Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Universität Siegen in 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2023-0012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 154854171
Postanschrift: Adolf-Reichwein-Straße 2
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arno von Aspern, VEA Beratungs-GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-siegen.de/start/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Universität Siegen in 2024-2025
Lieferung von rd. 11.000 MWh/a elektrische Energie für die Liegenschaften der Universität Siegen.
Universität Siegen
Adolf-Reichwein-Straße 2
57068 Siegen
Lieferung von rd. 22.000 MWh elektrische Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Universität Siegen im Zeitraum 2024 bis 2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Universität Siegen in 2024-2025
Nationale Identifikationsnummer: DE126569515
Postanschrift: Morleystraße 29-37
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 27133070
Internet-Adresse: https://www.svb-siegen.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).