Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Unterstützungsleistungen im Hörfunkprojekt für den SWR Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 9/2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk
Postanschrift: Einkauf IT/Technik, Hans-Bredow-Straße
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.swr.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/f43f886a6ca7d08129ebab17d0c83abc
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rundfunkanstalt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Unterstützungsleistungen im Hörfunkprojekt für den SWR

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 9/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten zur Erbringung von Projektunterstützungsleistungen im o.a. Hörfunkprojekt in unterschiedlichen Rollen. In der Regel erfolgt die Leistungserbringung remote, gelegentliche Präsenzveranstaltungen finden in Baden-Baden und Stuttgart statt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

In der Regel erfolgt die Leistungserbringung remote, gelegentliche Präsenzveranstaltungen finden in Baden-Baden und Stuttgart statt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

An den Standorten Baden-Baden und Stuttgart steht die Erneuerung der hörfunktechnischen Systeme an. Die dort eingesetzten Hörfunk-Produktionsmittel sind im Schnitt seit rund 18 Jahren in Stuttgart und 17 Jahren in Baden-Baden in Betrieb. Die Einrichtungen sind technisch veraltet und für wesentliche Teile wird von den Herstellern kein Service mehr angeboten. Zur Sicherstellung des Sendebetriebs ist daher die Erneuerung erforderlich.

In Stuttgart betrifft dies die Erneuerung der hörfunktechnischen Einrichtungen für SWR 4 sowie der Fachredaktionen. In Baden-Baden betrifft die Erneuerung die hörfunktechnischen Einrichtungen für SWR 3.

Neben dem reinen technischen Erneuerungsbedarf erfordern ein sich veränderndes Zusammenspiel zwischen technischem Personal und Redaktion sowie geänderte Arbeitsweisen neue Lösungen. Diesen wird mit einer Vereinheitlichung von Arbeitsweisen und neuen technischen Möglichkeiten Rechnung getragen. Die technische Basis hierzu bildet der konsequente Einsatz von vernetzbarer IP-Technologie im Audiosignalbereich.

Ein grundlegendes Betriebskonzept sowie ein technisches Konzept, welche die SWR-weit einheitlichen Arbeitsweisen und Standards beschreiben und im Rahmen dieses Projekts „Erneuerung Hörfunk-Systeme im SWR“ seit 2017 erarbeitet werden, bilden die Basis für diese Erneuerung. Die einzelnen Vorhaben wurden in diesem Projekt gebündelt.

Nach der mehrjährigen Phase, die sich schwerpunktmäßig mit der Entwicklung technischer Konzepte, neuer Bedienphilosophien und der Standardisierung der Arbeitsweisen beschäftigt hat, stehen nun im Projekt konkrete Umsetzungen an.

Das Realisierungspaket „Hörfunk Stuttgart“ befasst sich mit der Umsetzung des ganzheitlichen SWR-Konzepts im Funkhaus Stuttgart.

Das Realisierungspaket „SWR 3“ befasst sich mit der Umsetzung des ganzheitlichen SWR-Konzepts für die Hörfunkwelle SWR3.

Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der die für die beschriebenen Unterstützungsleistungen für das Projektmanagement und die Fachplanung die notwendigen Personen in den geforderten Rollen mit entsprechender Qualifikation und in der benötigten Menge zur Leistungserbringung zur Verfügung stellen kann.

Mit dem Zuschlag wird eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT-Dienstvertrags (siehe Anlage 12a und b) mit dem Auftragnehmer geschlossen, der den Vertragsbeginn bzw. Beginn der Leistungserbringung zum 01.01.2024 vorsieht. Eine Einarbeitungsphase für das ausschreibungsgegenständliche Personal ist von Mitte Oktober 2023 bis Ende Dezember 2023 vorgesehen.

Die über dieses Verfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:

Dienstleistungen

- Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Erbringung der Projektunterstützungsleistungen (Projektmanagement und Fachplanung) in den beschriebenen Rollen mit entsprechend qualifiziertem Personal

- Übernahme der Leistungen und Einarbeitung in den Rollen innerhalb eines Quartales (Okt. – Dez. 2023)

- Abschluss der Einarbeitung aller leistungserbringenden Personen zum 31.12.2023 und produktive Leistungserbringung ab dem 01.01.2024 bis 31.12.2025

Optionale Leistungen

- Ggf. Leistungserbringung bis zur optionalen Höchstmenge

- Ggf. Leistungsbezug bis zum 30.06.2026

Die oben und im Technischen Teil B aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber jederzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen besteht nicht.

Die dem Verfahren zu Grunde liegende Zeitplanung ist in Kapitel 2.2. aufgeführt.

Die Mengen sind im Technischen Teil B , Kapitel 1.1.1 Leistungsumfang dargestellt; die Mengen beziehen sich

auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 2 Jahren:

- Projektleiter (Personalkategorie 1): Mindest-Abnahmemenge: 120 PT, Geplante Abnahmemenge: 220 PT, Optionale Höchstmenge: 250 PT

- Fachplaner (Personalkategorie 2): Mindest-Abnahmemenge: 120 PT, Geplante Abnahmemenge: 240 PT, Optionale Höchstmenge: 280 PT

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Option auf Leistungsbezug bis zum 30.06.2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Leistungen

- Ggf. Leistungserbringung bis zur optionalen Höchstmenge

- Ggf. Leistungsbezug bis zum 30.06.2026

Die oben und im Leistungsteil B aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber jederzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Bieterauskunft mit Eigenerklärung (siehe Anlage 2) ausgefüllt beizulegen.

