Perspektiven der Offshore-Wasserstofferzeugung in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Referenznummer der Bekanntmachung: IC4 23305/007#026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat I C 4
E-Mail:
Telefon: +49 228-6154863
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Perspektiven der Offshore-Wasserstofferzeugung in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
Die Leistungsbeschreibung ist auf der Vergabeplattform des Bundes unter Vergabeunterlagen abrufbar.
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland
Siehe Ziffer II 1.4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefonnummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Aussagekräftiges Profil des Bewerbers inklusive Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl und -struktur, Gesellschafterstruktur und ggf. Konzernzugehörigkeiten (gesellschaftsrechtliche Verflechtungen, auch sonstige finanzielle Beteiligungen bzw. wirtschaftliche Verknüpfungen), Hauptsitz und ggf. Standorte sowie Darstellung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte.
- Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, vorzulegen. Maßgeblich für Deutschland ist das Handelsregister.
- Formlose Eigenerklärung, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen.
- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Darstellung des Unternehmens und Nennung des Aufgabengebiets. Falls kein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt wird, ist dies entsprechend zu erklären.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt wird, Erklärung zur Bietergemeinschaft. Falls keine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, ist dies entsprechend zu erklären.
- Fachlich-wissenschaftliche Unabhängigkeit und organisatorische Eigenständigkeit: Der Bewerber darf im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Potenzielle Interessenskollisionen mit anderen Aufgabenfeldern sind durch strukturelle Separierungen auch künftig auszuschließen (fachlich-wissenschaftliche Unabhängigkeit und organisatorische Eigenständigkeit), Gewähr für die Einhaltung des Datenschutzes, Verschwiegenheit/Geheimhaltung.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 (ggf. vorläufig)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Nachweis über Erfahrungen und Kompetenzen in den für das Vorhaben relevanten Bereichen,
- Der/Die Auftragnehmer soll/en wissenschaftliche, technische, betriebswirtschaftliche und weitere spartenspezifische Fachkenntnisse im Bereich der Stromübertragungstechnologie (insbesondere HGÜ), des Stromnetzbetriebs und der -planung, der zugehörigen Messtechnik und der Netz- und Systemintegration von erneuerbaren Energien, insbesondere der Offshore-Windenergie nachweisen
- Der/Die Auftragnehmer soll/en über sehr gute spartenspezifische Fachkenntnisse im Bereich der Wasserstoff-Elektrolyse, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz auf See verfügen
- Der/Die Auftragnehmer soll/en über ein vorhandenes lastflussbasiertes Strommarkt- und netzmodell zur Simulation der Netztopologien laut Leistungsbeschreibung verfügen,
- Sehr gutes technisch-naturwissenschaftliches Verständnis und Erfahrungen im Bereich der Erneuerbaren Energien und der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen (EnWG, WindSeeG, EEG, etc.),
- Gute Kenntnisse der deutschen und europäischen Rahmenbedingungen im Bereich Stromübertragungsnetze und Offshore-Windenergie (Gesetze, Verordnungen, aber auch EU- Richtlinie erneuerbare Energien, etc.),
- Energiewirtschaftliche und ökonomische Kenntnisse und Erfahrungen mit entsprechenden Analysen auf deutscher und europäischer Ebene,
- Gute Kenntnisse von wissenschaftlichen Berechnungsmethoden zur Wirtschaftlichkeit, zur Strommarktmodellierung des europäischen Strommarktes und zur Prognose von Preiserlösszenarien für erneuerbare Energien.
- Der/Die Aufragnehmer soll/en Erfahrungen bei der Unterstützung von Ministerien vorweisen können.
Nachweis erfolgt durch:
a) Darlegung von Referenzen: federführende Bearbeitung von mindestens drei erfolgreich abgeschlossenen Studien zu vergleichbaren Projektinhalten in den letzten drei Jahren (Nachweis durch Quellenangaben);
b) Tätigkeitsprofile und Qualifikation der Projektleiterin bzw. des Projektleiters sowie der für die einzelnen Arbeitspakete jeweils federführenden Bearbeiterinnen und Bearbeiter: Universitätsabschluss als Wirtschaftsingenieur (Diplom, Master) oder Volkswirt (Diplom, Master) oder vergleichbare Qualifikation mit jeweils mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung sind glaubhaft zu machen.
c) Darstellung, in welchem Umfang die Mitglieder des Projektteams in anderen Aufträgen des BMWK bzw. nachgeordneter Behörden, anderer Bundesbehörden bzw. durch Zuwendungen des Bundes und der Länder im Projektzeitraum gebunden sind. Weiterhin ist darzustellen in welchen Projekten es Überschneidungen/Ergänzungen zum Vorhaben gibt und wie diese Arbeiten im Rahmen des Angebots integriert werden sollen. Dabei ist der Arbeitsaufwand und die spezifische Inhalte je Projekt zu benennen.
Bei Zuschlagsabsicht ist die Vergabestelle gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vom zu Beauftragenden eine Registerabfrage zu starten.
Bei Bietergemeinschaften betrifft die Abfragepflicht alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
Dazu werden nachfolgende Angaben benötigt:
1) Registerangaben: inländisches oder ausländisches Register, Registergericht, Registertyp und Registernummer
a. Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.
2) Falls vorhanden: Umsatzsteuer-ID
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs behält sich die Vergabestelle vor, nach § 6 Absatz 1 WRegG abzufragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 05.10.2023 bis 09:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 2.2) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „“ erhalten.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 22.09.2023 auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift: Referat I B 3
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-186150
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Postanschrift: Referat I B 3
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-186150
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de