EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Altholz A II/III Referenznummer der Bekanntmachung: 335.248
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pleiser Hecke 4
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rsag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Verwertung von Altholz A II/III
Die RSAG AöR hat zum 01.01.2024 die Altholzmengen aus der Vorsortierung von Sperrmüll (inkl. Mengen aus der getrennten Altholzannahme) aus dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn neu zu vergeben. Für diese Leistungen ist die RSAG AöR aufgrund aktuell bestehender Vereinbarungen zuständig.
Die Gesamtleistung wird in vier gleichen Mengenlosen vergeben.
Es sind je Los die folgenden Mengen zu übernehmen und Leistungen zu erbringen:
Mengenlos 1: Übernahme, Transport und Verwertung von 5.000 - 6.500 Mg/a Altholz A II/III
Mengenlos 2: Übernahme, Transport und Verwertung von 5.000 - 6.500 Mg/a Altholz A II/III
Mengenlos 3: Übernahme, Transport und Verwertung von 5.000 - 6.500 Mg/a Altholz A II/III
Mengenlos 4: Übernahme, Transport und Verwertung von 5.000 - 6.500 Mg/a Altholz A II/III
Rahmenbedingungen (Mengenlose 1 bis 4):
- Übernahme der Mengen erfolgt in allen Losen am Standort der Sortieranlage in Troisdorf. Der Abholplan ist jeweils für die Folgewoche abzustimmen.
- Die Übernahme kann mit "Walking-Floor" Fahrzeugen oder mit Containerfahrzeugen erfolgen. Die Zuladung der Fahrzeuge beträgt im Jahresdurchschnitt:
-- ca. 20 Mg "Walking-Floor"-Fahrzeuge (mit rund 90 m³ Ladevolumen)
-- ca. 17,5 Mg für Containerzüge (mit rund 72 m³ Ladevolumen)
- Stoffliche bzw. thermische Verwertung der übernommenen Altholzmengen A II/III (ggf. nach weiterer Aufbereitung) in einer zugelassenen Anlage (inkl. Entsorgung anfallender Sortierreste)
Angebotslimitierung:
Damit die Entsorgung auch im Fall eines Ausfalls eines Auftragnehmers gesichert ist, wird eine Angebotslimitierung auf max. zwei Lose je Bieter vorgegeben. Ein Bieter darf somit max. für
zwei Lose ein Angebot abgeben.
Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz A II/III (Mengenlos 1)
RSAG Entsorgungsanlage Troisdorf, Josef-Kitz-Straße 1, 53840 Troisdorf
Übernahme, Transport und Verwertung von 5.000 - 6.500 Mg/a Altholz A II/III
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), sofern er nicht spätestens bis zum 31.03.2024 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz A II/III (Mengenlos 2)
RSAG Entsorgungsanlage Troisdorf, Josef-Kitz-Straße 1, 53840 Troisdorf
Übernahme, Transport und Verwertung von 5.000 - 6.500 Mg/a Altholz A II/III
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), sofern er nicht spätestens bis zum 31.03.2024 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz A II/III (Mengenlos 3)
RSAG Entsorgungsanlage Troisdorf, Josef-Kitz-Straße 1, 53840 Troisdorf
Übernahme, Transport und Verwertung von 5.000 - 6.500 Mg/a Altholz A II/III
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), sofern er nicht spätestens bis zum 31.03.2024 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz A II/III (Mengenlos 4)
RSAG Entsorgungsanlage Troisdorf, Josef-Kitz-Straße 1, 53840 Troisdorf
Übernahme, Transport und Verwertung von 5.000 - 6.500 Mg/a Altholz A II/III
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2024. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), sofern er nicht spätestens bis zum 31.03.2024 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 4:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge oder andere geeignete Nachweise, welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (im Angebotsteil I enthalten) .
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (im Angebotsteil I enthalten).
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein.
Lose 1 bis 4:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Altholz
- Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von jährlich insgesamt mindestens 5.000 Mg/a Altholz in jedem der Kalenderjahre 2020 bis 2022. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Bei einem Angebot zu zwei Losen ist die Referenzanforderung nur einmalig zu erfüllen.
- Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage für das Altholz. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage A der "Leistungsbeschreibung" beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen abschließenden Verwertungsanlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. I. 3) "Kommunikation":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)" an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform "Vergabemarktplatz NRW" erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD086
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.