Dienstleistung Privatliquidation Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 19 EU RX
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kerpener Straße 62
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50937
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Beschaffung/Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 221/478-96623
Fax: +49 221/478-87805
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uk-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung Privatliquidation
Dienstleistungsvertrag Abrechnung Privatliquidation
Zahnmedizin
Universitätsklinikum Köln AöR Kerpener Straße 62 50937 Köln GB Patientenabrechnung
Mit dem Vergabeverfahren verfolgt das Universitätsklinikum Köln nachfolgende Ziele, die von
den Bewerbern zur Kenntnis zu nehmen sind:
- Ermittlung, Bewertung sowie lückenlose/vollständige und korrekte Abrechnung aller erbrachten wahl- bzw. privatärztlichen Leistungen der liquidationsberechtigten Ärzte des
Universitätsklinikums Köln unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und
der Bestimmungen der gültigen Abrechnungstarife unter Berücksichtigung der jeweils
aktuellen Rechtsprechung;
- Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der ärztlichen Schweigepflicht;
- Erhöhung der Liquidität durch Sicherstellung eines zeitnahen Forderungsmanagements;
- Forderungsabwicklung über die Bankkonten des Universitätsklinikums Köln
- Optimierung der Qualität der medizinischen und leistungsorientierten Dokumentation
durch stetige Rückkopplung, Beratung und Entwicklung von Verbesserungsstrategien
mit den Beteiligten des Universitätsklinikums Köln;
- Kurzfristiger Aktenzugriff bei der Abrechnungsart via Patientenakte.
Das Abrechnungsunternehmen muss dem Universitätsklinikum Köln ein umfassendes Honorarmanagement aus einer Hand gewährleisten, um so zu einem reibungslosen Ablauf der administrativen und finanziellen Prozesse des Universitätsklinikum Köln beizutragen.
Zu diesem Zweck erstellt das Abrechnungsunternehmen auf Basis von gesetzlichen Bestimmungen und weiteren Vorgaben der Gebührenordnung der Ärzte oder der Rechtsprechung,
Rechnungen und versendet diese an die Patientinnen und Patienten. Im Nachgang ist das Forderungsmanagement durchzuführen und bei etwaigem Zahlungsverzug das Mahnverfahren
einschließlich des gerichtlichen Forderungseinzugs durchzuführen. Mögliche Reklamationen
der Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit der Rechnung werden von dem Abrechnungsunternehmen direkt geklärt. Ist die Klärung nur nach Rücksprache mit dem leistungserbringenden Fachbereichen möglich, sind diese einzubinden.
Der Vertrag soll zunächst für eine Dauer von 48 Monate abgeschlossen werden. Das Universitätsklinikum Köln behält sich im Rahmen einer einseitigen Option vor, den Vertrag maximal einmalig um zwei Jahre zu verlängern. Innerhalb des gesamten Zeitraumes dürfen die genannten
Gebühren im Angebot durch den Bieter - später den Vertragspartner - nicht erhöht werden.
Der Bieter verpflichtet sich bei Ende des Vertrages alle übergebenen und noch nicht abgeschlossenen Fälle bis zu deren Abschluss weiterzubearbeiten. Sofern zum Ende des Vertrages
die Vergabe des Folgevertrages nicht durchgeführt werden konnte, ist der Bieter verpflichtet,
unter Beibehaltung der hier angebotenen Preise, die Leistungen für weitere max. 6 Monate zu
erbringen.
Die Leistungen müssen ab dem 01.04.2024 (Aufnahmedatum Patienten) bzw. in Absprache
erbracht werden (Leistungsbeginn).
Organbasierte Medizin
Universitätsklinikum Köln AöR Kerpener Straße 62 50937 Köln GB Patientenabrechnung
Mit dem Vergabeverfahren verfolgt das Universitätsklinikum Köln nachfolgende Ziele, die von
den Bewerbern zur Kenntnis zu nehmen sind:
- Ermittlung, Bewertung sowie lückenlose/vollständige und korrekte Abrechnung aller erbrachten wahl- bzw. privatärztlichen Leistungen der liquidationsberechtigten Ärzte des
Universitätsklinikums Köln unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und
der Bestimmungen der gültigen Abrechnungstarife unter Berücksichtigung der jeweils
aktuellen Rechtsprechung;
- Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der ärztlichen Schweigepflicht;
- Erhöhung der Liquidität durch Sicherstellung eines zeitnahen Forderungsmanagements;
- Forderungsabwicklung über die Bankkonten des Universitätsklinikums Köln
- Optimierung der Qualität der medizinischen und leistungsorientierten Dokumentation
durch stetige Rückkopplung, Beratung und Entwicklung von Verbesserungsstrategien
mit den Beteiligten des Universitätsklinikums Köln;
- Kurzfristiger Aktenzugriff bei der Abrechnungsart via Patientenakte.
