Unterhalts- und Glasreinigung für die AOK NordWest Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-08-29-NW-PEN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung für die AOK NordWest
Gegenstand der Ausschreibung ist die Glas- und Unterhaltsreinigung an verschiedenen Standorten der AOK NordWest zu Pauschalpreisen für die jeweiligen Lose.
Unterhaltsreinigung Serviceregion Münsterland
Die jeweiligen Standorte sind aus Platzgründen in Ziffer II.2.4 "Beschreibung der Beschaffung" aufgeführt.
Sicherstellung und Durchführung der bedarfsbezogenen Unterhaltsreinigung an den nachfolgend genannten Standorten der AOK Nordwest mit insgesamt derzeit ca. 1.192 qm.
- Ahaus, Heuss-Str. 32;
- Ahaus, Parallelstr. 12;
Optional erfolgt die Übernahme von Reinigungsarbeiten als Vertretungsleistung. Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
(1) Die Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Die Verträge enden ohne besondere Kündigung am 31.1.2028.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Objektbesichtigung:
Termine: 11.09.2023, bis 29.09.2023, während der jeweiligen Geschäftszeiten.
Eine Anmeldung zur Objektbesichtigung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Bitte melden Sie Ihr Interesse an einer Objektbesichtigung per Mail an. Ihre Anmeldung sollte spätestens 3 Tage (Mo bis Fr) vor dem Besichtigungstermin bei der Auftraggeberin () vorliegen, damit die Auftraggeberin die Termine mit den interessierten Unternehmen koordinieren und abstimmen kann. Das Anmeldeformular (Anlage 13) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bitte beachten Sie hierzu Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen.
Unterhaltsreinigung Serviceregion Schleswig-Holstein Nord
Die jeweiligen Standorte sind aus Platzgründen in Ziffer II.2.4 "Beschreibung der Beschaffung" aufgeführt.
Sicherstellung und Durchführung der bedarfsbezogenen Unterhaltsreinigung an den nachfolgend genannten Standorten der AOK Nordwest mit insgesamt derzeit ca. 25.529 qm.
- Eckernförde, Bachstr. 2a;
- Flensburg, Heinrichstr. 21;
- Husum, Brinckmannstr. 43;
- Kiel, Bunsenstr. 29;
- Kiel, Edisonstraße 70;
- Kiel, Raiffeisenstr. 1;
- Niebüll, Rathausstr. 33;
- Rendsburg, Schiffbrückenplatz 16;
- Schleswig, Schwarzer Weg 9;
(1) Die Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Die Verträge enden ohne besondere Kündigung am 31.1.2028.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Objektbesichtigung:
Termine: 11.09.2023, bis 29.09.2023, während der jeweiligen Geschäftszeiten.
Eine Anmeldung zur Objektbesichtigung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Bitte melden Sie Ihr Interesse an einer Objektbesichtigung per Mail an. Ihre Anmeldung sollte spätestens 3 Tage (Mo bis Fr) vor dem Besichtigungstermin bei der Auftraggeberin () vorliegen, damit die Auftraggeberin die Termine mit den interessierten Unternehmen koordinieren und abstimmen kann. Das Anmeldeformular (Anlage 13) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bitte beachten Sie hierzu Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen.
Unterhaltsreinigung Serviceregion Südwestfalen
Die jeweiligen Standorte sind aus Platzgründen in Ziffer II.2.4 "Beschreibung der Beschaffung" aufgeführt.
Sicherstellung und Durchführung der bedarfsbezogenen Unterhaltsreinigung an den nachfolgend genannten Standorten der AOK Nordwest mit insgesamt derzeit ca. 13.716 qm.
- Bad Berleburg, Odebornsweg 3;
- Brilon, Gartenstr. 17;
- Iserlohn, Treppenstr. 9;
- Lennestadt, Helmut-Kumpf-Str. 29;
- Lüdenscheid, Knapper Str. 59;
- Menden, Untere Promenade 4;
- Neunkirchen, Bahnhofstr. 3;
- Olpe, Winterbergstr. 19;
- Olpe, Winterbergstr. 19-1;
- Plettenberg, Königstr. 13;
- Siegen, Frankfurter Str. 2;
- Winterberg, Untere Pforte 9;
Optional erfolgt die Übernahme von Reinigungsarbeiten als Vertretungsleistung. Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
(1) Die Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Die Verträge enden ohne besondere Kündigung am 31.1.2028.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Objektbesichtigung:
Termine: 11.09.2023, bis 29.09.2023, während der jeweiligen Geschäftszeiten.
Eine Anmeldung zur Objektbesichtigung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Bitte melden Sie Ihr Interesse an einer Objektbesichtigung per Mail an. Ihre Anmeldung sollte spätestens 3 Tage (Mo bis Fr) vor dem Besichtigungstermin bei der Auftraggeberin () vorliegen, damit die Auftraggeberin die Termine mit den interessierten Unternehmen koordinieren und abstimmen kann. Das Anmeldeformular (Anlage 13) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bitte beachten Sie hierzu Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen.
