Aufbau eines Breitbandnetzes für den Zweckverband GKD Recklinghausen Referenznummer der Bekanntmachung: 419/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Castroper Straße 30
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45665
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkd-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines Breitbandnetzes für den Zweckverband GKD Recklinghausen
Aufbau eines Breitbandnetzes für den Zweckverband GKD Recklinghausen;
Gegenstand dieser Beschaffung sind Breitbandzugänge für die Zweckverbandsmitglieder zum gemeinsamen Layer2 Netz.
Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen Castroper Straße 30 45665 Recklinghausen weitere Standorte sind der Anlage zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen
Gegenstand dieser Beschaffung sind Breitbandzugänge für die Zweckverbandsmitglieder zum gemeinsamen Layer2 Netz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherungsdeckung, welches nicht älter als 1 Jahr ist
Angaben von mind. 3 Referenzen in den vergangenen 3 Jahren
Größenordnung von einem Internetzugang von mind. 500 MBit/s vollduplex der aufrüstbar bis 10 GBit/s ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY6DLGW
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrage erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html