Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Unterstützungsleistungen im Hörfunkprojekt für den SWR Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 9/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Einkauf IT/Technik, Hans-Bredow-Straße
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Unterstützungsleistungen im Hörfunkprojekt für den SWR
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten zur Erbringung von Projektunterstützungsleistungen im o.a. Hörfunkprojekt in unterschiedlichen Rollen. In der Regel erfolgt die Leistungserbringung remote, gelegentliche Präsenzveranstaltungen finden in Baden-Baden und Stuttgart statt.
In der Regel erfolgt die Leistungserbringung remote, gelegentliche Präsenzveranstaltungen finden in Baden-Baden und Stuttgart statt.
An den Standorten Baden-Baden und Stuttgart steht die Erneuerung der hörfunktechnischen Systeme an. Die dort eingesetzten Hörfunk-Produktionsmittel sind im Schnitt seit rund 18 Jahren in Stuttgart und 17 Jahren in Baden-Baden in Betrieb. Die Einrichtungen sind technisch veraltet und für wesentliche Teile wird von den Herstellern kein Service mehr angeboten. Zur Sicherstellung des Sendebetriebs ist daher die Erneuerung erforderlich.
In Stuttgart betrifft dies die Erneuerung der hörfunktechnischen Einrichtungen für SWR 4 sowie der Fachredaktionen. In Baden-Baden betrifft die Erneuerung die hörfunktechnischen Einrichtungen für SWR 3.
Neben dem reinen technischen Erneuerungsbedarf erfordern ein sich veränderndes Zusammenspiel zwischen technischem Personal und Redaktion sowie geänderte Arbeitsweisen neue Lösungen. Diesen wird mit einer Vereinheitlichung von Arbeitsweisen und neuen technischen Möglichkeiten Rechnung getragen. Die technische Basis hierzu bildet der konsequente Einsatz von vernetzbarer IP-Technologie im Audiosignalbereich.
Ein grundlegendes Betriebskonzept sowie ein technisches Konzept, welche die SWR-weit einheitlichen Arbeitsweisen und Standards beschreiben und im Rahmen dieses Projekts „Erneuerung Hörfunk-Systeme im SWR“ seit 2017 erarbeitet werden, bilden die Basis für diese Erneuerung. Die einzelnen Vorhaben wurden in diesem Projekt gebündelt.
Nach der mehrjährigen Phase, die sich schwerpunktmäßig mit der Entwicklung technischer Konzepte, neuer Bedienphilosophien und der Standardisierung der Arbeitsweisen beschäftigt hat, stehen nun im Projekt konkrete Umsetzungen an.
Das Realisierungspaket „Hörfunk Stuttgart“ befasst sich mit der Umsetzung des ganzheitlichen SWR-Konzepts im Funkhaus Stuttgart.
Das Realisierungspaket „SWR 3“ befasst sich mit der Umsetzung des ganzheitlichen SWR-Konzepts für die Hörfunkwelle SWR3.
Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der die für die beschriebenen Unterstützungsleistungen für das Projektmanagement und die Fachplanung die notwendigen Personen in den geforderten Rollen mit entsprechender Qualifikation und in der benötigten Menge zur Leistungserbringung zur Verfügung stellen kann.
Mit dem Zuschlag wird eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT-Dienstvertrags (siehe Anlage 12a und b) mit dem Auftragnehmer geschlossen, der den Vertragsbeginn bzw. Beginn der Leistungserbringung zum 01.01.2024 vorsieht. Eine Einarbeitungsphase für das ausschreibungsgegenständliche Personal ist von Mitte Oktober 2023 bis Ende Dezember 2023 vorgesehen.
Die über dieses Verfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Dienstleistungen
- Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Erbringung der Projektunterstützungsleistungen (Projektmanagement und Fachplanung) in den beschriebenen Rollen mit entsprechend qualifiziertem Personal
- Übernahme der Leistungen und Einarbeitung in den Rollen innerhalb eines Quartales (Okt. – Dez. 2023)
- Abschluss der Einarbeitung aller leistungserbringenden Personen zum 31.12.2023 und produktive Leistungserbringung ab dem 01.01.2024 bis 31.12.2025
Optionale Leistungen
- Ggf. Leistungserbringung bis zur optionalen Höchstmenge
- Ggf. Leistungsbezug bis zum 30.06.2026
Die oben und im Technischen Teil B aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber jederzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen besteht nicht.
Die dem Verfahren zu Grunde liegende Zeitplanung ist in Kapitel 2.2. aufgeführt.
Die Mengen sind im Technischen Teil B , Kapitel 1.1.1 Leistungsumfang dargestellt; die Mengen beziehen sich
auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 2 Jahren:
- Projektleiter (Personalkategorie 1): Mindest-Abnahmemenge: 120 PT, Geplante Abnahmemenge: 220 PT, Optionale Höchstmenge: 250 PT
- Fachplaner (Personalkategorie 2): Mindest-Abnahmemenge: 120 PT, Geplante Abnahmemenge: 240 PT, Optionale Höchstmenge: 280 PT
Option auf Leistungsbezug bis zum 30.06.2026.
