Gebäudeunterhalts- und Glasreinigung für die Universität Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 061-2023-15
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Universitätsstraße 25
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Beschaffung
E-Mail:
Telefon: +49 52110667586
Fax: +49 5211064079
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeunterhalts- und Glasreinigung für die Universität Bielefeld
Hierbei geht es um die Reinigung der Universität Bielefeld samt ihren Nebengebäuden.
Los 1 - Unterhalts- und Sonderreinigung
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Unterhalts- und Sonderreinigung - Einzelheiten hierzu können aus den Kalkulationsunterlagen zu Los 1 entnommen werden.
Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Loslimitierung:
Den Zuschlag erhält der jeweils Punktbeste pro Los.
Sofern ein Bieter auf mehr als ein Los bietet und in mehr als einem Los der Punktbeste ist, ist der Zuschlag für die Lose 1 bis 4 limitiert auf maximal zwei.
Sofern ein Bieter in den Losen 1 bis 4 in mehr als zwei Losen der Punkbeste ist, erhält er den Zuschlag auf diejenigen zwei Lose von 1 bis 4, die in der Summe mit den Losen der nachrückenden Bieter (oder ggf. des nachrückenden Bieters), das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Ergebnis ergeben.
Für die wegen der Loslimitierung an ihn nicht zu vergebenden Lose rücken die verbliebenen Bieter auf. Den Zuschlag erhält wiederum der Punktbeste pro Los.
Hinsichtlich der Lose 5 bis 7 gibt es keine Limitierung. Ein Bieter kann daher insgesamt maximal 5 Lose erhalten.
Los 2 - Unterhalts- und Sonderreinigung
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Unterhalts- und Sonderreinigung - Einzelheiten hierzu können aus den Kalkulationsunterlagen zu Los 2 entnommen werden.
Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Loslimitierung:
Den Zuschlag erhält der jeweils Punktbeste pro Los.
Sofern ein Bieter auf mehr als ein Los bietet und in mehr als einem Los der Punktbeste ist, ist der Zuschlag für die Lose 1 bis 4 limitiert auf maximal zwei.
Sofern ein Bieter in den Losen 1 bis 4 in mehr als zwei Losen der Punkbeste ist, erhält er den Zuschlag auf diejenigen zwei Lose von 1 bis 4, die in der Summe mit den Losen der nachrückenden Bieter (oder ggf. des nachrückenden Bieters), das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Ergebnis ergeben.
Für die wegen der Loslimitierung an ihn nicht zu vergebenden Lose rücken die verbliebenen Bieter auf. Den Zuschlag erhält wiederum der Punktbeste pro Los.
Hinsichtlich der Lose 5 bis 7 gibt es keine Limitierung. Ein Bieter kann daher insgesamt maximal 5 Lose erhalten.
Los 3 - Unterhalts- und Sonderreinigung
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Unterhalts- und Sonderreinigung - Einzelheiten hierzu können aus den Kalkulationsunterlagen zu Los 3 entnommen werden.
Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Loslimitierung:
Den Zuschlag erhält der jeweils Punktbeste pro Los.
Sofern ein Bieter auf mehr als ein Los bietet und in mehr als einem Los der Punktbeste ist, ist der Zuschlag für die Lose 1 bis 4 limitiert auf maximal zwei.
Sofern ein Bieter in den Losen 1 bis 4 in mehr als zwei Losen der Punkbeste ist, erhält er den Zuschlag auf diejenigen zwei Lose von 1 bis 4, die in der Summe mit den Losen der nachrückenden Bieter (oder ggf. des nachrückenden Bieters), das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Ergebnis ergeben.
Für die wegen der Loslimitierung an ihn nicht zu vergebenden Lose rücken die verbliebenen Bieter auf. Den Zuschlag erhält wiederum der Punktbeste pro Los.
Hinsichtlich der Lose 5 bis 7 gibt es keine Limitierung. Ein Bieter kann daher insgesamt maximal 5 Lose erhalten.
