Rahmenvereinbarung technische Schulungen NL Rheinland
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 2
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung technische Schulungen NL Rheinland
Rahmenvereinbarung für die technische Ausbildung für die Mitarbeiter im Bereich der Niederlassung Rheinland für Grünpflegearbeiten (Los 1), mobile Arbeitsmittel (Los 2) und Arbeitsstellensicherung (Los 3). Laufzeit 24 Monate mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate.
Grünpflegearbeiten
Niederlassung Rheinland (s. für die einzelnen Standorte die den Vergabeunterlagen beigefügte Standortübersicht)
Ausbildung für die Mitarbeiter im Bereich der Niederlassung Rheinland zur Ausführung von Grünpflege-Arbeiten. Die Mitarbeitenden der Autobahn GmbH des Bundes ausbilden zur Ausführung von Grünpflege-Arbeiten und somit die nötigen Berechtigungen zu erwerben. Zu den Schulungen zählen Motorsägenlehrgänge, Schulungen Spillwinde und Sachkundenachweis
für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (gem. Pflanzenschutz-Sachkunde-V)
• Motorsägenlehrgang Modul A+B
• Motorsägenlehrgang Modul D
• Sonderlehrgang Motorsägenarbeit bei Sturmholz unter Spannung
• Spillwinde
• Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Die Rahmenvereinbarung kann zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängert werden, sodass die Maximallaufzeit 48 Monate beträgt. Die Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
mobile Arbeitsmittel
Niederlassung Rheinland (s. für die einzelnen Standorte die den Vergabeunterlagen beigefügte Standortübersicht)
Ausbildung zur Führung von mobilen Arbeitsmitteln für die Mitarbeitenden im Bereich der Niederlassung Rheinland. Die Mitarbeitenden der Autobahn GmbH des Bundes zur Führung von mobilen Arbeitsmitteln auszubilden und somit die Berechtigung diese führen zu dürfen, um ihre Pflichten und Aufgaben vollständig wahrzunehmen. Zu den mobilen Arbeitsmitteln gehören
Teleskopstapler, Flurförderzeuge, Gabelstapler, Erdbaumaschinen, Krane und Hubarbeitsbühnen.
• Teleskopstapler: „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“ nach der Grundstufe 1
• Flurförderzeuge / Gabelstapler
• Erdbaumaschinen (Bagger /Radlader) ggfs. mit Zusatzgerät
• Befähigungsnachweis für das Steuern von Hallenkrane (flur- und ferngesteuertem Krane z.B. Brückenkrane und Laufkatze)
• Befähigungsnachweis für das Bedienen von Lkw Ladekrane und An- und Abbau Kranen
• Befähigungsnachweis für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen
Die Rahmenvereinbarung kann zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängert werden, sodass die Maximallaufzeit 48 Monate beträgt. Die Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Arbeitsstellensicherung
Niederlassung Rheinland (s. für die einzelnen Standorte die den Vergabeunterlagen beigefügte Standortübersicht)
Schulungen Arbeitsstellensicherung im Straßenbereich Innerorts-außerorts-Landstraßen-Autobahn RSA 21 nach MVAS 99 und ASR A5.2 für alle Mitarbeitenden der Autobahn GmbH des Bundes der Niederlassung Rheinland. Gemäß StVO, MVAS 99, RSA 21, ASR A5.2, BetrSichV § 12 müssen Mitarbeiter von Autobahnmeistereien, Verkehrsbehörden und Verwaltungen entsprechend den geltenden Anforderungen o.g. Regelwerke ausgebildet und qualifiziert sein. Ziel ist die Vermittlung der rechtlichen Grundlagen und Inhalte zur ordnungsgemäßen Durchführung von Verkehrssicherung an Baustellen.
• Eine Schulung der Mitarbeitenden zu RSA 21, MVAS 99 und ASR A5.2 durch Inhouse-Schulung oder nach Rücksprache Schulungstermine nur für Mitarbeitende für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ („Die Autobahn GmbH“).
• Vorab eine Vorstellung der Schulungsinhalte („die Präsentationsfolien“) zur Abstimmung der gewünschten Themenschwerpunkte mit dem Auftraggeber, sodass hier ein Fokus auf die Zielgruppe gelegt wird
• Schulung gem. geltenden Anforderungen der RSA21 und Teilnahmebescheinigungen Seminarbegleitende Unterlagen
• Die Teilnehmer erhalten den geforderten Qualifikationsnachweis/ das geforderte Zertifikat gem. Art der Leistung
Die Rahmenvereinbarung kann zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr (12 Monate) verlängert werden, sodass die Maximallaufzeit 48 Monate beträgt. Die Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes "Anlage 13_Eigenerklärung Eignung“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter /Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt "Anlage 15_Erklärung Bietergemeinschaft" auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2.1: Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber/Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
-Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
-Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
-Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
3.1: Nachweis einer Betriebs-/ Berufshaftpflicht-Versicherung Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Anlage 13_Eigenerklärung Eignung).
Ggf. Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn
zu 3.1.: Die Betriebshaftpflicht-Versicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 0,5 Mio € je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Referenznachweis (Anlage 13_Eigenerklärung Eignung)
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Einsatz geeigneter Referentinnen und Referenten
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Zertifizierung über ein Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder vergleichbar.
Vorlage von mindestens drei Referenzen über in den letzten höchstens drei Jahren ausgeführte vergleichbare Dienstleistungen. Vergleichbare Referenzen sind Aufträge mit ähnlichem Auftragsvolumen und Laufzeit. (Anlage 13_Eigenerklärung Eignung)
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Geeignet sind Referentinnen und Referenten, die folgende Mindestqualifikation erfüllen:
- Nachweis der bestandenen Prüfung nach Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) oder Meisterausbildung
- Zertifikat einer Weiterbildung „Train the Trainer“ (IHK)
- Mindestens fünfjährige Berufserfahrung
Zusätzliche Anforderung für Los 3 (Arbeitsstellensicherung):
- RSA-Zertifizierung
Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigung: Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland ist gemäß der Rahmenvereinbarung berechtigte Stelle, auf eigene Rechnung Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)