Wach- und Sicherheitsdienst für die städtischen Obdachlosenunterkünfte für das Jahr 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2023-0074

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kleve
Postanschrift: Minoritenplatz 1
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 282184325
Fax: +49 282184288
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleve.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-KLEVE-2023-0074
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-KLEVE-2023-0074
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wach- und Sicherheitsdienst für die städtischen Obdachlosenunterkünfte für das Jahr 2024

Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2023-0074
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Wach- und Sicherheitsdienst

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Hauptort der Ausführung:

Selfkant 11, 47533 Kleve,

Stiller Winkel 18, 47533 Kleve,

Jülicher Straße 6, 47533 Kleve,

Jülicher Straße 8, 47533 Kleve

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die städtische Obdachlosenunterkunft Selfkant 11 soll ein täglicher 16-Stunden-Wach- und Sicherheitsdienst (1 Person), in der Zeit von 17:00 Uhr bis 09:00 Uhr, für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 (insgesamt 5856 Stunden) eingerichtet werden.

Optional soll bei diesem Wach- und Sicherheitsmitarbeiter eine Stundenaufstockung (8 Stunden pro Tag; insgesamt 2928 Stunden) möglich sein, sodass bei der der städtischen Obdachlosenunterkunft Selfkant 11 eine tägliche 24 Stunden-Überwachung eingerichtet ist.

Für die übrigen städtischen Obdachlosenunterkünfte (Stiller Winkel 18, Jülicher Straße 6 und Jülicher Straße 8) soll für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 ein Wach- und Sicherheitsdienst (1 Person) täglich für insgesamt 2 Stunden innerhalb des Zeitraums von 22.00 Uhr bis 01.00 Uhr Überwachungen an den v.g. Objekte durchführen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß nachfolgender Ziffer IV.2.2) aufgenommen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

- Eigenerklärung über das Vorliegen der ordnungsbehördlichen Erlaubnis zur Ausbüung des Bewachungsgewerbes(§ 34 a Abs. 1 der Gewerbeordnung) bzw. Kopie dieser Erlaubnis

Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:

- die Gewerbeanmeldung,

- aktueller Auszug aus dem Handelsregister,

- Eintragung in die Handwerkerrolle bzw. der Industrie- und Handelskammer,

oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.

Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Präqualifikationsliste erfolgen.

Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.

Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor.

Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot vorzulegen sind:

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,

- Eigenerklärung zur Eignung,

- Eigenerklärung EU-Sanktionen gegenüber Russland

Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:

- Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre

- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,

- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen,

- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (laut den Vorbemerkungen zum

Leistungsverzeichnis)

- Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird.

Die vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein Präqualifikationsverzeichni erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.

Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindeststandard für die Haftpflichtversicherung

Die Mindestversicherungssummen je Schadenfall betragen:

für Sachschäden: 5.000.000,00 €

für Personenschäden: 2.500.000,00 €

für reine Vermögensschäden: 1.000.000,00 €

für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten: 50.000,00 €

für das Abhandenkommen bewachter Sachen: 1.000.000,00 €

für Schäden aus Verletzung des Datenschutzes: 650.000,00 €

für Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden: 250.000,00 €

für Umwelthaftpflichtschäden: 5.000.000,00 €

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:

- Referenzen

Die vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.

Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:

- Nachweis über die Schulung nach § 34 a Abs. 1 Satz 4 Gewerbeordnung i. V.

m. §§ 1 bis 4 BewachV vom 10. Juli 2003 oder gleichwertige Zugangsvoraussetzung zum Gewerbe (für alle Wach- und Sicherheitsmitarbeiter)

- Nachweis über eine Grundbefähigung/Basisausbildung gemäß Punkt 4.13 DIN 77200 oder gleichwertige Qualifikation (für alle Wach- und Sicherheitsmitarbeiter)

- Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder

gleichwertige Qualifikation (für alle Wach- und Sicherheitsmitarbeiter)

- Nachweis über die Registrierung im zentralen Bewachungsregister (bafa) (für

alle Wach- und Sicherheitsmitarbeiter)

- Nachweis über die Prüfung und Freigabe durch die jeweilige zuständige örtliche

Ordnungsbehörde (für alle Wach- und Sicherheitsmitarbeiter)

- Sozialversicherungsnachweise von jedem zum Einsatz kommenden

Sicherheitsmitarbeiter

- Prüfungsergebnisse aller Wach- und Sicherheitsmitarbeiter durch die

zuständige Ordnungsbehörde gem. § 41 Abs. 1 Nr. 9 Bundeszentralregistergesetz

- Einverständniserklärung der Beschäftigten durch einen externen Revisor in

Bezug auf Qualifikationen und Entlohnungen überprüft zu werden

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/10/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/10/2023
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss.

b) Die Kommunikation mit der Vergabestelle (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das untervorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal zu führen.

c) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3045
Fax: +49 221/147-2889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/08/2023

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