Entsorgung des Klärschlammes der Kläranlage Coesfeld 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-052 OV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 8
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2541-939-1157
Fax: +49 2541-939-4156
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://abwasserwerk-coesfeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung des Klärschlammes der Kläranlage Coesfeld 2024
Entsorgung des Klärschlammes der Kläranlage Coesfeld im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024
Abwasserwerk der Stadt Coesfeld Markt 8 48653 Coesfeld
Entsorgung des Klärschlammes der Kläranlage Coesfeld im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024
Die Leistungen für die Entsorgung des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 zu erbringen. Die Vertragslaufzeit beträgt somit 1 Jahr.
Es besteht eine zweimalige Option auf Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Die Vertragsverlängerung kommt jeweils zustande, wenn der AG den Vertrag nicht jeweils spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN schriftlich kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Aktueller Handelsregisterauszug oder Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handwerkskammer.
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
c) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
e) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
f) Erklärung Tariftreue NRW
g) Eigenerklärung Russland
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Zu b) Mindestanforderung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens Euro 1 Millionen und für Vermögens- und Sachschäden von je mindestens Euro 1 Million jährlich zweifach maximiert oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird.
Nimmt der Bieter oder die Bietergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist die gemeinsame Haftung des Bieters beziehungsweise der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verbindlich zu erklären (§ 6d EU Absatz 2 VOB/A).
a) Angaben über die Ausführung von mindestens 3 Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf) und ein Mindestvolumen von 5.000 Tonnen pro Jahr als Verbrennungskapazität zur Verfügung steht. Die Einreichung der Referenzen kann formlos auf einem Formblatt des Bieters erfolgen.
Es sind mindestens folgende Angaben beizulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Ausführungsort; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; ggf. stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); ggf. Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
b) Angaben zu Arbeitskräften
c) Bezifferung der zur Entsorgung vorgesehenen Mengen und deren Verbleib. Hier sind die im Vergabezeitraum vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlagen mit den entsprechenden Entsorgungsmengen aufzuführen.
d) Beschreibung des Vorgehens der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Diese muss nachvollziehbar und plausibel das Vorgehen des AN schildern, falls z.B. eine angebotene thermische Entsorgungsanlage längere Zeit außer Betrieb genommen werden muss. Die Benennung einer einzelnen Anlage ohne Zwischenlagerung oder Redundanz ist nicht ausreichend!
e) Beschreibung des Verfahrensschemas (Übernahme und Transport, ggfs. Zwischenlagerung, ggfs. Aufbereitung)
f) Benennung der Waage
g) Benennung Zwischenlager (falls zutreffend)
h) Benennung der zu untersuchenden Parameter, der einzuhaltenden Grenzwerte und der Analysenhäufigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDRL6E4
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html