Das Abrechnungsunternehmen muss dem Universitätsklinikum Köln ein umfassendes Honorarmanagement aus einer Hand gewährleisten, um so zu einem reibungslosen Ablauf der administrativen und finanziellen Prozesse des Universitätsklinikum Köln beizutragen.
Zu diesem Zweck erstellt das Abrechnungsunternehmen auf Basis von gesetzlichen Bestimmungen und weiteren Vorgaben der Gebührenordnung der Ärzte oder der Rechtsprechung,
Rechnungen und versendet diese an die Patientinnen und Patienten. Im Nachgang ist das Forderungsmanagement durchzuführen und bei etwaigem Zahlungsverzug das Mahnverfahren
einschließlich des gerichtlichen Forderungseinzugs durchzuführen. Mögliche Reklamationen
der Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit der Rechnung werden von dem Abrechnungsunternehmen direkt geklärt. Ist die Klärung nur nach Rücksprache mit dem leistungserbringenden Fachbereichen möglich, sind diese einzubinden.
Der Vertrag soll zunächst für eine Dauer von 48 Monate abgeschlossen werden. Das Universitätsklinikum Köln behält sich im Rahmen einer einseitigen Option vor, den Vertrag maximal einmalig um zwei Jahre zu verlängern. Innerhalb des gesamten Zeitraumes dürfen die genannten
Gebühren im Angebot durch den Bieter - später den Vertragspartner - nicht erhöht werden.
Der Bieter verpflichtet sich bei Ende des Vertrages alle übergebenen und noch nicht abgeschlossenen Fälle bis zu deren Abschluss weiterzubearbeiten. Sofern zum Ende des Vertrages
die Vergabe des Folgevertrages nicht durchgeführt werden konnte, ist der Bieter verpflichtet,
unter Beibehaltung der hier angebotenen Preise, die Leistungen für weitere max. 6 Monate zu
erbringen.
Die Leistungen müssen ab dem 01.04.2024 (Aufnahmedatum Patienten) bzw. in Absprache
erbracht werden (Leistungsbeginn).
Chirurgie
Universitätsklinikum Köln AöR Kerpener Straße 62 50937 Köln GB Patientenabrechnung
Mit dem Vergabeverfahren verfolgt das Universitätsklinikum Köln nachfolgende Ziele, die von
den Bewerbern zur Kenntnis zu nehmen sind:
- Ermittlung, Bewertung sowie lückenlose/vollständige und korrekte Abrechnung aller erbrachten wahl- bzw. privatärztlichen Leistungen der liquidationsberechtigten Ärzte des
Universitätsklinikums Köln unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und
der Bestimmungen der gültigen Abrechnungstarife unter Berücksichtigung der jeweils
aktuellen Rechtsprechung;
- Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der ärztlichen Schweigepflicht;
- Erhöhung der Liquidität durch Sicherstellung eines zeitnahen Forderungsmanagements;
- Forderungsabwicklung über die Bankkonten des Universitätsklinikums Köln
- Optimierung der Qualität der medizinischen und leistungsorientierten Dokumentation
durch stetige Rückkopplung, Beratung und Entwicklung von Verbesserungsstrategien
mit den Beteiligten des Universitätsklinikums Köln;
- Kurzfristiger Aktenzugriff bei der Abrechnungsart via Patientenakte.
Das Abrechnungsunternehmen muss dem Universitätsklinikum Köln ein umfassendes Honorarmanagement aus einer Hand gewährleisten, um so zu einem reibungslosen Ablauf der administrativen und finanziellen Prozesse des Universitätsklinikum Köln beizutragen.
