Textile Vollversorgung der Knappschaft Kliniken Referenznummer der Bekanntmachung: 2019JBA000005
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: In der Schornau 23-25
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44892
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kk-service.de
Abschnitt II: Gegenstand
Textile Vollversorgung der Knappschaft Kliniken
Textile Vollversorgung der Knappschaft Kliniken
Die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) führte im Namen der unten aufgeführten Krankenhausgesellschaften die Ausschreibung „Textile Vollversorgung der Knappschaft Kliniken“ (2019JBA000005) durch und schloss im Namen und auf Rechnung der Krankenhausgesellschaften eine Rahmenvereinbarung ab, in der die Leistungseckpunkte und insbesondere die Preise verbindlich festgelegt wurden.
Die Abrechnung erfolgt zwischen den einzelnen Krankenhausgesellschaften und dem Auftragnehmer über konkret in Anspruch genommene Leistungen.
Leistungsgegenstand ist die textile Vollversorgung der folgenden Krankenhausgesellschaften:
— Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH,
— Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH,
— Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH,
— Klinikum Vest GmbH,
— Klinikum Westfalen GmbH,
— Knappschaftsklinikum Saar GmbH.
Die Textile Vollversorgung in einem Mietwäschesystem, welches mit einem untergeordneten Umfang an Lohnwäsche kombiniert wird (Zurverfügungstellung von Ausgabeautomaten), wurde für 11 Krankenhäuser in den 6 Krankenhausgesellschaften vergeben. Die Textile Vollversorgung umfasst dabei mehrere Versorgungsbereiche. Über die Wäscheaufbereitung müssen das textile Controlling und die erforderlichen Logistikleistungen sichergestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Textile Vollversorgung der Knappschaft Kliniken
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Idar-Oberstein
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zudem wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) führte im Namen der unten aufgeführten Krankenhausgesellschaften die Ausschreibung „Textile Vollversorgung der Knappschaft Kliniken“ (2019JBA000005) durch und schloss im Namen und auf Rechnung der Krankenhausgesellschaften eine Rahmenvereinbarung ab, in der die Leistungseckpunkte und insbesondere die Preise verbindlich festgelegt wurden.
Die Abrechnung erfolgt zwischen den einzelnen Krankenhausgesellschaften und dem Auftragnehmer über konkret in Anspruch genommene Leistungen.
Leistungsgegenstand ist die textile Vollversorgung der folgenden Krankenhausgesellschaften:
— Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH,
— Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH,
— Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH,
— Klinikum Vest GmbH,
— Klinikum Westfalen GmbH,
— Knappschaftsklinikum Saar GmbH.
Die Textile Vollversorgung in einem Mietwäschesystem, welches mit einem untergeordneten Umfang an Lohnwäsche kombiniert wird (Zurverfügungstellung von Ausgabeautomaten), wurde für 11 Krankenhäuser in den 6 Krankenhausgesellschaften vergeben. Die Textile Vollversorgung umfasst dabei mehrere Versorgungsbereiche. Über die Wäscheaufbereitung müssen das textile Controlling und die erforderlichen Logistikleistungen sichergestellt werden. Der bis zum 31.12.2023 laufende Vertrag wird nunmehr um zwei Jahre bis zum 31.12.2025 verlängert. Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB sind vorliegend gegeben. Die Erweiterung des Vertrages ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die die Auftraggeberin im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht zum Zeitpunkt der Verfahrensveröffentlichung nicht vorhersehen konnte. Zudem verändert sich aufgrund der Vertragsanpassung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Der Wert des ursprünglichen Auftrags wird des Weiteren um nicht mehr als 50 % erhöht. Die Änderung ist erforderlich geworden aufgrund der nicht vorhersehbaren Corona Pandemie, des Ukrainekriegs, der Energiekrise und den damit einhergehenden Herausforderungen. Die längere Vertragslaufzeit ermöglicht es nun dem Auftraggeber die Wirtschaftlichkeit und Stabilität des Vertrags zu sichern. Die Auswirkungen der Coronakrise, des Ukrainekriegs und der Energiekrise können als außergewöhnliches Ereignis gewertet werden, welche als externe Faktoren auf den Auftrag einwirken und im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Verfahrensveröffentlichung nicht vorhergesehen werden konnten. Demnach kann der im Jahre 2019 abgeschlossene Vertrag um zwei Jahre bis zum 31.12.2025 verlängert werden.
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Idar-Oberstein
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Land: Deutschland
Die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) hat das europaweite Vergabeverfahren mit der Verfahrensnummer JBA2019000005 durchgeführt. Der Zuschlag wurde am 12.11.2019 erteilt. Der ursprünglich bis zum 31.12.2023 laufende Vertrag wird nunmehr um zwei Jahre bis zum 31.12.2025 verlängert. Die unter Abschnitt V.2.4), VII.1.6) sowie VII.2.3) ausgewiesenen Beträge sind fiktive Werte. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen Beträge würde gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden. Demnach ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet die tatsächlichen Beträge zu veröffentlichen.
Die hiesige Vertragsverlängerung ist gem. § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig. Danach ist die Änderung eines öffentlichen Auftrages ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Diese Voraussetzungen sind vorliegend gegeben. Die nunmehr verlängerte Vertragslaufzeit ermöglicht es dem Auftraggeber die Wirtschaftlichkeit und Stabilität des Vertrags zu sichern. Die Auswirkungen der Coronakrise, des Ukrainekriegs und der Energiekrise können als außergewöhnliches Ereignis gewertet werden, welche als externe Faktoren auf den Auftrag einwirken und im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers nicht vorhergesehen werden konnten. Zudem wird die Wertgrenze des § 132 Abs. 2 S. 2 GWB durch die Vertragsverlängerung vorliegend nicht erreicht.