Rahmenvereinbarung über Tiefbauarbeiten für Versorgungsleitungen, Los 2 (Versorgungsgebiet Süd) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-TB Los 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Lennestr. 2
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 23515675-0
Fax: +49 23515675-33333
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enervie-vernetzt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Tiefbauarbeiten für Versorgungsleitungen, Los 2 (Versorgungsgebiet Süd)
1. Dem Auftragnehmer werden verschiedene Tiefbauarbeiten an Versorgungsanlagen des Auftraggebers bzw. der von ihm gepachteten oder betriebsgeführten Anlagen zur vollständigen Ausführung einschließlich der hierzu erforderlichen Nebenleistungen im "Versorgungsgebiet Süd" der Auftraggeberin nach näherer Maßgabe der Rahmenvereinbarung und ihrer Bestandteile übertragen.
2. Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Auftragnehmer.
3. Die Tiefbauarbeiten gliedern sich in (1.) Leistungen im Bereitschaftsdienst für Störungsfälle und (2.) Leistungen für regulär geplante Bauvorhaben. Der Bereitschaftsdienst soll im Störungsfall einen schnellstmöglichen Einsatz einer Tiefbaukolonne, insbesondere auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten gewährleisten. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Bereitschaftskolonne spätestens innerhalb von 60 Minuten nach Anforderung an jedem denkbaren Einsatzort im Versorgungsgebiet ist. Die Störfallbeseitigung muss an allen Kalendertagen eines jeden Vertragsjahres (einschließlich Sonn- und Feiertage) über 24 Stunden pro Tag durchgängig gewährleistet werden.
4. Die termingerechte Ausführung der beauftragten Tiefbauleistungen und die unverzügliche Störfallbeseitigung sind wesentliche Grundlagen der Rahmenvereinbarung.
5. Zu beiden Leistungsbereichen erfolgt die Ausführung jeweils nach Einzelabrufen in Einzelaufträgen auf Grundlage der in dieser Rahmenvereinbarung und seinen Bestandteilen getroffenen Vereinbarungen.
ENERVIE Vernetzt GmbH Lennestr. 2 58507 Lüdenscheid Los 2 hat das Versorgungsgebiet Süd (Lüdenscheid, Schalksmühle, Wiblingwerde, Altena, Werdohl, Plettenberg, Herscheid, Meinerzhagen, Kierspe, Halver und Neuenrade) zum Gegenstand. Die flächenmäßige Ausdehnung des Versorgungsgebietes Süd beträgt ca. 35 x 28 km (= 980 km²). Nähere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Tiefbauarbeiten (Aushub und Wiedereinbau einschließlich Nebenleistungen) für Versorgungsleitungen (insbesondere Trinkwasser, Strom und Gas) in zwei Losen:
Los 1 (Versorgungsgebiet Nord)
Los 2 (Versorgungsgebiet Süd)
Los 1 hat das Versorgungsgebiet Nord (Hagen, Herdecke) zum Gegenstand; Los 2 das Versorgungsgebiet Süd (Lüdenscheid, Schalksmühle, Wiblingwerde, Altena, Werdohl, Plettenberg, Herscheid, Meinerzhagen, Kierspe, Halver und Neuenrade). Die flächenmäßige Ausdehnung des Versorgungsgebietes Nord beträgt ca. 15 x 16 km (= 240 km²), die des Versorgungsgebietes Süd 35 x 28 km (= 980 km²).
Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen.
Die Tiefbauarbeiten umfassen planbar anfallende Arbeiten sowie die Störfallbeseitigung. Die eigentlichen Verlegungs- bzw. Störfallbeseitigungsarbeiten werden grundsätzlich von der ENERVIE Vernetzt GmbH selbst bzw. weiteren externen Dienstleistern durchgeführt.
Die Störfallbeseitigung muss an jedem Tag (einschließlich Sonn- und Feiertage) 24 Stunden durchgängig gewährleistet werden.
Die termingerechte Ausführung der Tiefbauleistungen ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt in jedem Los durch Abruf ohne erneutes Vergabeverfahren.
Die Rahmenvereinbarung hat in jedem Los eine Laufzeit von vier Jahren. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von neun Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der ENERVIE Vernetzt GmbH gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt acht Jahre ab Zuschlagserteilung (sog. Höchstlaufzeit).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bundesautobahn A45 bei Lüdenscheid gesperrt ist. Die Sperrung wird noch mehrere Jahre andauern. Der Fernverkehr wird weiträumig umgeleitet. Hierdurch ergeben sich in beiden Versorgungsgebieten erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen.
Aus technischen Gründen wird jedes Los in einem eigenständigen Projektraum auf dem elektronischen Vergabeportal veröffentlicht.
Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Los 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Am Kieswasser 14
Ort: Lennestadt
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57368
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YPU68UD
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-3514
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.