Lieferung von Fahrgastunterstände mit Grünbedachung - Neubau ZOB am Europaplatz in Mönchengladbach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Odenkirchener Str. 201
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2166/688-6290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.new.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Fahrgastunterstände mit Grünbedachung - Neubau ZOB am Europaplatz in Mönchengladbach
Der Umsteigepunkt ZOB Europaplatz ist der zentrale Umsteigepunkt im Innenstadtbereich von
Mönchengladbach mit Busbahnhof und Anschluss an den Hauptbahnhof Mönchengladbach. Die ca. 20
Jahre alten Anlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen modernen
Verknüpfungspunkt und sollen barrierefrei um- und ausgebaut werden. Für den Neubau des ZOB
wurde vorab ein Provisorium errichtet, sodass der Busbetrieb über den gesamten Bauzeitraum
fortgeführt werden kann.
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH beabsichtigt als Auftraggeber (AG) sämtliche
Leistungen für den neuen ZOB am Europaplatz, vor dem Hauptbahnhof Mönchengladbach,
umzusetzen.
Die Baustelle befindet sich auf dem Zentralen Omnibusbahnhof Mönchengladbach (Europaplatz). Der
Baubereich erstreckt sich von der Goebenstraße (Einmündung Franz-Gielen-Straße) bis in die
Sittardstraße (Einmündung Sittardplatz), in der Humboldtstraße sowie in die Hindenburgstraße bis zur
Kreuzung Eickener Straße.
Neben den zwei große pneumatische Stahldächer sind zusätzlich 11 dachbegrünte Fahrgastunterstände (3 x 3. Feld u. 8 x 4. Feld) vor dem Hauptbahnhof sowie in den Randgebieten des Busbahnhofes geplant. Diese 11 Fahrgastunterstände sind Gegenstand dieser Beschaffung.
Mönchengladbach
Die Fahrgastunterstände sind mit einer Fläche von max. 6,3 - 8,32 qm und einer Höhe von 2,30 m nicht bauantragsrelevant.
Die Auslieferung der vormontierten Fahrgastunterstände erfolgt voraussichtlich ab dem 11.12.2023 sukzessiv nach Baufortschritt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Ort: Hückelhoven
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41836
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Interessierte Bieter werden gebeten, sich unterwww.subreport.de/E59554428 zu registrieren (kostenlos) und die Vergabeunterlagen dort herunterzuladen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform seitens des Auftraggebers erfolgt nicht.
2. Die Angebote einschließlich der geforderten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich elektronisch über subreport einzureichen. Zur Wahrung der Angebotsfrist ist der Eingang des digitalen Angebots in Textform nach § 126b BGB entscheidend. Angebote ausschließlich in Papierform, per E-Mail oder Telefax oder Angebote, die über das Bieterkommunikationstool im elektronischen Projektraum eingereicht werden, sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen. Anfragen von Bietern sind ebenfalls ausschließlich elektronisch über subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte werden seitens der ausschreibenden Stelle ebenfalls nur elektronisch über subreport erteilt. Die Vergabestelle behält sich vor, Anfragen, die nicht bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211472889
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.