A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausbildung muss folgendes vorgelegt werden: Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als ein Jahr).

Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:

Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden. Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bieter mit Abgabe des

Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

A3.1-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:

- Für Sachschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis

- Für Vermögensschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis

- Für Personenschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis

oder

- Vorlage einer Erklärung, im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und deren Abschluss unaufgefordert spätestens 14 Tage nach Zuschlag, nachzuweisen

A3.2-Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.

A3.3-Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, mindestens Risikoklasse IV (nicht älter als 1 Jahr).

Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl.UfAB 2018). Die Bewertung wird in folgender Weise vorgenommen:

Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in drei Zielerfüllungsgrade (ZEG) eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet:

B3.1-Für die Bewertungs-Items Bilanzen oder Bilanzauszüge ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den ZEG wie folgt zugeordnet:

Niederer ZEG= EK-Quote im Schnitt <10% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (1Pkt.)

Mittlerer ZEG= EK-Quote im Schnitt >10% und <25% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (5Pkt.)

Hoher ZEG = EK-Quote im Schnitt >25% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (10Pkt.)

B3.2-Bewertung der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform,CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr

Niedriger ZEG(0Pkt.)= RisikoklasseIII

Mittlerer ZEG(5Pkt.)= RisikoklasseII

Hoher ZEG(10Pkt.)= RisikoklasseI

In Kapitel 4.3.6 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A,liegt eine Tabelle mit Risikoklassen verschiedener Finanzdienstleister bei, z.B. Creditreform Bonitätsindex.

Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:

Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden. Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bieter mit Abgabe des

Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

A3.1-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:

- Für Sachschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis

- Für Vermögensschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis

- Für Personenschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis

oder

- Vorlage einer Erklärung, im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und deren Abschluss unaufgefordert spätestens 14 Tage nach Zuschlag, nachzuweisen

A3.2-Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.

A3.3-Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, mindestens Risikoklasse IV (nicht älter als 1 Jahr).

Bei der "Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 20 Punkte erreicht werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

A4.1-Nachweis von 2 Referenzprojekten zu Unterstützungsleistungen in einem Hörfunkprojekt in vergleichbarer Größenordnung in den vergangenen drei Jahren.

A4.2-Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens 4 Mitarbeitern, die dem Bieter zur Leistungserbringung von Unterstützungsleistungen in einem Hörfunkprojekt zur Verfügung stehen und die folgenden Rollen besetzen können:

-mindestens zwei in der Rolle Projektleiter*in

-mindestens zwei in der Rolle Fachplaner*in

Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen:

B4.1-Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der vorgegebenen Anforderungen (5 Kriterien) bewertet und danach ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (ZEG) nahekommen.

Niederer ZEG (0 Punkte):0-2 Kriterien erfüllt

Mittlerer ZEG (15 Punkte):3-4 Kriterien erfüllt

Hoher ZEG (30 Punkte):5 Kriterien erfüllt

Es sind 2 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 30 Wertungspunkte erreichen können

B4.2+B4.3-Die Bewertung der zusätzlichen, auftragsbezogenen beruflichen Befähigung geschieht im Hinblick auf die Komplexität der zu erbringenden Dienstleistungen. Sie erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Bewertet werden weitere Nachweise von Ausbildungen und das Erreichen von zusätzlichen Zertifizierungen, die auf den Auftragsgegenstand bezogen sind. Hierbei werden die benannten Zertifizierungen und Nachweise in Bezug zu der beschriebenen Rolle gesetzt und in die entsprechenden Zielerfüllungsgrade eingeteilt.

Rolle Projektleiter*in und Fachplaner*in:

Niederer Zielerfüllungsgrad = Zertifizierung / Ausbildung entspricht der Mindestanforderung für diese Rolle (Minimalpunktzahl B4.2 / B4.3 = 0 Pkt.)

Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Zertifizierung / Ausbildung liegt über der Mindestanforderung für diese Rolle (Mittlere Punktzahl B4.2 / B4.3 = 2,5 Pkt.)

Hoher Zielerfüllungsgrad = Zertifizierung / Ausbildung liegt deutlich über der Mindestanforderung für diese Rolle (Maximalpunktzahl B4.2 / B4.3 = 5 Pkt.)

Es sind je Rolle zwei Profile gefordert, die mit je max. 5 Punkten bewertet werden.

Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:

Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden. Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

A4.1-Nachweis von 2 Referenzprojekten zu Unterstützungsleistungen in einem Hörfunkprojekt in vergleichbarer Größenordnung in den vergangenen drei Jahren.

A4.2-Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens 4 Mitarbeitern, die dem Bieter zur Leistungserbringung von Unterstützungsleistungen in einem Hörfunkprojekt zur Verfügung stehen und die folgenden Rollen besetzen können:

-mindestens zwei in der Rolle Projektleiter*in

-mindestens zwei in der Rolle Fachplaner*in

Bei der "Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 80 Punkte erreicht werden.

Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise eingereicht hat, alle Mindestanforderungen erfüllt und insgesamt in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) mehr als 65 Eignungspunkte erreicht hat.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 117-367971
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/09/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/09/2023
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Elektronischer Rechnungsversand:

E-Mail-Adresse:

Weitere Details zu den Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand finden Sie unter dem Link: www.swr.de/ausschreibungen

Die Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 ist bereits mit dem Angebot abzugeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: IHK Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.6. der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind,

spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/08/2023

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