HPK Fahrdienst - Caritasverband Brilon, St. Andreas Referenznummer der Bekanntmachung: RVE-016-37-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Scharfenberger Str. 19
Ort: Brilon
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 59929
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251-591-4338
Fax: +49 251-591-5422
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
HPK Fahrdienst - Caritasverband Brilon, St. Andreas
Werktägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu Heilpädagogischen Kindertagesstätten
Die Kinder sind von den vom Auftraggeber benannten Adressen abzuholen und zum Kindergarten zu bringen - und umgekehrt.
Einzugsgebiet: Brilon, Marsberg, Winterberg, Olsberg, Hallenberg, Medebach
Werktägliche Beförderung von ca. 13 Kindern mit Handicap zum Kombinierten Kindergarten St. Andreas in Brilon des Caritasverbandes Brilon e.V..
Die Beauftragung umfasst die Durchführung der Beförderung der in der Beförderungsregion wohnenden vom Auftraggeber benannten Kinder, Begleitpersonen und Hilfsmittel, die Fahrdienstorganisation, sowie das Änderungs- und Beschwerdemanagement.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2029.
Auftraggeber ist der Caritasverband Brilon e.V.. Der LWL schreibt lediglich im Namen und Auftrag für den Auftraggeber aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben
(Vordruck in den Vergabeunterlagen):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser Eigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen.
Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1MiLoG nicht vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen gem. § 56 VgV nachzufordern sowie die Angaben zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen.
1) In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) ist der Gesamtumsatz insgesamt und im Geschäftsbereich "Beförderung von Menschen mit Behinderung" in den letzten drei Geschäftsjahren in Euro (2022, 2021, 2020) anzugeben.
2) Es ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzugeben, dass er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1.000.000,- € je Schadensfall für Personen- und Sachschäden abzuschließen, über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit nachzuweisen.
In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) sind folgende Angaben zu machen:
1) Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes (Fahrzeugtyp, Anzahl der Plätze - getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplatz-, Baujahr und Angaben aus aktuellem Fuhrpark oder Neuanschaffung).
Es ist vom Bieter darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind. Auf Verlangen des Auftraggebers ist für neu anzuschaffende Fahrzeuge eine Lieferzusage und / oder ein vergleichbarer Nachweis sowie die Finanzierungszusage z. B. einer Bank bzw. das Finanzierungskonzept einzureichen.
2) Angabe von Referenzen aus dem Bereich "Beförderung von Menschen mit Behinderung".
Referenzen müssen hinsichtlich ihrer Größenordnung (z.B. Personenanzahl, Fahrzeuganzahl) und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation und Beschwerdemanagement durch den Auftragnehmer) vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Verifizierung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Es sind Angaben zum Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Laufzeit / Beginn, Anzahl beförderte Personen und eingesetzter Fahrzeuge zu machen.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein. Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Das Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer) muss eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse D bzw. D1 besitzen. Auf die genannte Fahrerlaubnis kann verzichtet werden, sofern das Fahrpersonal im Besitz der Führerscheinklasse D oder D1 ist.
Referenzen:
Es muss mindestens ein vergleichbarer Referenzauftrag oder Referenzaufträge angegeben werden, die in Summe vergleichbar sind. Vergleichbar ist ein Referenzauftrag, wenn er die Beförderung von behinderten Kindern zur Schule oder zu Kindertageseinrichtungen zum Auftragsgegenstand hat. Referenzgeber muss ein öffentlicher oder privater Auftraggeber (z.B. Schulträger, Kita-Träger) sein, ein Beförderungsunternehmen ist als Referenzgeber nicht zulässig.
Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B).
Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß den Vergabeunterlagen beigefügtem Vertrag und die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 abzugeben. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt die Vergabe im Namen und im Auftrag des Caritasverbandes Brilon e.V. als Träger der o.g. Einrichtung durch.
Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei "A.2_Kalkulationsgrundlagen" verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Der Zugangscode ist mit dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordruck per E-Mail oder über das Bietercockpit bei der Vergabestelle anzufordern. Erst nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der Zugangscode für diese Datei zugesandt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister von der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Vergabe sind in elektronischer Form bis zum 25.09.2023 zu stellen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.