Abwicklung von Einzelprojekten zur Beschaffung von Werbemitteln, Merchandising sowie Messe- und Teambekleidung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: M 5, 7
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bghw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abwicklung von Einzelprojekten zur Beschaffung von Werbemitteln, Merchandising sowie Messe- und Teambekleidung
Die Auftraggeberin schreibt die „Abwicklung von Einzelprojekten zur Beschaffung von Werbemittelen, Merchandising sowie Messe- und Teambekleidung für die BGHW“ aus. Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin.
Als Vertragslaufzeit ist der Zeitraum vom 01.11.2023 – 31.10.2024 vorgesehen. Die Auftraggeberin behält sich die Option für drei Vertragsverlängerungen um jeweils ein Jahr vor. Diese wird jeweils vier Monate im Voraus bekannt gegeben.
Mit geeigneten Produkten aus dem o.g. Beschaffungsgegenstand ist die BGHW auf Events, Messe- und Kongressveranstaltungen der versicherten Berufsgruppen als Aussteller präsent und führt auch eigene Veranstaltungen für versicherte Berufsgruppen durch.
Jährlich handelt es sich dabei um über 40 größere Veranstaltungen an wechselnden Orten innerhalb Deutschlands. Weitere 100 kleinere Auftritte werden bundesweit jährlich in Eigenregie durch einzelne BGHW-Abteilungen realisiert. Darüber hinaus werden Werbemittel auch in der Qualifizierung und Ausbildung eingesetzt.
Der Beschaffungsgegenstand ist daher als vollumfassend zu bezeichnen und beinhaltet auch Bekleidungsgegenstände.
Qualifizierungsveranstaltungen, Messen und Events sind ein zentraler Kanal für die Vermarktung und den Vertrieb von BGHW-Produkten und -Angeboten. Inhaltlich geht es überwiegend um die zielgruppengerechte Vermittlung von Präventionsangeboten. Darüber hinaus sind derartige Auftritte von herausragender Bedeutung für die Imagebildung. Die BGHW als Unfallversicherungsträger steht für Solidarität und Seriosität, aber auch für eine ausgeprägte Kundenorientierung einer modernen Sozialversicherung. Zu vermittelnde Unternehmenswerte sind Kompetenz, Wert, Nähe, Engagement, Gemeinwohlorientierung und Zukunftsausrichtung.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erwartet die BGHW durch den zukünftigen Rahmenvereinbarungspartner/ die zukünftige Rahmenvereinbarungspartnerin besondere Rücksichtnahme in Bezug auf sichere Arbeitsplätze und seriöse Standards auch bei den an der Produktion beteiligten Unterauftragnehmern/ Unterauftragnehmerinnen im In- und Ausland. Die BGHW legt besonderen Wert auf die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten und erwartet, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, eingehalten wird. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Untervereinbarung mit Dritten ebenfalls den Werten der BGHW für die Abwicklung des Beschaffungsgegenstandes zu entsprechen haben.
Die dem Auftragnehmer von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus dieser Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin behält sich die Option für drei Vertragsverlängerungen um jeweils ein Jahr vor. Diese wird jeweils vier Monate im Voraus bekannt gegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass kein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegt
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Lieferkettengesetzes
- Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten drei Jahre; Mindestanforderung: der Gesamtumsatz pro Jahr muss ca. 500.000€ betragen
- Anzahl der durchschnittlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, der letzten drei Geschäftsjahre
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (spätestens vor einer evtl. Zuschlagserteilung vorzulegen); Mindestversicherungssumme je Schadensfalls 500.000€ (Personen-, Sach- und Vermögensschäden)
- Eigenerklärung zu umfangreichen Erfahrungen in ähnlichen Projekten (Nachweis mind. 5 Referenzen, die zufriedenstellend durchgeführt wurden)
- Eigenerklärung, dass ausreichend Ressourcen, um Leistungen über den angegebenen Zeitraum von 4 Jahren zu gewährleisten
- Eigenerklärung, keine zwingenden bzw. fakulativen Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen
- Angaben zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 19 Abs. 4 MiLoG durch die Auftraggeberin
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller/ die Antragstellerin den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.