LB080: Tief- , Straßenbau und Umbau Waldhäuser Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 023-2023-214
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 2540
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72015
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 70712042646
Fax: +49 707120442646
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuebingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
LB080: Tief- , Straßenbau und Umbau Waldhäuser Straße
Tief- und Straßenbau
72076 Tübingen
- Neubau Regenwasserkanal Stb DN 400 ca. 16 m
- Randsteinregulierungen / Neuversetzen ca. 150 m
- Blindenleitsystem an zwei Querungsstellen ca. 180 Platten
- Asphaltarbeiten Gehweg / Fahrbahn ca. 1.100 m2
Die Universitätsstadt Tübingen beabsichtigt, in den beiden Kreuzungsbereichen "Waldhäuser Straße / Friedrich-Miescher-Straße" und "Waldhäuser Straße / Peter-Gössler-Straße"
neue Mittelinseln einzubauen um die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu verbessern. Zudem soll auf einer Länge von ca. 16 m ein neuer Regenwasserkanal gebaut werden.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG
Postanschrift: Maienwaldstraße 25
Ort: Metzingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72555
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42Y1BR0ED94
Postanschrift: Postfach 2540
Ort: Tübingen
Postleitzahl: 72015
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 70712042646
Fax: +49 707120442646
Internet-Adresse: https://www.tuebingen.de/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).