Glasreinigung Serviceregion Südwestfalen
Die jeweiligen Standorte sind aus Platzgründen in Ziffer II.2.4 "Beschreibung der Beschaffung" aufgeführt.
Sicherstellung und Durchführung der bedarfsbezogenen Glasreinigung an den nachfolgend genannten Standorten der AOK Nordwest mit insgesamt derzeit ca. 3.113 qm.
- Attendorn, Am Kleinen Graben 2;
- Bad Berleburg, Odebornsweg 3;
- Kreuztal, Marburger Str. 2;
- Lennestadt, Helmut-Kumpf-Str. 29;
- Neunkirchen, Bahnhofstr. 3;
- Olpe, Winterbergstr. 19;
- Olpe, Winterbergstr. 19-1;
- Siegen, Frankfurter Str. 2;
(1) Die Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Die Verträge enden ohne besondere Kündigung am 31.1.2028.
(2) Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Objektbesichtigung:
Termine: 11.09.2023, bis 29.09.2023, während der jeweiligen Geschäftszeiten.
Eine Anmeldung zur Objektbesichtigung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Bitte melden Sie Ihr Interesse an einer Objektbesichtigung per Mail an. Ihre Anmeldung sollte spätestens 3 Tage (Mo bis Fr) vor dem Besichtigungstermin bei der Auftraggeberin () vorliegen, damit die Auftraggeberin die Termine mit den interessierten Unternehmen koordinieren und abstimmen kann. Das Anmeldeformular (Anlage 13) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bitte beachten Sie hierzu Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Unterauftragnehmer:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens vier Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin unverzüglich nach der Zuschlagserteilung vorzulegen.
Zu (1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung (Los 1 bis 3):
- Mindestdeckungssummen für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) mindestens 3.000.000 Euro pro Kalenderjahr;
- Mindestdeckungssummen für Schlüsselverlustschäden mindestens 100.000 Euro pro Kalenderjahr
Zu (1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung (Los 4):
- Mindestdeckungssummen für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) mindestens 3.000.000 Euro pro Kalenderjahr;
(1) Referenzen:
Die Auftraggeberin prüft, ob der Bieter die geforderte Leistung zur Unterhaltsreinigung/Glasreinigung für alle von ihm gebotenen Standorte erfüllen kann. Die Leistung muss nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sein. Dazu weist der Bieter nach, dass für einen Zeitraum von 12 Monaten, mindestens 50 % der Flächen und Standorte der bebotenen Lose in den letzten drei Jahren (10/2020 bis 09/2023) ordnungsgemäß und einwandfrei gereinigt wurden.
Dabei würde eine Referenz, die diese Bedingungen erfüllt, reichen. Ansonsten sind die Summen mehrerer Referenzen (jedoch maximal drei) erforderlich. Wichtig ist, dass diese im gleichen Zeitraum von 12 Monaten erbracht wurden und nicht älter als drei Jahre sind.
Zwingend anzugeben sind: Auftraggeber (Telefonnummer Ansprechpartner/in), Gesamtfläche, Anzahl Standorte, Leistungszeitraum.
(2) Erklärung über das Vorliegen von Qualifikationen der für den Auftrag abgestellten Objektleitung (Lose 1 bis 3): Namentliche Angabe der für den Auftrag abgestellten Objektleitung, einschl. Vorlage eines Zertifikates zum/zur geprüfte/n Objektleiter/-in im Gebäudereiniger-Handwerk oder Vorlage eines Meisterbriefs gemäß §§ 48 bis 51 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks über bestandenen Meisterprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk. Verfügt, die in der Erklärung angegebene Objektleitung nicht über zuvor genannten Nachweise, ist stattdessen ist eine qualifizierte Referenz (vom Kunden bestätigt) der Erklärung beizufügen, dass die/der Objektleiter/-in mehr als ein Jahr im Gebäudereiniger-Handwerk als Objektleiter/-in erfolgreich gearbeitet hat.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Eignungsnachweise gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem
Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen und Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind,
soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
zu (1) Referenzen Los 1 bis 3 (Unterhaltsreinigung):
Los 1: Nachzuweisen ist die tägliche Unterhaltsreinigung von mindestens 868 qm an mindestem einem Standort;
Los 2: Nachzuweisen ist die tägliche Unterhaltsreinigung von mindestens 12.765 qm an mindestens fünf Standorten;
Los 3: Nachzuweisen ist die tägliche Unterhaltsreinigung von mindestens 7.763 qm an mindestens sieben Standorten;
zu (1) Referenzen Los 4 (Glasreinigung):
Nachzuweisen sind mindestens 1.557 qm Reinigungsfläche an mindestens 4 Standorten.
(1) Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter Ziffer III.1.2 genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.
(2) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
(3) Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit bei Vergabe von Aufträgen/Leistungen an externe Dienstleister
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK67TT
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".