Vergabe über die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzberechtigungen und Software Assurance (Microsoft Enterprise Agreement) Referenznummer der Bekanntmachung: BA 2023-294
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Mediapark 8
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iqwig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe über die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzberechtigungen und Software Assurance (Microsoft Enterprise Agreement)
Vergabe über die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzberechtigungen und Software Assurance (Microsoft
Enterprise Agreement) einschließlich einer optionalen Umstellung auf Microsoft 365
Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Im Mediapark 8 50670 Köln
Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei der Beschaffung von Microsoft Software-Lizenzen und Software-Assurance sowie ggf. Cloudprodukten (Microsoft Azure) sowie optional bei einer Umstellung auf Microsoft 365 und stellt dem Auftraggeber die zu bestellenden Microsoft-Produkte als Handelspartner zur Verfügung.
Der Auftraggeber kann den Vertrag einseitig um ein Jahr verlängern.
Der Vertrag sieht bei Bedarf einen Abruf von Microsoft Azure-Produkten vor. Des Weiteren kann der Auftraggeber optional während der Vertragslaufzeit eine Umstellung auf Microsoft 365 vornehmen. Das Preisblatt sieht ein entsprechendes Angebot der Bieter vor. Die Angaben zu den Lizenzmengen in der Leistungsbeschreibung und im Preis- und Kalkulationsblatt stellen die geschätzten Abrufmengen dar, wobei der Auftragnehmer keinen Anspruch auf die Abnahme einer Mindestmenge hat. Die geschätzten Mengen an abgenommenen Lizenzen kann der Auftraggeber insgesamt um max. 30 % überschreiten (Höchstmenge).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben, beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
(1) Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
(2) Kopie des Nachweises, dass der Bieter von Microsoft als Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) in Deutschland autorisiert ist.
(3) Zur Nachweisführung ist die B.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Handelsregisterauszug) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
(4) Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
(5) Bieter haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) sowie in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtensgesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das Formblatt B.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Erklärungen abzugeben:
(1) Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2021, 2020) vor Ablauf der Angebotsfrist.
(2) Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzberechtigungen und Software Assurance - Microsoft Enterprise Agreement) in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2021, 2020) vor Ablauf der Angebotsfrist
(3) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung im vertraglichen Umfang für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen aufweisen.
Sofern ein Bieter über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, ist ausreichend.
(4) Zur Nachweisführung ist die B.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungsnachweis) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
(1) Der Gesamtjahresumsatz ohne Ust. des Bieters muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils mindestens EUR 5.000.000 betragen.
(2) Der spezifische Umsatz mit der Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzberechtigungen und Software Assurance (Microsoft Enterprise Agreement) ohne Ust. des Bieters muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils mindestens EUR 1.500.000 betragen.
(3) Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen:
- Personenschäden: mind. EUR 3.000.000,00
- Sachschäden: mind. EUR 3.000.000,00
- Vermögensschäden: mind. EUR 1.500.00,00
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Erklärungen abzugeben:
(1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben:
- Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit, einschließlich einer Angabe zur Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter
- Auftragswert in EUR (netto)
- Leistungszeitraum
- Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft
- Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten
(2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bieters und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre (2022, 2021, 2020) vor Ablauf der Angebotsfrist ersichtlich ist.
(3) Erklärung über eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe, aus der hervorgeht, ob die Vergabe an Unterauftragnehmer beabsichtigt ist.
(4) Zur Angabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in B.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.
(1) Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist über Leistungen nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Eine Referenz ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar, wenn sie die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzberechtigungen und Software Assurance (Microsoft Enterprise Agreement) betrifft.
(2) Der Bieter weist mittels zum Vertragsbeginn gültigen Zertifikaten nach, über mindestens drei festangestellte Mitarbeiter zu verfügen, die nachweislich in den Bereichen Training und Beratung für Microsoft-Produkte geschult sind.
(3) Zudem weist der Bieter nach, über mindestens drei festangestellte Mitarbeiter zu verfügen, die nach Microsoft 365 Fundamentals (MS-900) zertifiziert sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbieter behandelt (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV).
Im Angebot haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft in der "B.2_Erklärung Bietergemeinschaft" einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bietergemeinschaft zur Verfügung.
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mittels des Formblatts "B.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit der "B.7_Erklärung Ausschlussgründe" individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die "B.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und die "B.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit" nur soweit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird (vgl. hierzu nachfolgend 2), ist zusätzlich die "B.3_Erklärung Eignungsleihe" auszufüllen und einzureichen.
Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
(2) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen.
Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss die "B.3_Erklärung Eignungsleihe" ausfüllen und unterzeichnet mit dem Angebot einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen dieser Auftragsbekanntmachung und der B_Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter darauf beruft. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Bieter nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bieter eine angemessene Frist gesetzt. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.
(3) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den § 123 GWB und § 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erfolgen.
(4) Die Abgabe von Angeboten erfolgt in Textform gemäß § 126b BGB ausschließlich über die Vergabeplattform http://www.dtvp.de. Dort ist das Tool zur Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten zu nutzen; eine Abgabe über das Feld "Kommunikation" kann den Ausschluss des Angebots zur Folge haben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEJ6PM4
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html