Zu diesem Zweck erstellt das Abrechnungsunternehmen auf Basis von gesetzlichen Bestimmungen und weiteren Vorgaben der Gebührenordnung der Ärzte oder der Rechtsprechung,
Rechnungen und versendet diese an die Patientinnen und Patienten. Im Nachgang ist das Forderungsmanagement durchzuführen und bei etwaigem Zahlungsverzug das Mahnverfahren
einschließlich des gerichtlichen Forderungseinzugs durchzuführen. Mögliche Reklamationen
der Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit der Rechnung werden von dem Abrechnungsunternehmen direkt geklärt. Ist die Klärung nur nach Rücksprache mit dem leistungserbringenden Fachbereichen möglich, sind diese einzubinden.
Der Vertrag soll zunächst für eine Dauer von 48 Monate abgeschlossen werden. Das Universitätsklinikum Köln behält sich im Rahmen einer einseitigen Option vor, den Vertrag maximal einmalig um zwei Jahre zu verlängern. Innerhalb des gesamten Zeitraumes dürfen die genannten
Gebühren im Angebot durch den Bieter - später den Vertragspartner - nicht erhöht werden.
Der Bieter verpflichtet sich bei Ende des Vertrages alle übergebenen und noch nicht abgeschlossenen Fälle bis zu deren Abschluss weiterzubearbeiten. Sofern zum Ende des Vertrages
die Vergabe des Folgevertrages nicht durchgeführt werden konnte, ist der Bieter verpflichtet,
unter Beibehaltung der hier angebotenen Preise, die Leistungen für weitere max. 6 Monate zu
erbringen.
Die Leistungen müssen ab dem 01.04.2024 (Aufnahmedatum Patienten) bzw. in Absprache
erbracht werden (Leistungsbeginn).
Kurative-/Diagnostische Fächer/Palliativmedizin
Universitätsklinikum Köln AöR Kerpener Straße 62 50937 Köln GB Patientenabrechnung
Mit dem Vergabeverfahren verfolgt das Universitätsklinikum Köln nachfolgende Ziele, die von
den Bewerbern zur Kenntnis zu nehmen sind:
- Ermittlung, Bewertung sowie lückenlose/vollständige und korrekte Abrechnung aller erbrachten wahl- bzw. privatärztlichen Leistungen der liquidationsberechtigten Ärzte des
Universitätsklinikums Köln unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und
der Bestimmungen der gültigen Abrechnungstarife unter Berücksichtigung der jeweils
aktuellen Rechtsprechung;
- Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der ärztlichen Schweigepflicht;
- Erhöhung der Liquidität durch Sicherstellung eines zeitnahen Forderungsmanagements;
- Forderungsabwicklung über die Bankkonten des Universitätsklinikums Köln
- Optimierung der Qualität der medizinischen und leistungsorientierten Dokumentation
durch stetige Rückkopplung, Beratung und Entwicklung von Verbesserungsstrategien
mit den Beteiligten des Universitätsklinikums Köln;
- Kurzfristiger Aktenzugriff bei der Abrechnungsart via Patientenakte.
Das Abrechnungsunternehmen muss dem Universitätsklinikum Köln ein umfassendes Honorarmanagement aus einer Hand gewährleisten, um so zu einem reibungslosen Ablauf der administrativen und finanziellen Prozesse des Universitätsklinikum Köln beizutragen.
Zu diesem Zweck erstellt das Abrechnungsunternehmen auf Basis von gesetzlichen Bestimmungen und weiteren Vorgaben der Gebührenordnung der Ärzte oder der Rechtsprechung,
Rechnungen und versendet diese an die Patientinnen und Patienten. Im Nachgang ist das Forderungsmanagement durchzuführen und bei etwaigem Zahlungsverzug das Mahnverfahren
einschließlich des gerichtlichen Forderungseinzugs durchzuführen. Mögliche Reklamationen
der Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit der Rechnung werden von dem Abrechnungsunternehmen direkt geklärt. Ist die Klärung nur nach Rücksprache mit dem leistungserbringenden Fachbereichen möglich, sind diese einzubinden.
Der Vertrag soll zunächst für eine Dauer von 48 Monate abgeschlossen werden. Das Universitätsklinikum Köln behält sich im Rahmen einer einseitigen Option vor, den Vertrag maximal einmalig um zwei Jahre zu verlängern. Innerhalb des gesamten Zeitraumes dürfen die genannten
Gebühren im Angebot durch den Bieter - später den Vertragspartner - nicht erhöht werden.
