Bundesstadt Bonn, Hardtbergbad, Objektplanung §34 HOAI Leistungsphasen 4-9 Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2023-2648
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228772600
Fax: +49 228779619666
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, Hardtbergbad, Objektplanung §34 HOAI Leistungsphasen 4-9
Architektenleistungen Objektplanung LP4-9 Grundsanierung eines Kombibades Hardtbergbad (Baujahr 1967,1982 ) mit Erweiterung um die Module Kleinkindbereich, Kursbecken mit Hubboden. Gastronomie, Ganzjahresrutsche
Hardtbergbad In der Dehlen 6 53125 Bonn
Architektenleistungen - Objektplanung Leistungsphasen 4-9
Grundsanierung des Hardtbergbades (Baujahr 1967,1982) mit Erweiterung um die Module Kleinkindbereich, Kursbecken mit Hubboden. Gastronomie, Ganzjahresrutsche.
Der Schwerpunkt liegt auf der energetischen Sanierung und Optimierung der Betriebskosten. Die Leistungsphase 3 ist vollständig abgeschlossen. Die Planung soll vom Auftragnehmer vom Bauantrag bis zur Fertigstellung fortgeführt werden. Das Projekt ist das BIM-Pilotprojekt der Stadt Bonn.
Das geprüfte Modell liegt in IFC und nativ vor (RVT). Ebenso liegen alle Planungen und Berechnungen digital als PDF und DWG vor und werden zur Verfügung gestellt. Planung und Realisierung des Projektes sollen verpflichtend als openBIM - Projekt bis zur Übergabe als "As-built-model" fortgeführt werden. Betriebsrelevante Daten werden an das CAFM-System des Nutzers nach CAFMConnect-Standard übergeben.
Der Auftrag enthält Besondere Leistungen für die Einarbeitung und Übernahme des Projektes und die Erstellung einer eigenen Arbeitsgrundlage. BIM-Leistungen außerhalb der Grundleistungen werden als besondere Leistungen ausgewiesen.
Geschätzter Wert d. Projektkosten (KG 100-700) Kostenberechnung von Q1/22 indexiert auf
Stand Q1/2023 netto = 45.176.972,49 EUR
Anrechenbare Kosten
Stand Q1/2023 KG300, KG400, KG600 Technikanteil §33(2) HOAI ca. netto = 25.000.000 EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDY1BHRF1MV
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-147-3116
Fax: +49 221-147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-147-3116
Fax: +49 221-147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de