Evaluierung der Wirkungen der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif von Pflege- und Betreuungskräften in der Langzeitpflege Referenznummer der Bekanntmachung: 13200#00007#0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rochusstr. 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluierung der Wirkungen der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif von Pflege- und Betreuungskräften in der Langzeitpflege
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), das am 20. Juli 2021 in Kraft getreten ist, wurden in den §§ 72 Absätze 3a SGB XI ff. nach dem SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtungen bundesweit dazu verpflichtet, ihre Pflege- und Betreuungskräfte ab dem 1. September 2022 mindestens in Höhe von in der jeweiligen Region geltenden Tarifverträgen bzw. kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zu entlohnen. Ziel der Regelungen ist, die Attraktivität des Pflegeberufs in der Langzeitpflege zu steigern, den Berufsverbleib von Pflege- und Betreuungskräften zu fördern und sicherzustellen, dass sich auch in Zukunft genügend Menschen für diesen Beruf und diese Tätigkeiten entscheiden.
Ziel der Evaluation ist, Erkenntnisse über die Wirkungen der Regelungen der §§ 72 Absätze 3a ff., 82c SGB XI zu gewinnen und mögliche Verbesserungspotentiale zu ermitteln. Erkenntnisse sollen dabei insbesondere zu folgenden, übergreifenden Fragestellungen gewonnen werden:
1. Welche Auswirkungen haben die Regelungen für Pflege- und Betreuungskräfte?
2. Wie ist die Qualität der Datengrundlagen zu bewerten und welche Verbesserungspotentiale werden für das Verfahren und die Methodik zur Ermittlung des/der regional üblichen Ent-lohnungsniveaus gesehen?
3. Welche Auswirkungen haben die Regelungen auf die Pflegeeinrichtungen (und Pflegekassen), insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen?
4. Welche Auswirkungen haben die Regelungen auf die Pflegebedürftigen?
Um die unter dargestellten Ziele zu erreichen, sind die in Anlage 1 zu dieser Leistungsbeschreibung aufgeführte Fragestellungen mit wissenschaftlichen (quantitativen und qualitativen) Methoden zu untersuchen.
Auswertungen sind grundsätzlich soweit wie möglich nach Trägerschaft, Anzahl und Versorgungsart der Pflegeeinrichtung (ambulante/teilstationäre/vollstationäre Pflegeeinrichtungen), Bundes- und Länderebene zu differenzieren. Soweit entsprechende Daten vorliegen, sollen Auswertungen jeweils im Zeitverlauf (jährliche Entwicklung in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025) erfolgen. Im Jahr 2025 ist grundsätzlich der letztmögliche Erhebungs- bzw. Veröffentlichungszeitpunkt von Daten ein-zubeziehen. Soweit in den Fragestellungen andere Zeiträume benannt sind, sind diese vorrangig.
Gesetzliche Änderungen sowie Änderungen an den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands, die nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen und die Auswirkungen auf die Evaluation der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif haben, sind im Verlauf der Untersuchung soweit möglich und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Gewerbezentralregisterauszug / Wettbewerbsregisterauszug
- Eigenerklärung zur Eignung
- Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de