Fahrzeuggestützte Lecküberwachung für das Gasnetz
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Parkgürtel 24
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50823
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/1782796
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinenergie.com
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeuggestützte Lecküberwachung für das Gasnetz
Messtechnische Equipment zur Detektion von Leckagen zur Montage an handelsübliche PKW (ab Kompaktklasse). Dabei erfolgt die Messung während der Fahrt. Bei der Fahrt werden Emissionsquellen durch Messung von Methan und Ethan klassifiziert. Die Dokumentation der Leckagen (inkl. Lokalisierung) erfolgt elektronisch.
Köln
Beschafft werden sollen die Messsysteme zur Leckageüberwachung auf Basis der kontinuierlichen Gasanalyse mittels Laser IR Technologie inklusive der Montage der Systeme an vom Auftraggeber bereitgestellten Fahrzeugen und Schulung von bis zu 5 Mitarbeitern. Die Montage wird vom Auftragnehmer durchgeführt.
1) Softwarelizenz
Jährliche Softwarelizenz (12 monatige Folgelizenz) zur Sicherstellung der einwandfreien Nutzung. Beinhaltet die Nutzung der Kartierungs-Software und Sicherstellung des neuesten Entwicklungsstand der Software, sowie technische Funktions- und Programmierfehlerkorrekturen. Softwareupdates werden min. halbjährlich übermittelt
2) Handlicher CH4 Methan-Analysator
Handlicher CH4 Methan-Analysator für die kontinuierliche Gasanalyse. Der Analysator ist mit der gleichen Laser Technologie ausgestattet wie das Messsystem für die fahrzeuggestützte Lecküberwachung.
Ausstattung
Gewicht: <6kg
Laufzeit Batterie: min.4h
CH4-Messbereich 0,01 – 10.000ppm
Umgebungstemperatur: 0-50°C
Daten-Schnittstelle: WIFI, USB
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Auflistung der Umsätze des Unternehmens im angefragten Tätigkeitsbereich (im weiteren Sinne) der letzten
3 Geschäftsjahre sowie eine Gegenüberstellung des jeweiligen Jahresumsatzes im Geschäftsfeld dieser
Ausschreibung am Gesamtumsatz;
2) Eigenerklärung, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe gem. §123 Absatz 1 GWB zutrifft: (1)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
a) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129 b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
b) § 89 c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Absatz 2
Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;
c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindungmit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete);
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232 und 233 des
Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233 a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) 3) Eigenerklärung EU-Sanktionspaket
4) Abgabe des ausgefüllten Dokuments "Selbsterklärung Zuverlässigkeit
5) Abgabe des Dokuments "Vertraulichkeitserklärung"
6) Aktueller Handelsregisterauszug (höchstens 12 Monate alt) oder gleichwertiges Dokument des
Herkunftslandes in deutscher Sprache (Kopie einer beglaubigten Übersetzung)
7) Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages
a) Lokale Datenverarbeitung:
Die Auswertung der Messdaten erfolgt ausschließlich auf dem lokal installierten Gerät im Fahrzeug. Dies gewährleistet den Schutz vertraulicher Informationen vor unbefugtem Zugriff Dritter.
b) Datenspeicherung und Übertragung:
Die erfassten Daten werden entweder auf einem Speichermedium im System abgelegt oder über eine verschlüsselte VPN-Verbindung auf einen gesicherten Server der (RNG) übertragen.
c) Sicherheit der Planwerkinformationen:
Informationen zum Planwerk dürfen ausschließlich auf dem lokalen System im Fahrzeug gespeichert werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern und die Sicherheit der kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.
d) Eigentumsrechte:
Die Ergebnisse der Auswertung sowie alle Planwerkinformationen bleiben stets Eigentum der (RNG).
e) Einsatzbedingungen:
Das Messsystem muss verlässlich bei Tag Leckagen detektieren können.
f) Einsatzfrequenz:
Das Messsystem muss für den 24 Stunden Einsatz bereit sein.
g) Kumulierte CH4 Emissionen:
Die Messergebnisse der CH4 Emissionen sollen pro Leckage kumuliert ausgegeben werden.
h) Betriebsbereitschaft:
Das Messsystem sollte nach Kaltstart innerhalb von mindestens 180 Sekunden einsatzbereit sein, um Ausfallzeiten während Messfahrten aufgrund von Pausen, Prüfungen oder lokalen Begehungen zu minimieren.
i) Ersatzteilversorgung:
Alle Verschleiß- und Ersatzteile müssen über ein Zentrallager in Deutschland verfügbar sein und innerhalb von 24 Stunden bereitgestellt werden können.
j) Vor-Ort-Service:
Ein Vor-Ort-Service muss innerhalb von 24 Stunden das System vor Ort (im Fahrzeug) instand setzen können. Eine telefonische Erreichbarkeit von 24 Stunden / 7 Tage sowie eine Reaktionszeit von 1 Stunde wird erwartet.
k) Zukunftsfähigkeit:
Die Möglichkeit zur Erweiterung weiterer Messeinrichtungen innerhalb der Produktfamilie zur Leckage Erfassung, wie Handgeräte oder Drohnen, zur örtlichen Überprüfung soll gegeben sein.
Sind ggf. Gegenstand der Vergabeverhandlung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge;
b) die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt ausschließlich über Subreport ELViS (Postalisch, per E-Mail oder die Bieterkommunikation in ELViS eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt); Siehe Link unter
I.3) Kommunikation;
c) der Auftraggeber behält sich vor, unter Punkt III.1) geforderte Unterlagen bis zum Versand der
Vergabeunterlagen nachzufordern;
d) die Verfahrensart für diese EU-Ausschreibung ist das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb. Ein Versand der Vergabeunterlagen erfolgt erst nach erfolgreicher Eignungsprüfung der eingereichten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag);
e) die Vollständigkeit sowie die rechtzeitige Abgabe des Teilnahmeantrages obliegt dem Bewerber f) Bitte nennen Sie in Ihrem Anschreiben explizit das/die jeweilige(n) Los(e), auf die Sie sich bewerben.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: +49 221/147-3116
Fax: +49 221/147-2889
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens durch die
Vergabekammer unzulässig ist, wenn ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb der Fristen gemäß
§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).