Der Bieter verpflichtet sich bei Ende des Vertrages alle übergebenen und noch nicht abgeschlossenen Fälle bis zu deren Abschluss weiterzubearbeiten. Sofern zum Ende des Vertrages
die Vergabe des Folgevertrages nicht durchgeführt werden konnte, ist der Bieter verpflichtet,
unter Beibehaltung der hier angebotenen Preise, die Leistungen für weitere max. 6 Monate zu
erbringen.
Die Leistungen müssen ab dem 01.04.2024 (Aufnahmedatum Patienten) bzw. in Absprache
erbracht werden (Leistungsbeginn).
Labormedizin
Universitätsklinikum Köln AöR Kerpener Straße 62 50937 Köln GB Patientenabrechnung
Mit dem Vergabeverfahren verfolgt das Universitätsklinikum Köln nachfolgende Ziele, die von
den Bewerbern zur Kenntnis zu nehmen sind:
- Ermittlung, Bewertung sowie lückenlose/vollständige und korrekte Abrechnung aller erbrachten wahl- bzw. privatärztlichen Leistungen der liquidationsberechtigten Ärzte des
Universitätsklinikums Köln unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und
der Bestimmungen der gültigen Abrechnungstarife unter Berücksichtigung der jeweils
aktuellen Rechtsprechung;
- Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der ärztlichen Schweigepflicht;
- Erhöhung der Liquidität durch Sicherstellung eines zeitnahen Forderungsmanagements;
- Forderungsabwicklung über die Bankkonten des Universitätsklinikums Köln
- Optimierung der Qualität der medizinischen und leistungsorientierten Dokumentation
durch stetige Rückkopplung, Beratung und Entwicklung von Verbesserungsstrategien
mit den Beteiligten des Universitätsklinikums Köln;
- Kurzfristiger Aktenzugriff bei der Abrechnungsart via Patientenakte.
Das Abrechnungsunternehmen muss dem Universitätsklinikum Köln ein umfassendes Honorarmanagement aus einer Hand gewährleisten, um so zu einem reibungslosen Ablauf der administrativen und finanziellen Prozesse des Universitätsklinikum Köln beizutragen.
Zu diesem Zweck erstellt das Abrechnungsunternehmen auf Basis von gesetzlichen Bestimmungen und weiteren Vorgaben der Gebührenordnung der Ärzte oder der Rechtsprechung,
Rechnungen und versendet diese an die Patientinnen und Patienten. Im Nachgang ist das Forderungsmanagement durchzuführen und bei etwaigem Zahlungsverzug das Mahnverfahren
einschließlich des gerichtlichen Forderungseinzugs durchzuführen. Mögliche Reklamationen
der Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit der Rechnung werden von dem Abrechnungsunternehmen direkt geklärt. Ist die Klärung nur nach Rücksprache mit dem leistungserbringenden Fachbereichen möglich, sind diese einzubinden.
Der Vertrag soll zunächst für eine Dauer von 48 Monate abgeschlossen werden. Das Universitätsklinikum Köln behält sich im Rahmen einer einseitigen Option vor, den Vertrag maximal einmalig um zwei Jahre zu verlängern. Innerhalb des gesamten Zeitraumes dürfen die genannten
Gebühren im Angebot durch den Bieter - später den Vertragspartner - nicht erhöht werden.
Der Bieter verpflichtet sich bei Ende des Vertrages alle übergebenen und noch nicht abgeschlossenen Fälle bis zu deren Abschluss weiterzubearbeiten. Sofern zum Ende des Vertrages
die Vergabe des Folgevertrages nicht durchgeführt werden konnte, ist der Bieter verpflichtet,
unter Beibehaltung der hier angebotenen Preise, die Leistungen für weitere max. 6 Monate zu
erbringen.
Die Leistungen müssen ab dem 01.04.2024 (Aufnahmedatum Patienten) bzw. in Absprache
erbracht werden (Leistungsbeginn).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Bestimmungen des Vergaberechts
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYLY1BHKN0TD
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50567
Land: Deutschland
E-Mail:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber
der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter indikativer Angebote (Erstangebote gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 VgV) erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe der indikativen Angebote gegenüber
der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die
Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der
Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb
von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 4 GWB). Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160
Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.