REZ NRW BerEb Referenznummer der Bekanntmachung: 301-23-BerEb-30081
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Josef-Gockeln-Str. 7
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211-4306-711
Fax: +49 211-4306-777
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.arbeitsagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
REZ NRW BerEb
Konzeption und Durchführung der Berufseinstiegsbegleitung nach §§ 49 SGB III für ca. 5.263 Plätze der AA im Bezirk des REZ NRW
301-23-BerEb-30081
Kreis Düren
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Kreis Heinsberg
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Aachen
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Städteregion Aachen ohne Stadt Aachen
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Münster
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Ahlen, Stadt Warendorf
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Bergisch Gladbach, Stadt Wermelskirchen
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Gummersbach, Stadt Waldbröl, Stadt Wipperfürth
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Leverkusen
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
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Stadt Bielefeld
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Versmold, Stadt Rheda-Wiedenbrück, Stadt Gütersloh, Stadt Rietberg, Stadt Halle
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Herne, Stadt Bochum
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Bonn
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Siegburg, Stadt Hennef oder Stadt Troisdorf
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
DSt. Bergheim, DSt. Brühl
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Dst. Euskirchen
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Bocholt, Stadt Borken
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Coesfeld, Stadt Lüdinghausen, Stadt Dülmen
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Gronau, Stadt Ahaus
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Detmold
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Dortmund
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Duisburg
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Düsseldorf
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EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Essen
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Gelsenkirchen, Stadt Bottrop
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Witten , Stadt Gevelsberg, Stadt Hagen
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Hamm
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Lünen, Stadt Unna
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Herford, Stadt Minden, Stadt Lübbecke
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Iserlohn, Stadt Lüdenscheid
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Krefeld
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Kreis Viersen
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Köln
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Soest, Stadt Lippstadt
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Arnsberg, Stadt Olsberg, Stadt Meschede
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
AA Mettmann
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Neuss, Stadt Mönchengladbach
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Oberhausen, Stadt Mülheim an der Ruhr
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Paderborn
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Brakel
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Castrop-Rauxel oder Stadt Waltrop, Stadt Recklinghausen, Stadt Dorsten oder Stadt Gladbeck
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Rheine, diverse PLZ in Ibbenbüren
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Olpe, Stadt Siegen
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Solingen, Stadt Remscheid
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Wuppertal
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Kamp-Lintfort, Stadt Dinslaken, Stadt Wesel, Stadt Moers
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
301-23-BerEb-30081
Stadt Emmerich am Rhein, Stadt Goch, Stadt Kleve, Stadt Geldern
REZ NRW BerEb
EU Verordnung Nr. 2021/1060, 2021/1057, 2021/1056, 651/2014 und 1407/2013
Das Leistungsverzeichnis/Losblatt enthält den/die am Rahmenvertrag beteiligten Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter). Nach Maßgabe von § 18 des Vertrages kann die Leistung durch weitere Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter als sog. Dritte) genutzt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
D.2.pdf (Unternehmensangaben und Eigenerklärungen)
Abschnitt II:
Eigenerklärungen des Bieters/Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung (II.1), Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (II.2), sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen (II.3), Insolvenz (II.4), anderen schweren beruflichen Verfehlungen (II.5), wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen (II.6), Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten (II.7), Auskünften und Informationen (II.8); II.12: Zusicherung des Bieters/Bevollmächtigten der BG, dass eine gemäß §§ 176 I, 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung für sie fachbereichsbezogen vorliegt. Die Regelungen zur Zulassung gelten nicht für die originär im SGB II geregelten Leistungen (§ 16c bis § 16i SGB II), soweit dies nicht anders bestimmt wurde (§ 16h IV SGB II). Verpflichtung, auf Anforderung der Vergabestelle eine Kopie des entsprechenden Zertifikats nebst aktueller Anlage gemäß § 5 VI AZAV vorzulegen. Außerdem ist zu erklären, dass sie über eine ortsbezogene Trägerzulassung erforderlichenfalls spätestens zum Maßnahmebeginn verfügen werden.
Abschnitt III: Angaben zu ggf. einschlägigem Ausschlussgrund und etwaigen Maßnahmen zur Selbstreinigung.
Abschnitt IV: Bestätigung durch jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft (BG), dass die Erklärungen entsprechend den Abschnitten II, III (soweit notwendig) und V sowie die sonstigen von ihm verlangten Erklärungen in den anderen Dateien zur Angebotsabgabe (inkl. der hier aufgelisteten) jeweils abgegeben werden.
Abschnitt V: Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung, dass die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der BG gegenüber gleichlautende schriftliche Erklärungen nach dem Abschnitt II (mit Ausnahme der Erklärungen in II.7 und II.12) und -soweit notwendig- nach dem Abschnitt III dieser Datei abgeben. Verpflichtung im Rahmen der Eignungsleihe, eine Kapazitätsbestätigung des sich verpflichtenden Unternehmens einzuholen; Erklärung, dass die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung/Eignungsleihe vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.
D.2.1.pdf (Erklärung zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen und Registerabfrage)
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO und/oder aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit der Datei D.2.1.pdf die benötigten Angaben zu übermitteln.
D.2.2.pdf (Erklärung zur Ethikklausel)
Personalbezogene Eigenerklärung zu etwaigen Beratungstätigkeiten für die BA in den 18 Monaten vor dieser Bekanntmachung; kein Vertragsschluss, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war.
Ein Vertrag ist ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht. Zum Nachweis einer Tätigkeit als Mitglied/Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Unternehmens, in deren Auftrag die Person die BA beraten hat/ausführend tätig wurde, ist eine verbindliche Erklärung dieses Unternehmens über den Sachverhalt beizulegen.
D.3.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen)
Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern. Nachweis erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen Hinweise) innerhalb der letzten 3 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist endet) ausgeführt wurde. Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Auftragnehmers, der erbrachten Leistung, von Durchführungszeit und -ort, Teilnehmerkapazitäten, des Auftraggebers mit Ansprechpartner inkl. Telefonnummer.
D.4.pdf (Eigenerklärung zur Server- und Softwarelösung) mit Angaben zum Provider.
D.5.pdf (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576)
Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist die Bewertung, ob und inwieweit das Angebot die in den Dateien A_Wertungshinweise und A_Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich zu stellen und an das Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn zu richten.