde erhebliche technische Folgeprobleme und wirtschaftliche Mehrkosten nach sich ziehen.
Zudem kommt aufgrund der Vertriebsstrategie des Herstellers TERADATA ausschließlich die Telekom Deutschland GmbH für die Auftragsausführung in Betracht. BITMARCK liegt eine Stellungnahme der TERADATA vor, dass ausschließlich die Telekom Deutschland GmbH mit den herstellerseitig nötigen Vorleistungen für Kunden und Installationen in der Größe und Komplexität wie hier vorliegend beliefert wird. Die Telekom Deutschland GmbH ist europaweit als einziger Reseller Partner autorisiert und tatsächlich in der Lage, die beschaffungsgegenständlichen Leistungen umfänglich für die BITMARCK Service GmbH zu erbringen.
Darüber hinaus lässt sich die Verfahrensartwahl auf § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV stützen. Der Auftrag dient der teilweisen Erneuerung einer bestehenden Einrichtung. Vom aktuellen Gesamtsystem wird lediglich die Hardwarekomponente ausgetauscht. Zusätzliche Anforderungen an die bestehende Lösung bedingen den Austausch der Hardware. Die separate Beauftragung eines anderen Anbieters mit der Durchführung der beschaffungsgegenständlichen Leistungen ist dem Auftraggeber wegen der daraus resultierenden technischen Unvereinbarkeit mit der bestehenden Systemlandschaft und damit einhergehender Folgeprobleme nicht zuzumuten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teradata Intelliflex System
Postanschrift: Am Seestern 3
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40457
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) angegebenen Auftragswerte sind fiktiv. Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFM6VRK
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Diese Anforderungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Dieser lautet: "Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist." Nach § 135 Abs. 2 GWB
kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.