Optionale Leistungen
- Ggf. Leistungserbringung bis zur optionalen Höchstmenge
- Ggf. Leistungsbezug bis zum 30.06.2026
Die oben und im Leistungsteil B aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber jederzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der zusätzlichen Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Bieterauskunft mit Eigenerklärung (siehe Anlage 2) ausgefüllt beizulegen.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausbildung muss folgendes vorgelegt werden: Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als ein Jahr).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden. Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bieter mit Abgabe des
Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sachschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis
- Für Vermögensschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis
- Für Personenschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis
oder
- Vorlage einer Erklärung, im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und deren Abschluss unaufgefordert spätestens 14 Tage nach Zuschlag, nachzuweisen
A3.2-Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
A3.3-Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, mindestens Risikoklasse IV (nicht älter als 1 Jahr).
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl.UfAB 2018). Die Bewertung wird in folgender Weise vorgenommen:
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in drei Zielerfüllungsgrade (ZEG) eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
B3.1-Für die Bewertungs-Items Bilanzen oder Bilanzauszüge ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den ZEG wie folgt zugeordnet:
Niederer ZEG= EK-Quote im Schnitt <10% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (1Pkt.)
Mittlerer ZEG= EK-Quote im Schnitt >10% und <25% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (5Pkt.)
Hoher ZEG = EK-Quote im Schnitt >25% in der Periode, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen (10Pkt.)
B3.2-Bewertung der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform,CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr
Niedriger ZEG(0Pkt.)= RisikoklasseIII
Mittlerer ZEG(5Pkt.)= RisikoklasseII
Hoher ZEG(10Pkt.)= RisikoklasseI
In Kapitel 4.3.6 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A,liegt eine Tabelle mit Risikoklassen verschiedener Finanzdienstleister bei, z.B. Creditreform Bonitätsindex.
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden. Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bieter mit Abgabe des
Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sachschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis
- Für Vermögensschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis
- Für Personenschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis
oder
- Vorlage einer Erklärung, im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und deren Abschluss unaufgefordert spätestens 14 Tage nach Zuschlag, nachzuweisen
A3.2-Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
A3.3-Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, mindestens Risikoklasse IV (nicht älter als 1 Jahr).
Bei der "Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 20 Punkte erreicht werden.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1-Nachweis von 2 Referenzprojekten zu Unterstützungsleistungen in einem Hörfunkprojekt in vergleichbarer Größenordnung in den vergangenen drei Jahren.
A4.2-Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens 4 Mitarbeitern, die dem Bieter zur Leistungserbringung von Unterstützungsleistungen in einem Hörfunkprojekt zur Verfügung stehen und die folgenden Rollen besetzen können:
-mindestens zwei in der Rolle Projektleiter*in
-mindestens zwei in der Rolle Fachplaner*in
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen:
B4.1-Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der vorgegebenen Anforderungen (5 Kriterien) bewertet und danach ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung (ZEG) nahekommen.
Niederer ZEG (0 Punkte):0-2 Kriterien erfüllt
Mittlerer ZEG (15 Punkte):3-4 Kriterien erfüllt
Hoher ZEG (30 Punkte):5 Kriterien erfüllt
Es sind 2 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 30 Wertungspunkte erreichen können
B4.2+B4.3-Die Bewertung der zusätzlichen, auftragsbezogenen beruflichen Befähigung geschieht im Hinblick auf die Komplexität der zu erbringenden Dienstleistungen. Sie erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Bewertet werden weitere Nachweise von Ausbildungen und das Erreichen von zusätzlichen Zertifizierungen, die auf den Auftragsgegenstand bezogen sind. Hierbei werden die benannten Zertifizierungen und Nachweise in Bezug zu der beschriebenen Rolle gesetzt und in die entsprechenden Zielerfüllungsgrade eingeteilt.
Rolle Projektleiter*in und Fachplaner*in:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Zertifizierung / Ausbildung entspricht der Mindestanforderung für diese Rolle (Minimalpunktzahl B4.2 / B4.3 = 0 Pkt.)
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Zertifizierung / Ausbildung liegt über der Mindestanforderung für diese Rolle (Mittlere Punktzahl B4.2 / B4.3 = 2,5 Pkt.)
Hoher Zielerfüllungsgrad = Zertifizierung / Ausbildung liegt deutlich über der Mindestanforderung für diese Rolle (Maximalpunktzahl B4.2 / B4.3 = 5 Pkt.)
Es sind je Rolle zwei Profile gefordert, die mit je max. 5 Punkten bewertet werden.
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Bei beabsichtigter Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der beabsichtigten Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der beabsichtigten Bietergemeinschaft eingereicht werden. Mit dem Angebot ist nach jetzigem Kenntnisstand anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer bezogen auf die ihm übertragenen Leistungen vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1-Nachweis von 2 Referenzprojekten zu Unterstützungsleistungen in einem Hörfunkprojekt in vergleichbarer Größenordnung in den vergangenen drei Jahren.
A4.2-Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens 4 Mitarbeitern, die dem Bieter zur Leistungserbringung von Unterstützungsleistungen in einem Hörfunkprojekt zur Verfügung stehen und die folgenden Rollen besetzen können:
-mindestens zwei in der Rolle Projektleiter*in
-mindestens zwei in der Rolle Fachplaner*in
Bei der "Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 80 Punkte erreicht werden.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise eingereicht hat, alle Mindestanforderungen erfüllt und insgesamt in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) mehr als 65 Eignungspunkte erreicht hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronischer Rechnungsversand:
E-Mail-Adresse:
Weitere Details zu den Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand finden Sie unter dem Link: www.swr.de/ausschreibungen
Die Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 ist bereits mit dem Angebot abzugeben.
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.6. der Vergabeunterlagen, Formaler Teil A, genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind,
spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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