Wetterschutz und Knieholmgeländer Hollestraße CityBahn Essen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Zweigertstr. 34
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201/8261384
Fax: +49 201/8264000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wetterschutz und Knieholmgeländer Hollestraße CityBahn Essen
Lieferung und Montage von Wetterschutzeinrichtungen (Wartehallen)
an der Hollestraße in Essen im Zuge des Projekts CityBahn
Hollestraße, Essen
Die Stadt Essen verfügt heute über ein mehr als 50 km langes Straßenbahnnetz, das über rd. 5 km in Tunnellage
und über gut 5 km auf besonderem Bahnkörper geführt wird. Der Tunnel um den Bereich Hauptbahnhof / Rathaus /
Berliner Platz stößt bereits heute an seine Kapazitätsgrenze. Vor dem Hintergrund ho- her Linienauslastungen und prognostizierter Fahrgastzuwächse soll durch den Bau der Bahnhofstangente als Bypass eine Entlastung des Tunnelsystems herbeigeführt werden.
Die CityBahn ist Teil einer geplanten, rd. 5,4 km langen oberirdischen Aus bzw. Neubaustrecke, die neben der Beseitigung
des Kapazitätsengpasses im Tunnel auch der Erschließung der Entwicklungsfläche Essen 51 dienen soll.
Ausgeschrieben werden hier die Lieferung und Montage von Wetterschutzeinrichtungen und Geländern
im Bereich der Hollestraße, Essen.
Einzelpositionen sind hierbei:
Wetterschutzeinrichtungen, Spritzschutz, Knieholmgeländer, Beleuchtungsmasten, DFI-Masten.
Die Fundamente werden bauseitig vor der Montage der Wartehalle hergestellt und sind nicht Bestandteil
der Ausschreibung.
Als Lieferdatum aller WSE/ Geländer ist der April 2024 zu berücksichtigen. Die Lieferung erfolgen zum Betriebshof
Mülheim an der Ruhr.
Die Aufbauten finden dann nach Terminvereinbarung mit der Bauleitung von Mai 2024 bis Dezember 2025 statt.
Die Montagen erfolgen im öffentlichen Verkehrsraum.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen mit dem Namen des Bieters und des Erstellers zu versehen und in Textform ausschließlich auf elektronischem Weg über das Portal Subreport ELViS einzureichen und hochzuladen. Eine Einreichung der Angebote in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es sind ausschließlich die Formblätter der Auftraggeberin zu verwenden. Das mit Preisen versehene Leistungsverzeichnis ist, wenn möglich, neben der langschriftlichen Form auch im Dateiformat GAEB.d84 einzureichen.
Eine inhaltliche Änderung der Ausschreibungsunterlagen, insbesondere des Leistungsverzeichnisses und den Vorbemerkungen zum LV, kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Rückfragen sind bis 8 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebotsunterlagen zu stellen.
Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die in Ziffer I.1.) genannte Koordinatorin wird etwaige, weitere Informationen über die Bieterkommunikation Subreport ELViS anonymisiert an alle Bewerber versenden. Auch wenn der anonyme Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen möglich ist, wird die Registrierung als Bieter über das Portal subreport ELViS empfohlen, da nur so an der Bieterkommunikation teilgenommen werden kann.
Nicht bei subreport ELViS angemeldete Bieter müssen sich selbstständig über den aktuellen Stand der Ausschreibung und evtl. Aktualisierungen informieren.
Das Angebot muss aus Gründen der Revisionssicherheit über die in subreport ELViS dafür vorgesehene Funktion eingereicht werden.
Eine Einreichung von Angebotsunterlagen über die Bieterkommunikation oder per E-Mail ist nicht zulässig. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch die Auftraggeberin erfolgt nicht.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/1473045
Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter VI.4.1) aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Rügen sind an die Kontaktstelle unter I.1) zu richten.