Abrollbehälter AB-Führung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Benediktinerplatz 1
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 75318001316
Fax: +49 753180081316
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrakn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrollbehälter AB-Führung
Beschaffung eines Abrollbehälters „AB-Führung“ für die Lagerung und den Transport von Gerätschaften und Sonderausrüstung für die Führung von Großschadenslagen mit einem ITKTechnikraum und der Ausstattung, wie im Leistungsverzeichnis dargestellt und beschrieben.
Der Beladung des AB-Führung erfolgt in Anlehnung an die DIN 14507-3 (ELW 2).
In allen Details des Angebotes ist für den AB-Führung des Landkreises Konstanz der aktuelle Stand der
Technik sicherzustellen bzw. zu berücksichtigen, und in seiner Gesamtheit folgenden Regeln, Vorschriften
und Normen, jeweils in ihrer aktuellen Fassung, zu entsprechen und müssen zwingend eingehalten werden:
• Alle anerkannten Regeln der Technik
• DIN 14505
• DIN 14502
• DIN 14507-3
• DIN 30722
• DIN 1846
• CE-Kennzeichnung
• DIN-EN Normen, soweit nicht besonders erwähnt
• Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
• Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-DIN-Normen)
• Richtlinien 99/5/EG und 89/336/EWG (elektromagnetische Verträglichkeit)
• Richtlinie 95/54/EWG (Funkentstörung)
• Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ und DGUV Vorschrift 71 „Fahrzeuge“.
• DIN VDE 0100 Schutz gegen elektrischen Schlag und Brandschutz
• Sonstige geltenden und anzuwendenden Normen, technischen Vorschriften sowie
Unfallverhütungsvorschriften
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausführliche Beschreibung der Leistung siehe Lastenheft und Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.