KHZG FV 4 Dateninfrastruktur Humangenetik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0483-OK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2418080782
Fax: +49 2418082504
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html
Abschnitt II: Gegenstand
KHZG FV 4 Dateninfrastruktur Humangenetik
KHZG FV 4 Dateninfrastruktur Humangenetik
Universitätsklinikum Aachen AöR 52074 Aachen
Zur Analyse von Genomdaten im Zuge der Krankenversorgung wird Rechenhardware
benötigt. Diese wurde im Rahmen des KHZG beantragt und soll nun wie im Antrag
beschrieben beschafft werden.
Die IT-Hardware wird zur Auswertung von Genomdatensätzen im Zuge der
Krankenversorgung benötigt, um mit der steigenden Anzahl an Analysen und der Vorgaben
zur Verkürzung für die Zeit von der DNA-Gewinnung aus Patientenmaterial bis zum fertigen
Befund, im Zuge der Einführung der Genomdiagnostik in der klinischen Routine (SGB 5 §64e) schritthalten zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJY1BRES1F9
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de