Neubau der Fahrleitungsanlage Dossenheimer Landstraße in HD Referenznummer der Bekanntmachung: 301-22-E17
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6214651730
Fax: +49 6214653214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Fahrleitungsanlage Dossenheimer Landstraße in HD
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) plant, den Abschnitt der Straßenbahnstrecke in der Dossenheimer Landstraße zu erneuern. Für die Gründung der Fahrleitungsmaste sind Bohrfundamente vorgesehen. Die vorgesehene Fahrleitungsbauart ist Einfachfahrleitung, auf Seitenmasten und Ausleger befestigt (Fahrdraht RiS120. Als Fahrleitungsstützpunkte sind GFK-Ausleger über zwei Gleise, Schrägstab GFK-Ausleger und Seiltragwerke geplant.
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) plant, den Abschnitt der Straßenbahnstrecke in der Dossenheimerlandstraße zu erneuern.
Für die Gründung der Fahrleitungsmaste sind Bohrfundamente vorgesehen.
Die vorgesehene Fahrleitungsbauart ist Einfachfahrleitung, auf Seitenmasten und Ausleger befestigt (Fahrdraht RiS120). Als Fahrleitungsstützpunkte sind GFK-Ausleger über zwei Gleise, Schrägstab GFK-Ausleger und Seiltragwerke geplant.
Die Leistung ist in folgende Phasen unterteilt:
- Bauphase 1
- Bauphase 2
- Bauphase 3
- Bauphase 4
- Provisorischen Mobilfundamente für Kanalbau
- Endausbau
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das
Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte
"Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
- Eintragung in das Berufsregister
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/
Bieter in Frage stellt.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die
folgenden Nachweise anzufordern:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die in diesem Abschnitt III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von
Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu
verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das
Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte
"Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
- Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die
folgenden Nachweise anzufordern:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes
angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen
Die in diesem Abschnitt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von
Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu
verlangen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das
Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte
"Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Dieses beinhaltet:
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben zu Arbeitskräften
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die
folgenden Nachweise anzufordern:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
Die in diesem Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben
gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von
Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu
verlangen.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die Angabe von mindestens 3 Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat.
Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die Errichtung von Fahrleitungsanlagen im innerstädtischen Bereich mit entsprechenden Leistungsanforderungen, wie die ausgeschriebene Leistung. Mindestanforderung ist die Errichtung von Fahrleitungsanlagen.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden.
Des Weiteren sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Im Falle der Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene
Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen.
Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig.
b) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/
Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen
Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch
nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in
dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe
in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens
anzugeben sind sowie die Eigenerklärungen in Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
abzugeben sind.
Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Für die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ist das jeweils entsprechende Formblatt zu
verwenden, wenn und soweit ein solches Formblatt den zu diesem Vergabeverfahren bereitgestellten
Auftragsunterlagen beiliegt.
c) unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen
nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).
d) unterschriebene Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz
erfasst werden.
e) Eigenerklärung zum Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz "Erste
Informationen zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und
Konzessionen vom 8. April 2022".
f) Der AN muss spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden: 5 Mio. Euro;
für Sach- und Vermögensschäden: 3 Mio. Euro. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab. Auf gesonderte Anforderung ist die geforderte Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Verfahrenssprache ist Deutsch. Angebote und sämtliche geforderten Nachweise/ Erklärungen sind in deutscher
Sprache einzureichen. Im Falle nicht deutschsprachiger Unterlagen hat der Bieter zusammen mit dem
Original eine beglaubigte Übersetzung des jeweiligen Dokuments einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind vom
Bieter zu tragen. Der Bieter trägt außerdem die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der
eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Auf der Baustelle muss während der Bauarbeiten ständig ein Verantwortlicher, der der deutschen Sprache in Wort
und Schrift kundig ist, anwesend sein.
Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d
genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und
5 sowie § 16c EU Absatz 3 VOB/A) gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen eine freiwillige Registrierung auf der Vergabeplattform, damit Sie unmittelbar über Änderungen
oder Antworten zu eingehenden Bieterfragen informiert werden können
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
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geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de