Holzbauarbeiten, Neubau Feuerwehrhaus Linden, Lindener Str. 107 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2023_0162_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wittener Straße 47
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Bochum – Zentrale Dienste
E-Mail:
Telefon: +49 234-910-4304
Fax: +49 234-910-4486
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Holzbauarbeiten, Neubau Feuerwehrhaus Linden, Lindener Str. 107
Neubau Feuerwehrhaus Linden
Lindener Straße 107
44879 Bochum
Holzbauarbeiten
Neubau Feuerwehrhaus Linden
Lindener Straße 107
44879 Bochum
Für den Neubau des Feuerwehrhaus Linden, sind:
Innenwandelemente, Unterzüge, Stützen sowie Außenwände herzustellen, liefern und zu montieren. Des weiteren sind Brettstapelholz Decken, Dachbinder und Brettsperrholzwände herzustellen, liefern und zu montieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung der Holzbauarbeiten
Postanschrift: Im Dreieck 5
Ort: Damme
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49401
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 251411165
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).