Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll in Baden-Baden im Jahr 2024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Waldseestraße 24
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtverwaltung Baden-Baden, Fachgebiet Vergabe, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden
E-Mail:
Telefon: +49 7221/93-2530
Fax: +49 7221/93-2535
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baden-baden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll in Baden-Baden im Jahr 2024
Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll in Baden-Baden einschließlich der Außenstadtteile im Jahr 2024
Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll in der Kernstadt von Baden-Baden im Jahr 2024
Kernstadt von Baden-Baden
Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll
Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll in den Außenstadtteilen von Baden-Baden im Jahr 2024
Außenstadtteile von Baden-Baden
Einsammlung und Abfuhr von Sperrmüll
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III.1.3
siehe III.1.3
siehe III.1.3
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß Unterabschnitt 5. VgV entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten fünf Geschäftsjahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
(2) Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (KEV-Vordruck „Erklärung Nachunternehmer“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters).
(3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechts-verbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Bietergemeinschaft“).
Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste UVgO/VgV“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere Ziffern 04 bis 07.
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“).
(5) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Konvention 182.
(6) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU.
(7) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB.
(8) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung.
(9) Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung.
(10) Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Ausbildung, erworbene Berufserfahrung).
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden.
Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschrei-bungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste UVgO/VgV“.
- Es sind drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten fünf Geschäftsjahre
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Teilnahme am Eröffnungstermin ist nicht zugelassen.
100 % elektronische Angebotsabgabe.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform Subreport durchgeführt. Bei Rückfragen zur Nutzung wenden Sie sich bitte an die Hotline +49221-98 57 80. Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über Subreport.
2) Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren (wie z. B. Bieterfragen und Antworten auf Bieterfragen, Information über etwaige An-passungen der Unterlagen) erfolgt ausschließlich über die Plattform Subreport.
3) Die Angebote können nur über die Vergabeplattform eingereicht werden - eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4) Es sind ausschließlich die vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen. Eine Unterschrift ist nicht notwendig.
5) Fragen sind bis spätestens 27.09.2023, 24:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal Subreport unter Bieterkommunikation möglich.
6) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
7) Datenschutz:
7.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- und Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B und lit. C DSGVO erhoben.
7.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit dies erforderlich ist – weitergegeben an
- das Bundeskartellamt wegen der Einsicht in das Wettbewerbsregister
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
- beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.)
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
- die Fachabteilungen zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/ eine internationale Organisation zu übermitteln.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
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Land: Deutschland
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Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und ge-genüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Be-kanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
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