2023-0636 Rahmenvereinbarung über jährliche Sicherheitsüberprüfungen, Reparaturleistungen und Lieferung und Montage von Sportgeräten an Duisburger Schulen sowie der Feuerwehr Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0636
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sonnenwall 85
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Wendler
E-Mail:
Telefon: +49 2032835870
Fax: +49 2032834747
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0636 Rahmenvereinbarung über jährliche Sicherheitsüberprüfungen, Reparaturleistungen und Lieferung und Montage von Sportgeräten an Duisburger Schulen sowie der Feuerwehr
Rahmenvereinbarung über jährliche Sicherheitsüberprüfungen, Reparaturleistungen und Lieferung und Montage von Sportgeräten an Duisburger Schulen sowie der Feuerwehr, aufgeteilt in fünf Fachlose
Sicherheitsüberprüfungen
Duisburg
Sicherheitsüberprüfungen in Sporthallen / Turnhallen / Gymnastikräumen und Krafträumen an Duisburger Schulen, in Fitness- und Krafträumen der Feuerwehr
Mit dem Bieter, der den Auftrag für ein Los erhält, wird eine Rahmenvereinbarung vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum 31.12.2024 geschlossen. Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auf-traggeberin zwei einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate (bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026). Die Verlängerungsoption gilt als gezogen, wenn die Auftraggeberin schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes die Verlängerung erklärt.
Reparaturleistungen
Duisburg
Reparaturleistungen nach Standardpreisliste, nach Angabe, zum Nachweis, Stundenverrechnungsätze
Mit dem Bieter, der den Auftrag für ein Los erhält, wird eine Rahmenvereinbarung vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum 31.12.2024 geschlossen. Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auf-traggeberin zwei einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate (bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026). Die Verlängerungsoption gilt als gezogen, wenn die Auftraggeberin schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes die Verlängerung erklärt.
Lieferung und Montage von beweglichen Sportgeräten, Klein- und Handsportgeräten, Toren, Aufbewahrung, Freizeit und Zubehör
Duisburg
Lieferung und Montage von beweglichen Sportgeräten, Klein- und Handsportgeräten, Toren, Aufbewahrung, Freizeit und Zubehör
Mit dem Bieter, der den Auftrag für ein Los erhält, wird eine Rahmenvereinbarung vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum 31.12.2024 geschlossen. Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auf-traggeberin zwei einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate (bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026). Die Verlängerungsoption gilt als gezogen, wenn die Auftraggeberin schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes die Verlängerung erklärt.
Lieferung und Entsorgung von Turn- und Sportmatten, Matten- und Transportwagen
Duisburg
Lieferung und Entsorgung von Turn- und Sportmatten, Matten- und Transportwagen
Mit dem Bieter, der den Auftrag für ein Los erhält, wird eine Rahmenvereinbarung vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum 31.12.2024 geschlossen. Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auf-traggeberin zwei einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate (bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026). Die Verlängerungsoption gilt als gezogen, wenn die Auftraggeberin schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes die Verlängerung erklärt.
Lieferung und Montage von festeingebauten Geräten, Sporthallenausstattung
Duisburg
Lieferung und Montage von festeingebauten Geräten, Sporthallenausstattung
Mit dem Bieter, der den Auftrag für ein Los erhält, wird eine Rahmenvereinbarung vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum 31.12.2024 geschlossen. Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auf-traggeberin zwei einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate (bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026). Die Verlängerungsoption gilt als gezogen, wenn die Auftraggeberin schriftlich spätestens 2 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes die Verlängerung erklärt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe Ihres Angebotes und der Bietererklärung bestätigen Sie als Zeichen Ihrer Leistungsfähigkeit, dass
- Ihr Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
- über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- wenn über das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, benötigen wir weitere Angaben um die Eignung Ihres Unternehmens beurteilen zu können. Nennen Sie uns dazu bitte das zuständige Amtsgericht, das AZ des Amtsgerichtes und den Namen und die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters auf einem gesonderten, deutlich gekennzeichneten Blatt,
- sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- Sie nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die Ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Bitte benennen Sie pro Los mind. 2 Referenzen, nach Möglichkeit aus dem Bereich "Behörden", bei der Sie die angebotene Leistung bereits ausführen oder innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben. Geben Sie ferner den zuständigen Ansprechpartner beim Referenzgeber unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit an. Die Nennung einer Referenz für mehrere Lose ist möglich, sofern beim Referenzgeber alle den Losen zugehörigen Leistungen erbracht wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1BHSS0VS
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.