2023-0279 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Rheinpark - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach den Bestimmungen der Baustellenverordnung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0279
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 203/283-4390
Fax: +49 203/283-2883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0279 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Rheinpark - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach den Bestimmungen der Baustellenverordnung
Die mit dieser Ausschreibung angefragten Leistungen beinhalten die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
nach den Bestimmungen der Baustellenverordnung.
Stadt Duisburg - Umweltamt - 31-02 IGA2027 Friedrich-Wilhelm-Str. 96 47051 Duisburg
Der erste Bauabschnitt der Parkanlage RheinPark wurde auf Basis des Gewinnerentwurfes eines europaweiten Planungswettbewerbes erstellt und im Jahr 2009 der Öffentlichkeit übergeben. Seit 2018 haben die Bauarbeiten für die Umsetzung der weiteren Bauabschnitte des RheinParks begonnen. Nunmehr soll mit dem 4. BA der vorerst letzte Baustein zur Fertigstellung des RheinParks erfolgen. Die Fertigstellung erfolgt bis zum Ende des Jahres 2024.
Der RheinPark ist eine überörtlich bedeutsame Grünanlage für die Bürger und Besucher der Stadt sowie ein dem zukünftigen Stadtquartier RheinOrt und seinen Bewohnern direkt zuge-ordneter Freiraum. Die über 30 ha große Freifläche ist ein entscheidender Beitrag zur Verbes-serung der klimatischen und lufthygienischen Situation, der Wohn- und Lebensqualität sowie zur Erhöhung der Erlebnisqualität des Stadtraums Hochfeld und darüber hinaus.
Im Rahmen des jetzigen 4. BA (Größe ca. 1,1 ha) müssen Bodenmaterialien nach Anliefe-rung eingebaut werden. Des Weiteren erfolgt die Herstellung einer Grünfläche u.a. mit Bo-denmodellierung und Baumpflanzungen.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Zuwendungen des Landes aus Landes- und Bundesmitteln (Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 FRL)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SLScam GmbH
Postanschrift: Butzenstr. 56
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1BHRR8B8
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.