Deponie Hintere Dollert - Entsorgung von Deponiesickerwasserkonzentrat
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lyzeumstraße 23
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7222/381-1134
Fax: +49 7222/381-1197
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-rastatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deponie Hintere Dollert - Entsorgung von Deponiesickerwasserkonzentrat
Entsorgung von Deponiesickerwasserkonzentrat.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den unter Ziff II.2.4 aufgeführten Einezelleistungen.
Deponie "Hintere Dollert" in 76571 Gaggenau - Oberweier
- Absaugen / Abpumpen des Sickerwasserkonzentrates aus unterirdischen Auffangbecken an der Deponie "Hintere Dollert" auf Abruf
- Transport des Sickerwasserkonzentrates mit Saug-Druck-Tankfahrzeugen zur vom Auftragnehmer zu stellenden Entsorgungsanlage;
- Fachgerechte Entsorgung des Sickerwasserkonzentrates.
vgl. Ziffer II.2.11)
Zu Ziffer II.2.7):Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.205, wenn er nicht spätestens bis zum 30.06.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters
-(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung
-Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
-(Eigen-) Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberater), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
-Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
-Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und die Entsorgung von Deponiesickerwasser oder vergleichbaren flüssigen Abfällen;
-Beförderungserlaubnis gemäß § 54 KrWG;
-Nutzungsnachweis für die vorgesehene Entsorgungsanlage (genehmigt für AVV-Nr. 19 07 02*)
-Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und die Entsorgung von mindestens 1.000 cbm Deponiesickerwasser oder vergleichbaren flüssigen Abfällen pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen);
-Beförderungserlaubnis gemäß § 54 KrWG;
-Nutzungsnachweis für die vorgesehene Entsorgungsanlage (genehmigt für AVV-Nr. 19 07 02*). Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der "Leistungsbeschreibung" beigefügten Musters beinhalten.
Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
-Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue- und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue-und Mindestlohngesetz - LTMG)
-Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art.1 Ziff 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS
der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der
Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform
sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das
Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten.
Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten
Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich
elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie
fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform
registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die
ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden
Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die
Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt
worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.