Beschaffung eines HLF 20 für die Feuerwehr Euskirchen - Löschgruppe Wißkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 04/3002/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frauenberger Straße 15
Ort: Euskirchen
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle (ZVS)
E-Mail:
Telefon: +49 225114-513
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.euskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines HLF 20 für die Feuerwehr Euskirchen - Löschgruppe Wißkirchen
Bau und Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF 20) gemäß DIN 14 530-17:
Fahrgestell und Aufbau sowie Feuerwehrtechnische Beladung.
Fahrgestell und Aufbau
Feuerwache Euskirchen Frauenberger Straße 15 53879 Euskirchen Nach gängiger Praxis wird das Fahrzeug /die Leistungserbringung
nach Vereinbarung der beiden Vertragsparteien
beim Auftragnehmer vor Ort
durch den Auftraggeber abgenommen und abgeholt!
Fahrgestell:
Für das Fahrgestell muss es in Euskirchen bzw. der nahen Umgebung (maximal ca. 50 km) eine geeignete und vom Fahrzeuglieferant an-erkannte Vertragswerkstatt geben. Evtl. notwendige Überführungen im Rahmen des Fahrzeugaufbaus sind mit dem Auftraggeber abzusprechen, entsprechend auszuweisen und ggf. in die Kalkulation einzuberechnen. Die geforderten maximalen Abmessungen sind bei der Fahrgestellauswahl zu berücksichtigen. Auf evtl. Besonderheiten ist gesondert hinzuweisen, diese sind ggf. in einem Nebenangebot
entsprechend zu berücksichtigen und zu erläutern. Alle verwendeten Orts- bzw. Richtungsangaben oder Bezeichnungen (links, rechts, etc.) sind immer in Fahrtrichtung zu sehen!
Aufbau:
Gelten die Angebotspreise für dieses Los nur in Verbindung mit einem Fahrgestell eines speziellen Herstellers oder in einer speziellen Ausführung oder Ausstattung, so ist dies zu vermerken. Die unter-schiedlichen Angebotspreise für Aufbauten auf den anderen angebotenen Fahrgestellen sind dann anzugeben. Alle Schubfächer und Klappen sowie alle eingebauten Geräte müssen dauerhaft so gesichert
sein, dass ein ungewolltes Öffnen bzw. Herausfallen während der Fahrt und im Falle eines Unfalles wirksam verhindert wird. Beim Ausbau ist unbedingt darauf zu achten, dass logisch zusammenhängende Beladungsgruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig durch Einbauten zugebaut werden. Auf die diesbezügliche Vorbemerkung in der feuerwehrtechnischen Beladungsplanung wird eindringlich verwiesen.
Für die Zusammenfassung der Baugruppen sind möglichst baugleiche, zumindest aber maßabgestimmte, ausreichend stabile Kunststoff-behälter (Euro-Norm-Behälter 5) zu verwenden, sofern nicht anders angegeben. Der Behälterinhalt ist jeweils auf Stirn- und Rückseite am Behälter zu beschriften!
Leerräume sind konsequent zu nutzen bzw. nutzbar zu erhalten!
Siehe Leistungsverzeichnis!
Feuerwehrtechnische Beladung
Feuerwache Euskirchen Frauenberger Straße 15 53879 Euskirchen Nach gängiger Praxis wird das Fahrzeug /die Leistungserbringung
nach Vereinbarung der beiden Vertragsparteien
beim Auftragnehmer vor Ort
durch den Auftraggeber abgenommen und abgeholt!
Beladung:
Die Beladungsplanung des HLF 20 entspricht im Wesentlichen der DIN 14530-27. Die Beladung wurde aufgrund von Einsatzerfahrungen und örtlichen Vorgaben geändert bzw. ergänzt. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführte Beladung soll möglichst komplett im Fahrzeug untergebracht werden. Die Anordnung der Beladung in den Geräteräumen basiert auf sieben Geräteräumen (G1 - GR).
Bezeichnungen:
FR = Fahrer-/Beifahrerraum
MR = Mannschaftsraum
1 = vorderer Geräteraum, links
2 = vorderer Geräteraum, rechts
3 = mittlerer Geräteraum, links
4 = mittlerer Geräteraum, rechts
5 = hinterer Geräteraum, links
6 = hinterer Geräteraum, rechts
GR = Geräteraum Heck
D = Dach
EPH = Einpersonenhaspel
Es ist besonderer Wert darauf zu legen, dass zusammengehörige Ausrüstung (bspw. Kettensäge und Zubehör, verschiedene Werkzeugkästen) logisch zusammengehörig gelagert werden.
Beim Ausbau ist darauf zu achten, dass sinnvolle Beladungsgruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig durch Einbauten zugebaut werden. Für die Zusammenfassung der Baugruppen sind möglichst baugleiche - zumindest aber maßabgestimmte - ausreichend stabile Kunststoffbehälter (in Euro-Palettenmaßteilung) zu verwenden. Der Behälterinhalt ist jeweils auf Stirn- und Rückseite am Behälter deutlich lesbar zu beschriften.
Auf ausreichenden Freiraum zur einfachen Lagerung und Verstauung (auch im nicht mehr neu-verpackten Zustand) ist zu achten. Dies gilt insbesondere für die Lagerung der Atemschutztechnik.
Die Beladungsplanung (Zuordnung zu den Geräteräumen) ist als erster Vorschlag bindend und darf nur nach Rücksprache geändert werden. Ist eine Anordnung nicht möglich, so ist mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten. Sollten Ihres Erachtens Verbesserungen oder Ergänzungen am Beladeplan vorgenommen werden, so sind Alternativ-/Ergänzungsangebote zulässig.
Hinweise:
Die Nummerierung entspricht nicht exakt der DIN 14530-27!
Siehe Leistungsverzeichnis!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell und Aufbau
Postanschrift: Graf-Arco- Straße 30
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung
Postanschrift: Artur-Ladebeck-Straße 192
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen werden grundsätzlich nur dann beantwortet, wenn sie drei Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal gestellt werden.
Die Beantwortung später eingegangener Bieteranfragen liegt im Ermessen der Zentralen Vergabestelle.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYGPN
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211472-889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2 bei dem Auftraggeber zu rügen.