Los 4 - Unterhalts- und Sonderreinigung
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Unterhalts- und Sonderreinigung - Einzelheiten hierzu können aus den Kalkulationsunterlagen zu Los 4 entnommen werden.
Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Loslimitierung:
Den Zuschlag erhält der jeweils Punktbeste pro Los.
Sofern ein Bieter auf mehr als ein Los bietet und in mehr als einem Los der Punktbeste ist, ist der Zuschlag für die Lose 1 bis 4 limitiert auf maximal zwei.
Sofern ein Bieter in den Losen 1 bis 4 in mehr als zwei Losen der Punkbeste ist, erhält er den Zuschlag auf diejenigen zwei Lose von 1 bis 4, die in der Summe mit den Losen der nachrückenden Bieter (oder ggf. des nachrückenden Bieters), das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Ergebnis ergeben.
Für die wegen der Loslimitierung an ihn nicht zu vergebenden Lose rücken die verbliebenen Bieter auf. Den Zuschlag erhält wiederum der Punktbeste pro Los.
Hinsichtlich der Lose 5 bis 7 gibt es keine Limitierung. Ein Bieter kann daher insgesamt maximal 5 Lose erhalten.
Los 5 - Unterhaltsreinigung
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Unterhaltsreinigung - Einzelheiten hierzu können aus den Kalkulationsunterlagen zu Los 5 entnommen werden.
Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Los 6 - Glasreinigung
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Glasreinigung - Einzelheiten hierzu können aus den Kalkulationsunterlagen zu Los 6 entnommen werden.
Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Los 7 - Glasreinigung
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Glasreinigung - Einzelheiten hierzu können aus den Kalkulationsunterlagen zu Los 7 entnommen werden.
Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100% entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Bietergemeinschaften:
Die unter III.1.2 Nr. 1 bis 9 und 11 geforderten Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Die unter III.1.2 Nr. 10, 12 und unter III.1.3 Nr. 1 bis 3 geforderten Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft, dass für die Eignungserbringung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, mit dem Angebot einzureichen.
Für weiter Information siehe Vergabeunterlagen.
II.1.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. dass wegen einer Straftat nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis 10 keine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
3. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
5. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
6. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
7. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten odereiner Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/sind.
8. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB,§§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind.
9. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt (folgende Mindestsummen müssen bis spätestens2 Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 5 000 000 EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1 000 000 EUR, Obhut-und Bearbeitungsschäden 500 000 EUR, Schlüsselverlustrisiko 50 000 EUR).
10. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.
11. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Für weitere Information siehe Vergabeunterlagen.
III.1.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Los 1 bis 5: Unterhalts- und Grundreinigung, Los 6 bis 8: Glasreinigung) mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum des Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 1)
2. Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren(§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8)
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10);
Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen.
Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4).
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1 genannten Bedingungen. Für weiter Information siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfang 2028
Loslimitierung:
Den Zuschlag erhält der jeweils Punktbeste pro Los.
Sofern ein Bieter auf mehr als ein Los bietet und in mehr als einem Los der Punktbeste ist, ist der Zuschlag für die Lose 1 bis 4 limitiert auf maximal zwei.
Sofern ein Bieter in den Losen 1 bis 4 in mehr als zwei Losen der Punkbeste ist, erhält er den Zuschlag auf diejenigen zwei Lose von 1 bis 4, die in der Summe mit den Losen der nachrückenden Bieter (oder ggf. des nachrückenden Bieters), das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Ergebnis ergeben.
Für die wegen der Loslimitierung an ihn nicht zu vergebenden Lose rücken die verbliebenen Bieter auf. Den Zuschlag erhält wiederum der Punktbeste pro Los.
Hinsichtlich der Lose 5 bis 7 gibt es keine Limitierung. Ein Bieter kann daher insgesamt maximal 5 Lose erhalten.
Weitere Informationen bzgl. der Zuschlagswertung entnehmen Sie bitte dem Formular 17) Erläuterung Zuschlagswertung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RY14KCUHXL
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfe